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   FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09   

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https://dejure.org/2009,29171
FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09 (https://dejure.org/2009,29171)
FG München, Entscheidung vom 24.09.2009 - 10 V 1212/09 (https://dejure.org/2009,29171)
FG München, Entscheidung vom 24. September 2009 - 10 V 1212/09 (https://dejure.org/2009,29171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 193 Abs. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

    Auszug aus FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09
    Auch in einem solchen Fall besteht regelmäßig kein zwingender Anlass, die Verwaltung von vornherein ausschließlich auf den Einsatz der Steuerfahndung zu verweisen (BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).
  • BFH, 13.11.1989 - IV B 83/89

    Vertretungsbefugnis von Steuerberatungsgesellschaften

    Auszug aus FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Absatz 3 und Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.02.2000 IV B 83/89, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • BFH, 13.03.1987 - III R 236/83

    1. Anordnung einer Außenprüfung auch nach endgültiger Steuerfestsetzung zulässig

    Auszug aus FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09
    Eine Prüfungsbedürfnis ist nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) anzunehmen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige seine Steuererklärungen nicht, unvollständig oder mit unrichtigem Inhalt abgegeben hat (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13.03.1987 III R 236/83, BFHE 149, 399, BStBl II 1987, 664).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Absatz 3 und Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.02.2000 IV B 83/89, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:.
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