Rechtsprechung
FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,29171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 193 Abs. 2 Nr. 2
Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04
Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten
Auszug aus FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09
Auch in einem solchen Fall besteht regelmäßig kein zwingender Anlass, die Verwaltung von vornherein ausschließlich auf den Einsatz der Steuerfahndung zu verweisen (BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190). - BFH, 13.11.1989 - IV B 83/89
Vertretungsbefugnis von Steuerberatungsgesellschaften
Auszug aus FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Absatz 3 und Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.02.2000 IV B 83/89, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:. - BFH, 13.03.1987 - III R 236/83
1. Anordnung einer Außenprüfung auch nach endgültiger Steuerfestsetzung zulässig …
Auszug aus FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09
Eine Prüfungsbedürfnis ist nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) anzunehmen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige seine Steuererklärungen nicht, unvollständig oder mit unrichtigem Inhalt abgegeben hat (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13.03.1987 III R 236/83, BFHE 149, 399, BStBl II 1987, 664). - BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99
Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen
Auszug aus FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Absatz 3 und Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.02.2000 IV B 83/89, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:.