Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17425
FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10 (https://dejure.org/2010,17425)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.2010 - 10 V 3325/10 (https://dejure.org/2010,17425)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 10 V 3325/10 (https://dejure.org/2010,17425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Art und Weise der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren und Anspruch auf Übersendung der Akten in die Büroräume des Antragstellers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 78
    Art und Weise der Akteneinsicht; keine Übersendung von Akten in die Büroräume des Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Art und Weise der Akteneinsicht - keine Übersendung von Akten in die Büroräume des Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht beim Finanzgericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.01.2006 - III B 166/05

    Akteneinsicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ergibt sich aus dem Begriff "einsehen" und der Regelung über die Erteilung von Abschriften usw. durch die Geschäftsstelle, dass die Einsichtnahme der Akten bei Gericht die Regel sein soll und eine vorübergehende Überlassung von Akten an den Prozessbevollmächtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt (z.B. Beschlüsse des BFH vom 11. Juni 2002 V B 5/02, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1464; vom 23. Juli 2003 VII B 188/03, BFH/NV 2003, 1595; vom 31. Oktober 2008 V B 29/08, BFH/NV 2009, 194, und vom 26. Januar 2006 III B 166/05, BFH/NV 2006, 963).

    Dem Beschluss des BVerfG in NVwZ 1998, 836, der die Gewährung von Akteneinsicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren betraf (§ 100 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung in der bis 31. Juli 2001 geltenden Fassung - VwGO a.F. -), können keine Aussagen für das finanzgerichtliche Verfahren entnommen werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1595, und Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 963).

  • BFH, 23.07.2003 - VII B 188/03

    FG-Verfahren; Übersendung von Prozessakten an Bevollmächtigte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ergibt sich aus dem Begriff "einsehen" und der Regelung über die Erteilung von Abschriften usw. durch die Geschäftsstelle, dass die Einsichtnahme der Akten bei Gericht die Regel sein soll und eine vorübergehende Überlassung von Akten an den Prozessbevollmächtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt (z.B. Beschlüsse des BFH vom 11. Juni 2002 V B 5/02, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1464; vom 23. Juli 2003 VII B 188/03, BFH/NV 2003, 1595; vom 31. Oktober 2008 V B 29/08, BFH/NV 2009, 194, und vom 26. Januar 2006 III B 166/05, BFH/NV 2006, 963).

    Dem Beschluss des BVerfG in NVwZ 1998, 836, der die Gewährung von Akteneinsicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren betraf (§ 100 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung in der bis 31. Juli 2001 geltenden Fassung - VwGO a.F. -), können keine Aussagen für das finanzgerichtliche Verfahren entnommen werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1595, und Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 963).

  • BFH, 11.06.2002 - V B 5/02

    Aktenüberlassung an Bevollmächtigten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ergibt sich aus dem Begriff "einsehen" und der Regelung über die Erteilung von Abschriften usw. durch die Geschäftsstelle, dass die Einsichtnahme der Akten bei Gericht die Regel sein soll und eine vorübergehende Überlassung von Akten an den Prozessbevollmächtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt (z.B. Beschlüsse des BFH vom 11. Juni 2002 V B 5/02, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1464; vom 23. Juli 2003 VII B 188/03, BFH/NV 2003, 1595; vom 31. Oktober 2008 V B 29/08, BFH/NV 2009, 194, und vom 26. Januar 2006 III B 166/05, BFH/NV 2006, 963).

    Es hat deshalb durch Beschluss vom 8. Oktober 2002 1 BvR 1503/02 (Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 46) die Verfassungsbeschwerde gegen den BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1464 nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BVerfG, 08.10.2002 - 1 BvR 1503/02

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ersichtlich

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10
    Es hat deshalb durch Beschluss vom 8. Oktober 2002 1 BvR 1503/02 (Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 46) die Verfassungsbeschwerde gegen den BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1464 nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BFH, 31.10.2008 - V B 29/08

    Akteneinsicht in der Kanzlei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ergibt sich aus dem Begriff "einsehen" und der Regelung über die Erteilung von Abschriften usw. durch die Geschäftsstelle, dass die Einsichtnahme der Akten bei Gericht die Regel sein soll und eine vorübergehende Überlassung von Akten an den Prozessbevollmächtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt (z.B. Beschlüsse des BFH vom 11. Juni 2002 V B 5/02, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1464; vom 23. Juli 2003 VII B 188/03, BFH/NV 2003, 1595; vom 31. Oktober 2008 V B 29/08, BFH/NV 2009, 194, und vom 26. Januar 2006 III B 166/05, BFH/NV 2006, 963).
  • BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97

    Verletzung des GG Art 3 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags eines verkammerten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10
    Dem Beschluss des BVerfG in NVwZ 1998, 836, der die Gewährung von Akteneinsicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren betraf (§ 100 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung in der bis 31. Juli 2001 geltenden Fassung - VwGO a.F. -), können keine Aussagen für das finanzgerichtliche Verfahren entnommen werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1595, und Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 963).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1523/83
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10
    Wie das BVerfG im Beschluss vom 26. August 1981 2 BvR 637/81 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1982, 77; bestätigt durch BVerfG-Beschluss vom 11. Juli 1984 1 BvR 1523/83, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1984, 478) ausgeführt hat, kann die Art und Weise, wie Akteneinsicht zu gewähren ist, in den einzelnen Verfahrensordnungen unterschiedlich geregelt werden.
  • BVerfG, 26.08.1981 - 2 BvR 637/81
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 10 V 3325/10
    Wie das BVerfG im Beschluss vom 26. August 1981 2 BvR 637/81 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1982, 77; bestätigt durch BVerfG-Beschluss vom 11. Juli 1984 1 BvR 1523/83, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1984, 478) ausgeführt hat, kann die Art und Weise, wie Akteneinsicht zu gewähren ist, in den einzelnen Verfahrensordnungen unterschiedlich geregelt werden.
  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2011 - 9 V 3104/10

    Keine Aussetzung der Vollziehung - Schätzung von Umsätzen

    Der Berichterstatter des vorliegenden Verfahrens teilte dem Ast mit Schreiben vom 15. November 2010 mit, dass das Akteneinsichtsgesuch vom 15. September 2010 und vom 12. Oktober 2010 im Verfahren 10 V 3325/10 mit erledigt werden solle.

    Der Berichterstatter des Verfahrens 10 V 3325/10 richtete an den Ast am 20. Januar 2011 ein Aufklärungsschreiben, worin er unter Fristsetzung gemäß § 79b Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Finanzgerichtsordnung --FGO-- bat, der Ast möge die Betriebseinnahmen, die Betriebsausgaben, die Privateinlagen sowie die Privatentnahmen auflisten und die Buchhaltung einschließlich der Ausgangsrechnungen, Abrechnungen und Kontoauszüge vorlegen.

    In Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Steuerakten, die Gerichtsakten 10 V 3325/10, 9 V 3104/10 und 9 K 1602/11, alle Bescheide des Ag, die Schriftsätze der Beteiligten und die vorgelegten Unterlagen verwiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht