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   FG Düsseldorf, 08.08.2003 - 10 V 3341/03 A (E)   

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https://dejure.org/2003,12606
FG Düsseldorf, 08.08.2003 - 10 V 3341/03 A (E) (https://dejure.org/2003,12606)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.08.2003 - 10 V 3341/03 A (E) (https://dejure.org/2003,12606)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. August 2003 - 10 V 3341/03 A (E) (https://dejure.org/2003,12606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis zur Änderung einer durchgeführten Einkommensteuerveranlagung; Einkommensteuerbescheide gegenüber türkischen Staatsbürgern; Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung; Verjährung einer Steuerhinterziehung; Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung; Vollstreckungsankündigung; Türkischer Gastarbeiter; Zinseinkünfte; Auslandsanlage; Hinterziehungsvorsatz; Festsetzungsverjährung; Sicherheitsleistung - Verlängerung der Festsetzungsverjährung bei behaupteten Sprachschwierigkeiten ausländischer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Festsetzungsverjährung bei behaupteten Sprachschwierigkeiten ausländischer Staatsbürger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Vorsatz der Steuerhinterziehung bei ausländischen Arbeitnehmern

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1718
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.11.2000 - V S 15/00

    Androhung der Vollstreckung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.08.2003 - 10 V 3341/03
    Danach haben die Ast. davon ausgehen müssen, dass die bei Fristablauf unterbliebene Zahlung die Zwangsvollstreckung auslösen werde (vergl. dazu auch die Entscheidung des BFH vom 22. November 2000 - V S 15/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 620).
  • BFH, 22.07.1980 - VII B 43/79

    Bestimmung über die Abhängigkeit der Aussetzung der Vollziehung von einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.08.2003 - 10 V 3341/03
    Dabei war zu berücksichtigen, dass der Ag. im Rechtsstreit auch insoweit unterlegen ist, als eine Sicherheitsleistung festgesetzt worden ist (Hinweis auf den Beschluss des BFH vom 22. Juli 1980 - VII B 43/79, BStBl II 1980, 658).
  • BFH, 07.12.2000 - II B 84/00

    Hinterziehung von VSt, AdV

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.08.2003 - 10 V 3341/03
    - II B 84/00, BFH/NV 2001, 630).
  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.08.2003 - 10 V 3341/03
    Dabei kann dahinstehen, ob sich das Gericht für die Feststellung des Vorsatzes nicht ohnehin zunächst einen persönlichen Eindruck verschaffen muss (vergl. dazu das Urteil des BFH vom 27. August 1991 - VIII R 84/89, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 9).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2007 - 8 K 297/06

    Zurechnung von Zinseinkünften aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses -

    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf, Az. 10 V 3341/03 A(E) müsse die Verjährungszeit auf fünf Jahre herabgesetzt werden, weil keine Hinterziehungsabsicht festgestellt werden könne.

    Das FG Düsseldorf hat in der vom Kläger zitierten Entscheidung auf Antrag eines in Deutschland lebenden türkischen Ehepaars die Aussetzung der Vollziehung der in jenem Streitfall angegriffenen Einkommensteuerbescheide gewährt, weil hinsichtlich der zehnjährigen Festsetzungsverjährung nicht mit hinreichender Sicherheit eine Steuerhinterziehung bei den aus der Türkei stammenden Kapitaleinkünften festgestellt werden konnte (vgl. FG Düsseldorf Beschluss vom 8. August 2003 10 V 3341/03 A(E), Entscheidung der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1718).

  • FG Düsseldorf, 23.03.2015 - 3 V 3863/14

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung - Auslandswohnsitz des

    Anders verhalte es sich aber bei Vermögen in Ländern, mit denen kein Vollstreckungs- oder Sicherungsabkommen bestehe (z.B. Urteil des FG Düsseldorf vom 8. August 2003 10 V 3341/03 A, EFG 2003, 1718).
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