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BPatG, 30.08.2012 - 10 W (pat) 23/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 26.02.2013 - 27 W (pat) 572/11
Markenbeschwerdeverfahren - "carloMartino (Wort-Bild-Marke)" - Zurechnung des …
Dem Amtsbescheid lagen die "Zahlungshinweise Marken" bei, aus denen sich unter 3.b) der eindeutige Hinweis in Übereinstimmung mit § 2 Nr. 2 PatKostZV ergibt, dass als Einzahlungstag bei Überweisungen der Tag gilt, an dem der Betrag dem Konto der zuständigen Bundeskasse für das DPMA gutgeschrieben wird, nicht etwa der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhalten oder ausgeführt hat (vgl. BPatG 10 W (pat) 23/10).Eine geringe Überschreitung von gesetzlichen Fristen führt ebenfalls zur Fristversäumung (vgl. BPatG 10 W (pat) 23/10).