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   BPatG, 14.08.2003 - 10 W (pat) 63/01   

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https://dejure.org/2003,40217
BPatG, 14.08.2003 - 10 W (pat) 63/01 (https://dejure.org/2003,40217)
BPatG, Entscheidung vom 14.08.2003 - 10 W (pat) 63/01 (https://dejure.org/2003,40217)
BPatG, Entscheidung vom 14. August 2003 - 10 W (pat) 63/01 (https://dejure.org/2003,40217)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 10.10.2002 - 10 W (pat) 2/02
    Auszug aus BPatG, 14.08.2003 - 10 W (pat) 63/01
    Das Patentamt hat nahezu zwei Jahre lang die Fristverlängerungsgesuche der Patentinhaberin ohne jede ablehnende Äußerung hingenommen, so dass die Patentinhaberin von einer gewährten Fristverlängerung ausgehen und hierauf vertrauen durfte, zumal die Verfahrensweise der "stillschweigenden" Fristverlängerung übliche Amtspraxis ist (vgl auch Senatsentscheidung 10 W (pat) 2/02 vom 10. Oktober 2002).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der

    Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung ist ein schlüssiger Tatsachenvortrag des Säumigen, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass ihn an der Fristversäumung kein Verschulden trifft (zur § 236 ZPO entsprechenden Parallelvorschrift des § 123 Abs. 1 PatG BPatG, Beschluss vom 14.08.2003, 10 W (pat) 63/01, BeckRS 2011, 28370, beck-online).

    Es kommt mithin ein die Wiedereinsetzung hinderndes eigenes Verschulden des Säumigen in Betracht, wenn bei der Auswahl, Unterweisung und Überwachung dieser Hilfspersonen oder bei der Büroorganisation nicht sorgfältig gehandelt worden ist (BPatG, Beschluss vom 14.08.2003, 10 W (pat) 63/01, BeckRS 2011, 28370, beck-online).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 69/17

    Wahrung der Frist für die Förderung von Freiflächenanlagen nach dem ungekürzten

    Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung ist ein schlüssiger Tatsachenvortrag des Säumigen, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass ihn an der Fristversäumung kein Verschulden trifft (zur § 236 ZPO entsprechenden Parallelvorschrift des § 123 Abs. 1 PatG BPatG, Beschluss vom 14.08.2003, 10 W (pat) 63/01, BeckRS 2011, 28370, beck-online).
  • BPatG, 14.09.2020 - 19 W (pat) 25/20

    Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung

    Die gleichen Sorgfaltsanforderungen sind an einen Inhouse Patentanwalt eines großen Unternehmens, der für die Betreuung von Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes verantwortlich ist, wie hier der für die Anmelderin tätige und von dieser bevollmächtigte Herr R..., zu stellen (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 14. August 2003 - 10 W (pat) 63/01, juris).
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