Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - I-10 W 11/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- MIR - Medien Internet und Recht
1 Werk, 160 IP-Adressen, 200,00 EUR - Für die bei Anträgen nach § 101 Abs. 9 UrhG gemäß § 128c Abs. 1 Nr. 4 KostO a.F. anfallenden Gerichtsgebühren ist auf den Sachverhalt der Rechtsverletzung abzustellen; auf die Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen kommt es nicht an.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung
- Telemedicus
Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung
- kanzlei.biz
Relevanz der Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen bei der Gebührenfrage
- info-it-recht.de
Kosten Auskunftsanspruch bei 1 Werk / 160 IP-Adressen (200,00 EUR)
- Judicialis
- rewis.io
- kanzlei.biz
Relevanz der Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen bei der Gebührenfrage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 101 Abs. 9; KostO § 128c Abs. 1 Nr. 4 a.F.
Gerichtsgebühren bei der Auskunftserteilung über die Verwendung von IP-Adressen zum Download urheberrechtlich geschützter Werke - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§ 101 Abs. 9 UrhG, § 128 c Abs. 1 Nr. 4 KostO
Gerichtskosten für die Auskunft zu 160 IP-Adressen betragen einmalig 200,00 EUR - webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch - IP-Adresse - Kosten - Urheberrechtsschutz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenansatz für einen Antrag auf Anordnung der Zulässigkeit einer Auskunftserteilung
- webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)
Anzahl der IP-Adressen für Gerichtsgebühr des Internet-Auskunftsanspruchs nicht entscheidend
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anzahl der IP-Adressen für Internet-Auskunftsanspruch unerheblich
- wb-law.de
(Rechtsprechungsübersicht)
Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)
- gewrs.de
, S. 40 (Kurzinformation)
Gebührenbemessung nach § 128c Abs. 1 Nr. 4 KostO
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG löst bei mehreren IP-Adressen nur eine Gebühr aus
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anzahl der IP-Adressen für Internet-Auskunftsanspruch unerheblich
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 328 (Ls.)
- FGPrax 2009, 130
- MMR 2009, 476
- MIR 2009, Dok. 083
- K&R 2009, 346
- Rpfleger 2009, 415
- ZUM 2009, 481
Wird zitiert von ... (21)
- OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
Urheberrechtsverletzung im Internet: Gerichtskostenansatz für einen Antrag auf …
Der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt unterscheidet sich auch dann für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in wesentlichen Punkten und bildet jeweils einen inhaltlich gesonderten Antrag, wenn mehrere unterschiedliche Werke zum Download angeboten werden (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38 OLG Düsseldorf, I-10 W 11/09, Beschl. v. 12.3.2009). - OLG Köln, 01.03.2009 - 2 Wx 14/09
Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung
Ferner hat inzwischen das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluß vom 12. März 2009 - I - 10 W 11/09 - ausgesprochen, daß die Entscheidung über einen Antrag gemäß § 101 Abs. 9 UrhG unabhängig von der Anzahl der ermittelten IP-Adressen nur eine Gebühr nach § 128 c KostO in Höhe von EUR 200,-- auslöse. - OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12
Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen …
Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101, Rdn. 70).Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).
- OLG Karlsruhe, 12.12.2011 - 6 W 69/11
Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Kostenansatz bei …
Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 15.01.2009 (6 W 4/09, InstGE 11, 29 = WRP 2009, 335) dargelegten Auffassung fest, dass die Festgebühr nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO mehrfach anfällt, wenn in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen (ebenso OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; a.A. OLG München, GRUR-RR 2011, 230).Diese Auffassung wird von den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 12.03.2009 - 10 W 11/09, OLGR Düsseldorf 2009, 525) und Frankfurt (Beschluss vom 15.04.2009 - 11 W 27/09, OLGR Frankfurt 2009, 579 = GRUR-RR 2009, 407) geteilt; das Oberlandesgericht München (GRUR-RR 2011, 230) ist dagegen der Auffassung, maßgeblich sei allein, dass formal eine Antragsschrift vorliege und eine Gerichtsentscheidung verlangt werde.
- OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG
Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).
- OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1894/10
Gerichtskosten: Gebührenanfall für eine richterliche Gestattungsanordnung über …
Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen , dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen , die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476) , oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551) , vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen . - OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12
Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an …
Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70). - OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 440/17
Gerichtsgebühren bei Stellung von Auskunftsersuchen gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wegen …
Wird das Auskunftsbegehren auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, so liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV-GNotKG auslösen (vgl. I-10 W 11/09, Beschluss vom 12. März 2009). - OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13
Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG
Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]); jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70). - OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1868/10
Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen: …
Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen, dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen, die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476), oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen. - OLG Hamm, 21.12.2009 - 4 W 57/09
Geschäftswert für Auskunftsansprüche nach § 101 UrhG
- OLG Köln, 07.01.2014 - 2 Wx 302/13
Verwirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz
- OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 441/17
Gerichtsgebühren beim Verbindung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen nach …
- LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12
Gerichtsgebühren für eine Auskunft nach § 101 UrhG fallen für jedes Werk …
- OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12
Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen …
- OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 442/17
Gerichtskosten bei Zusammenfassung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen …
- LG Düsseldorf, 13.11.2017 - 212 O 270/17
Gebührenbestimmung bei Geltendmachung des Gestattungsanspruchs in Bezug auf eine …
- LG Köln, 12.04.2010 - 9a OH 820/09
Erinnerung gegen eine Gebührenentscheidung betreffend eine Entscheidung über "den …
- OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1906/10
Gestattungsverfahren betreffend einen Auskunftsanspruch gegen den …
- OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1900/10
Urheberrechtsverletzung in Internet-Tauschbörse: Erhöhung des …
- LG Düsseldorf, 13.11.2017 - 212 O 259/17
Gebührenbestimmung bei Geltendmachung des Gestattungsanspruchs in Bezug auf eine …