Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.07.2010 - I-10 W 11/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Hoferbfolge, Hofeszugehörigkeit von Grundstücken, Wirtschaftsfähigkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1, 2a, 6 Abs. VII HöfeOrdnung
Hoferbfolge, Hofeszugehörigkeit von Grundstücken, Wirtschaftsfähigkeit - Deutsches Notarinstitut
HöfeO §§ 1, 2a, 6 Abs. 7; LwVG § 34
Nutzung einer forstwirtschaftlichen Besitzung als Mülldeponie führt zu dauerhaften Verlust der Hofeszugehörigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Hofstelle i.S.d. § 1 Höfeordnung (HöfeO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lennestadt, 28.01.2010 - 11 Lw 19/08
- OLG Hamm, 22.07.2010 - I-10 W 11/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1180
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.1999 - BLw 2/99
Verneinung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht
Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 10 W 11/10
Dies kann unabhängig von der Löschung eines Hofvermerks eintreten, wenn keine landwirtschaftliche Besitzung mehr vorhanden ist (BGH AgrarR 2000, 227 ff; 1995, 235/236; OLG Hamm AgrarR 1999, 311; 2003, 353; 2004, 27/28;OLG Celle RdL 2003, 46/47).
- OLG Hamm, 05.07.2016 - 10 W 37/16
Streitige Hoferbfolge
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung - auch des Senats - ist solches jedoch abzulehnen, da die Leistungsfähigkeit des Betriebes nach der gesetzlichen Konzeption eben nicht individuell, sondern in typisierender, genereller Weise anhand des Mindestwirtschaftswertes zu beurteilen ist (vgl. etwa Senat…, Beschluss vom 07.06.2011, 10 W 123/10 - juris Rn. 58 f.; Beschluss vom 22.07.2010, 10 W 11/10 - juris Rn.36;… bzgl. weiterer Nachweise vgl. Brinkmann in Lüdtke-Handjery/v. Jeinsen, 11. Aufl., § 1 HöfeO Rn.38). - OLG Hamm, 22.07.2014 - 10 W 49/14
Anforderungen an die Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben
Maßgebend für die Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit des Beteiligten zu 2. ist in zeitlicher Hinsicht der Eintritts des Erbfalls; nicht entscheidend ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Senats, da der Erbe zur Zeit des Erbfalls bestimmbar sein muss ( vgl. OLG Celle, AgrarR 1988, 209; OLG Hamm AgrarR 1990, 112/113 sowie Entscheidungen des Senats vom 22.07.2010 ( 10 W 11/10), vom 09.03.2012 ( 10 W 126/11) und vom 15.11.2013 ( 10 W 38/13 )). - OLG Köln, 17.01.2013 - 23 WLw 10/12
Feststellung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht; Begriff des …
Das Bestehen einer wirtschaftlichen Betriebseinheit ist indes nicht schon dann in Frage gestellt, wenn Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Betriebs oder der Rentabilität der betrieblichen Aktivitäten bestehen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 1180; OLG Oldenburg, RdL 2012, 99).
- OLG Hamm, 19.06.2012 - 10 W 6/12
Anforderungen an das Verfahren zur Feststellung des Wirtschaftswerts im …
Zwar war im Grundbuch dieser Besitzung zum Zeitpunkt des Erbfalles der Hofvermerk eingetragen, der gem. § 5 HöfeVerfO die Vermutung begründet, dass die Besitzung die durch den Vermerk ausgewiesene Hofeigenschaft hat - indes kann eine solche Vermutung der Hofeigenschaft insbesondere im Feststellungsverfahren vor dem Landwirtschaftsgericht nach § 11 HöfeVerfO auch für einen zurückliegenden Zeitpunkt widerlegt werden (vgl. BGHZ 44, 145; OLG Celle, OLG-Report 1994, 343, 344; OLG Hamm, Beschluss vom 22.07.2010 - 10 W 11/10;… Steffen/Ernst, HöfeO mit HöfeVerfO, 2. Aufl., § 5 HöfeVerfO, Rz. 4). - OLG Hamm, 16.11.2021 - 10 W 76/20
Hof i.S.d. § 1 HöfeO ; gemischter Betrieb; Doppelbetrieb; Nebenbetrieb
Denn bei einem rein forstwirtschaftlichen Betrieb reicht als solche Hofstelle eine Jagdhütte aus, die sich nicht einmal in einem guten baulichen Zustand befinden muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.07.2010, I-10 W 11/10, Rn. 31 m. w. N.). - AG Lemgo, 02.06.2020 - 12a Lw 63/19
Hoffolgezeugnis - Einziehung - Hofeigenschaft
Als Indizien für eine solche dauerhafte Auflösung gelten die Aufgabe der Bewirtschaftung durch den Erblasser, das Fehlen einer für den land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb geeigneten Hofstelle, der schlechte Zustand der Wirtschaftsgebäude, das Fehlen von lebenden und totem Inventar, eine langfristige parzellierte Verpachtung von Flächen sowie die Vermietung von Gebäuden zu nicht land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken ( OLG Hamm AgrarR 1999, 179; RdL 2004, 27; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2010 - I-10 W 11/10 -, Rn. 30, juris). - OLG Hamm, 17.06.2011 - 10 W 41/11
Begriff der Wirtschaftsfähigkeit i.S. von § 6 Abs. 7 HöfeO
Ein kleinerer Betrieb erfordert vor allem die körperliche Mitarbeit des Inhabers, während bei größeren Höfen die Leitung und Planung im Vordergrund stehen, wozu auch die Fähigkeit gehört, die Arbeiten etwaiger Hilfskräfte zu beurteilen und zu überwachen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 09.03.2010, AZ. 10 W 95/09, Juris-Rn. 45 und vom 22.07.2010, Az. 10 W 11/10, Juris-Rn. 43). - AG Warendorf, 19.02.2020 - 33 Lw 37/19 Die konkreten Anforderungen an die Wirtschaftsfähigkeit beurteilen sich nach den Eigenheiten, mithin der Art und Struktur des konkret zu übernehmenden Hofes (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.07.2010, Az.: 10 W 11/10), wobei allein der Umstand, dass es sich um einen kleineren Hof handelt, nicht grundsätzlich dazu führt, dass geringere Anforderungen an die Wirtschaftsfähigkeit zu stellen sind (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.11.2013, Az.: 10 W 48/13).
Rechtsprechung
KG, 01.02.2010 - 10 W 11/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die unverzügliche Zuleitung eines Gegendarstellungsbegehrens
- rechtsportal.de
PresseG Berlin § 10 Abs. 2 Nr. 4
Anforderungen an die unverzügliche Zuleitung des Gegendarstellungsbegehrens - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.12.2009 - 27 O 1151/09
- KG, 01.02.2010 - 10 W 11/10
Papierfundstellen
- afp 2011, 187