Rechtsprechung
OLG Naumburg, 04.04.2014 - 10 W 12/14 (Abl) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen geringschätziger Äußerungen überr die Rechtsansichten der Parteien - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Das Gericht hat keine Lust, sich mit dem Sachvortrag zu befassen": Richter befangen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Oberlandesgericht Naumburg , S. 27 (Leitsatz)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Befangenheitsantrag: Wenn der Richter keine Lust hat, sich mit dem Sachvortrag zu befassen...
- anwaltverein.de (Kurzinformation)
Was muss man als Zivilrichter eigentlich tun, um erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt zu werden?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Das Gericht hat keine Lust, sich mit dem Sachvortrag zu befassen": Richter befangen! (IBR 2015, 1024)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 14.02.2014 - 23 O 303/13
- OLG Naumburg, 04.04.2014 - 10 W 12/14 (Abl)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1472
- BauR 2014, 1973
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt …
Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2014 - 10 W 12/14
Entscheidend ist, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BVerfG, Beschluss vom 24.7.2012, Aktenzeichen: 2 BvR 615/11, NJW 2012, 3228 - 3229, m.w. N.). - OLG Naumburg, 20.08.2013 - 10 W 18/13
Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Ablehnung eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2014 - 10 W 12/14
Die Kosten der erfolgreichen Beschwerde sind Kosten des Rechtsstreits, über deren Verteilung im Hauptsacheverfahren entschieden wird (…Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 46, Rdnr. 20 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 20.08.2013 - 10 W 18/13; zitiert nach www.juris.de ).