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   OLG Hamm, 07.06.2011 - I-10 W 123/10   

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https://dejure.org/2011,25097
OLG Hamm, 07.06.2011 - I-10 W 123/10 (https://dejure.org/2011,25097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2011 - I-10 W 123/10 (https://dejure.org/2011,25097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - I-10 W 123/10 (https://dejure.org/2011,25097)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 10 W 97/05

    Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb, um als "Hof" im Sinne der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2011 - 10 W 123/10
    Schließlich hängt auch eine denkbare Teilung eines gemischt genutzten Grundstücks von diversen Faktoren wie der Vermessung sowie der entsprechenden Eigentümererklärung und behördlichen Genehmigung ab, die zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht feststehen und so Unklarheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringen (Senatsbeschluss vom 05.12.2006 zu Az. 10 W 97/05, Juris-Rn. 66; Wöhrmann, aaO).

    Die Hofstelle ist denknotwendig hofeszugehörig, weil sie die landwirtschaftliche Nutzung der ihr zugehörigen Flächen erst ermöglicht (OLG Köln, aaO, Rn. 18; Senatsbeschluss vom 05.12.2006, aaO, Rn. 67).

  • BGH, 18.03.2010 - BLw 11/09

    Eigene Auslegung eines Testaments anstelle des Beschwerdegerichts als Aufzeigen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2011 - 10 W 123/10
    Der zwischen der Beteiligten zu 2) und der Ehefrau des Erblassers im Verfahren 17 Lw 63/06 begonnene Streit über die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses nach dem Erblasser führte zur Einleitung des vorliegenden Feststellungsverfahrens, in dem im Wege einer Teilentscheidung bereits rechtskräftig über die Hoferbfolge zugunsten Frau I entschieden worden ist (Beschluss des AG Lemgo vom 22.10.2008, Bl. 76 ff d. A., Senatsbeschluss vom 22.09.2009, Bl. 229 ff, Beschluss des BGH vom 18.03.2010, BLw 11/09, dort Bl. 26).
  • OLG Köln, 02.08.2007 - 23 WLw 5/07

    Begriff des Grundstückes nach Höfeordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2011 - 10 W 123/10
    Die Hofeszugehörigkeit ist demnach im Hinblick auf das jeweilige mit eigener Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs erfasste Grundstück im sachenrechtlichen Sinne zu beurteilen (OLG Köln, ZFE 2008, 38 f, Juris-Rn. 16; OLG Celle, AgrUmwR 2010, 361 - 363).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    aa) Teilweise wird vertreten, dass Hofbestandteil nur Grundstücke im Rechtssinne sein könnten, eine Unterteilung in hofzugehörige und hoffreie Teile eines Grundstücks also abgelehnt (so OLG Köln, RdL 1983, 76, 77 und Beschluss vom 2. August 2007 - 23 WLw 5/07, juris Rn. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Dezember 2006 - 10 W 97/05, juris Rn. 66 und vom 7. Juni 2011- 10 W 123/10, juris Rn. 62; OLG Celle, RdL 2010, 271, 273; H. Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 10. Aufl., § 2 HöfeO Rn. 12 [anders in der 2. Aufl. noch O. Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht, § 2 HöfeO Rn. 9]; vgl. auch Staudinger/Mayer, BGB [2013], Art. 64 EGBGB Rn. 30).
  • BGH, 25.04.2014 - BLw 6/13

    Testamentarische Regelung der Hoferbfolge: Wirksamkeit von

    Der Wirtschaftswert im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 HöfeO ist der gesetzliche Maßstab, der - sofern der Eigentümer keine Erklärungen zur Hofeigenschaft abgibt - darüber bestimmt, ob der Hof im Interesse des Erhalts eines leistungsfähigen Betriebs in einer Hand bleiben oder nach dem bürgerlichen Recht aufgeteilt werden soll (OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 10 W 123/10, juris Rn. 59; OLG Oldenburg, RdL 2012, 99).
  • OLG Köln, 17.06.2013 - 23 U 12/09

    Feststellung der Hofeigenschaft

    Die Leistungsfähigkeit des Hofes dokumentiert sich vielmehr nach Maßgabe der HöfeO entscheidend in dem festgestellten Wirtschaftswert (OLG Oldenburg, AUR 2012, 101 f., juris Rn20-23; OLG Hamm, Beschl. v. 7.6.2011, 10 W 123/10, juris Rn59).

    Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber die Frage der Leistungsfähigkeit der Betriebe bereits bei Festlegung der Grenze für den Wirtschaftswert abstrakt in ausreichender Weise berücksichtigt hat (OLG Oldenburg, AUR 2012, 101 f., juris Rn20-23; OLG Hamm, Beschl. v. 7.6.2011, 10 W 123/10, juris Rn59).

  • OLG Hamm, 05.07.2016 - 10 W 37/16

    Streitige Hoferbfolge

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung - auch des Senats - ist solches jedoch abzulehnen, da die Leistungsfähigkeit des Betriebes nach der gesetzlichen Konzeption eben nicht individuell, sondern in typisierender, genereller Weise anhand des Mindestwirtschaftswertes zu beurteilen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 07.06.2011, 10 W 123/10 - juris Rn. 58 f.; Beschluss vom 22.07.2010, 10 W 11/10 - juris Rn.36; bzgl. weiterer Nachweise vgl. Brinkmann in Lüdtke-Handjery/v. Jeinsen, 11. Aufl., § 1 HöfeO Rn.38).
  • OLG Hamm, 06.11.2023 - 10 W 174/22

    Handeln eines landwirtschaftlichen Betriebs im Zeitpunkt des Eintritts des

    Es lässt sich mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht vereinbaren, solchen Umständen - ggf. als ungeschriebenes ergänzendes Tatbestandsmerkmal - maßgebliches Gewicht beizumessen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2011 - 10 W 123/10 -, Rn. 59, juris, und vom 5. Juli 2016 - I-10 W 37/16 -, Rn. 36, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 23 WLw 10/12 -, Rn. 32, juris; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 17. Dezember 1998 - 1 W 2/98 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 3/12

    Erteilung eines Hoffolgezeugnisses bei endgültiger Auflösung der

    b) Das Beschwerdegericht ist auch nicht von dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Juni 2011 (10 W 123/10, juris) abgewichen.
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