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   OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99   

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https://dejure.org/1999,5661
OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99 (https://dejure.org/1999,5661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.1999 - 10 W 124/99 (https://dejure.org/1999,5661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 1999 - 10 W 124/99 (https://dejure.org/1999,5661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 5; ; ZPO § 260; ; GKG § 15; ; GKG § 21 Abs. 3; ; KV-GKG Nr. 1201; ; KV-GKG Nr. 1202c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgebühr bei Klageerweiterung nach Erlass eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versäumnisurteil; Klageerweiterung; Streitwert; Verfahrensgebühr; Streitgegenstand

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1594
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 8 W 597/95

    Ermäßigung der Gerichtskosten bei vorangegangenem Teilversäumnisurteil.;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99
    Demnach ist der vorherige Erlaß eines Urteils über einen Teil des späteren Gesamtstreitgegenstandes ermäßigungsschädlich - auch wenn keine Identität zwischen dem Gegenstand der Klageerweiterung und demjenigen der früheren gerichtlichen Entscheidung besteht (so auch OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535).

    Der Senat schließt sich deshalb der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart an, derzufolge die Gebührenermäßigung im Falle eines den gesamten Rechtsstreit erledigenden Vergleichsschlusses auch dann nicht eintritt, wenn das vorangegangene Urteil nur einen Teil des Streitgegenstandes betraf (NJW-RR 1996, 1535).

  • OLG Düsseldorf, 04.10.1996 - 10 W 94/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats hindert auch der vorherige Erlaß eines Versäumnisurteils den Eintritt der Gebührenermäßigung (Beschluß vom 10. Oktober 1996, Az: 10 W 101/96, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 638, MDR 1997, 301 sowie in AnwBl. 1997, 287).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 10 W 101/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats hindert auch der vorherige Erlaß eines Versäumnisurteils den Eintritt der Gebührenermäßigung (Beschluß vom 10. Oktober 1996, Az: 10 W 101/96, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 638, MDR 1997, 301 sowie in AnwBl. 1997, 287).
  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 135/90

    Revisionsbeschwer bei Inanspruchnahme mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99
    Die Zusammenrechnung ist vorzunehmen, wenn bei einer objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) die Ansprüche - wie hier - verschiedene Streitgegenstände haben (Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 20. Aufl., § 5 Rdn. 3 mit Hinweis auf BGH AnwBl. 1976, 339 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 56. Aufl., § 5, Rn. 3 mit Hinweis auf BGH VersR 91, 360 und jeweils weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Nach der Regelung des § 40 GKG, nach der sich gemäß § 23 Abs. 1 RVG auch der für die Rechtsanwaltsvergütung zugrunde zu legende Gegenstandswert bemisst, bewirkt aber grundsätzlich bereits die schriftsätzliche Ankündigung einer Klageänderung eine entsprechende gebührenrelevante Streitwertänderung, wobei es allein auf den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 24 W 87/08, OLGR 2009, 338; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 40 Rn. 3).
  • KG, 29.11.2005 - 1 W 348/04

    Gerichtskostenermäßigung nach Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Kläger

    Es entspricht daher auch dem Sinn und Zweck der Regelung in Nr. 1211 c, 2. Hs., dass ein zuvor ergangenes Versäumnisurteil bei späterer Verwirklichung eines der Ermäßigungstatbestände nach Nr. 1211 KV eine Gebührenermäßigung generell ausschließt (OLG Nürnberg MDR 2003, 416; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 316; Hans. OLG Hamburg JurBüro 2001, 317 und MDR 1998, 625).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05

    Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und

    Demgegenüber ist es nach der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte so, dass auch ein alle Gegenstände des Verfahrens betreffender Gesamtvergleich keine Ermäßigung der Gebühr auslöst, wenn auch nur ein nicht bestandskräftig gewordenes Versäumnisurteil vorausgegangen und nach Einspruchseinlegung sogar die Klage erweitert worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99 - NJW-RR 2000, 1595 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08

    Erhöhung des Streitwerts durch eine noch nicht zugestellte Klageerhöhung

    Für die Wertberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden und diesen Rechtszug einleitenden Antrag entscheidend, also die Anhängigkeit (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1594; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 255; siehe auch Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 263 Rn. 32), nicht erst die Rechtshängigkeit (KG NJW-RR 2000, 215; a.A. OLG Dresden JB 2004, 378).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 33/17

    Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum

    Im Falle einer Klageerweiterung oder einer Beschränkung des Klageantrages ist der im Sinne des § 40 GKG maßgebliche Zeitpunkt für die Wertberechnung nämlich der Tag des Eingangs des die Klageerweiterung oder die Beschränkung des Klageantrages ankündigenden Schriftsatzes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Teilvergleich und vorherigem Erlass eines

    Nimmt der Kläger bei Fortsetzung des Rechtsstreits nach Einspruch des Beklagten gegen ein Versäumnisurteil eine Klageerweiterung vor, so tritt nach der Rechtsprechung des Senats keine Ermäßigung der nach dem Gesamtstreitwert angefallenen allgemeinen Verfahrensgebühr im Falle eines die gesamte Klageforderung erfassenden Vergleichs ein, wenn die Erweiterung einen anderen Streitgegenstand betraf (Beschluß vom 23. November 1999, Az. 10 W 124/99).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 31/17

    Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum

    Im Falle einer Klageerweiterung oder einer Beschränkung des Klageantrages ist der im Sinne des § 40 GKG maßgebliche Zeitpunkt für die Wertberechnung nämlich der Tag des Eingangs des die Klageerweiterung oder die Beschränkung des Klageantrages ankündigenden Schriftsatzes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594).
  • OLG Jena, 27.04.2012 - 1 WF 199/12

    Verfahrenswert eines Widerantrags: Zeitpunkt der Werterhöhung

    Bei widerklagend erhobenen Ansprüchen ist der Eingang des Antrages bei Gericht maßgebend (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1594).
  • KG, 18.07.2006 - 1 W 328/04

    Verfahrenskosten im Zivilprozess: Gebührenermäßigung durch Erlass eines

    Auch schließt ein zuvor ergangenes Versäumnisurteil bei späterer Verwirklichung eines der Ermäßigungstatbestände nach Nr. 1211 KV eine Gebührenermäßigung aus (Senat, RVG-Report 2006, 75; OLG Nürnberg MDR 2003, 416; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 316; Hans. OLG Hamburg JurBüro 2001, 317 und MDR 1998, 625).
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