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   OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12779
OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14 (https://dejure.org/2014,12779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2014 - 10 W 15/14 (https://dejure.org/2014,12779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 10 W 15/14 (https://dejure.org/2014,12779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren auf Wiederverschließen von durch den Sachverständigen geöffneten Bauteilen; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Anweisung des Sachverständigen zur Verschließung geöffneter Bauteile

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 404a ZPO, § 567 ZPO
    Selbstständiges Beweisverfahren in einer Bausache: Anfechtbarkeit der Ablehnung des Antrags auf Verschließung einer Bauteilöffnung durch den gerichtlichen Sachverständigen; Beendigung des Verfahrens ohne Wiederverschließen einer Bauteilöffnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567; § 404 a ZPO
    Anspruch des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren auf Wiederverschließen durch den Sachverständigen geöffneter Bauteile

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gericht lehnt Antrag auf Bauteilschließung ab: Sofortige Beschwerde statthaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das selbstständigen Beweisverfahren - und die vom Sachverständigen vorgenommenen Bauteilöffnungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wiederverschließen geöffneter Bauteile gehört nicht zum selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss das Gericht den Sachverständigen zur Bauteilschließung anweisen? (IBR 2014, 645)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1526
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07

    Hohlfasermembranspinnanlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14
    Da ein Beweisbeschluss nicht mit der sofortigen Beschwerde zur Überprüfung gestellt werden kann, sind auch Anordnungen des Prozessgerichts, mit denen dem Sachverständigen gemäß § 404a ZPO Weisungen im Hinblick auf die von ihm vorzunehmende Beweisaufnahme erteilt werden, von der Anfechtbarkeit ausgeschlossen (BGH GRUR 09, 519; Katzenmeier in Prütting, ZPO, § 404a Rn. 16).

    Dies kann dann der Fall sein, wenn die angegriffene Zwischenentscheidung des Gerichts bereits zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil führt, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr beheben lässt (BGH GRUR 09, 519).

  • OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 13 W 43/05

    Beweis durch Sachverständige: Pflicht des Sachverständigen zur Wiederherstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um das Eigentum des Antragstellers handelt, das bei der Begutachtung beschädigt wird und dieser nicht von vornherein die Zustimmung zur Bauteilöffnung durch den Sachverständigen nur unter der Bedingung des Wiederverschließens erteilt hat (in dem vom OLG Stuttgart, IBR 06, 62 entschiedenen Sachverhalt hatte der Antragsteller eine derartige Bedingung gestellt; in der Entscheidung des OLG Düsseldorf OLGR 97, 198 war Eigentum des Antrags gegners von der Bauteilöffnung betroffen).

    Das Landgericht und der Sachverständige konnten daher nicht von vornherein davon ausgehen, dass der Beschwerdeführer in jedem Fall eine Wiederherstellung durch den Sachverständigen wünsche (dies lag in dem vom OLG Stuttgart IBR 06, 62 entschiedenen Fall, bei dem es um einen vom Sachverständigen bei der Begutachtung zerlegten Motor ging, anders.).

  • OLG Jena, 18.10.2006 - 7 W 302/06

    Muss der Sachverständige auf Weisung auch Bauteile öffnen?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14
    Es handelt sich um eine Weisung des Gerichts gemäß § 404a ZPO, welche als solche nicht der sofortigen Beschwerde unterliegt (OLG Koblenz Prozessrecht aktiv 12, 125 zum Antrag, den Sachverständigen zu einer Bauteilöffnung zu veranlassen; ebenso OLG Köln, NJW-RR 10, 1368; OLG Dresden IBR 13, 509 zum Antrag, dem Sachverständigen bestimmte Anknüpfungstatsachen vorzugeben; anders: OLG Thüringen IBR 07, 159).
  • OLG Köln, 15.03.2010 - 11 W 14/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der erneuten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14
    Es handelt sich um eine Weisung des Gerichts gemäß § 404a ZPO, welche als solche nicht der sofortigen Beschwerde unterliegt (OLG Koblenz Prozessrecht aktiv 12, 125 zum Antrag, den Sachverständigen zu einer Bauteilöffnung zu veranlassen; ebenso OLG Köln, NJW-RR 10, 1368; OLG Dresden IBR 13, 509 zum Antrag, dem Sachverständigen bestimmte Anknüpfungstatsachen vorzugeben; anders: OLG Thüringen IBR 07, 159).
  • OLG Dresden, 25.02.2013 - 10 W 109/13

    Keine Beantwortung hypothetischer Beweisfragen!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14
    Es handelt sich um eine Weisung des Gerichts gemäß § 404a ZPO, welche als solche nicht der sofortigen Beschwerde unterliegt (OLG Koblenz Prozessrecht aktiv 12, 125 zum Antrag, den Sachverständigen zu einer Bauteilöffnung zu veranlassen; ebenso OLG Köln, NJW-RR 10, 1368; OLG Dresden IBR 13, 509 zum Antrag, dem Sachverständigen bestimmte Anknüpfungstatsachen vorzugeben; anders: OLG Thüringen IBR 07, 159).
  • OLG Celle, 30.10.1997 - 4 U 197/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14
    Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Beseitigung der durch die Begutachtung entstandenen Schäden (OLG Stuttgart IBR 06, 769; OLG Celle, BauR 98, 1281).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 8 W 29/19

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Anweisung an den Sachverständigen

    Die Entscheidung des Gerichts, ob und welche Anweisungen an den Sachverständigen erteilt werden, unterliegt jedoch nicht der sofortigen Beschwerde (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2010 - 11 W 14/10 -, NJOZ 2011, 1243; OLG Bremen, Beschluss vom 05.02.2013 - 5 W 7/13 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2013 - 10 W 109/13 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2014 - 10 W 15/14 -, DS 2014, 189; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2015 - 1 W 25/15 -, BeckRS 2015, 11324; OLG Schleswig, Beschluss vom 14.12.2017 - 16 W 152/17 -, NJW 2018, 1174; Huber, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 16. Aufl. 2019, § 404a, Rdnr. 2; wohl auch Berger, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 5, 23. Aufl. 2015, § 404a, Rdnr. 17; Katzenmeier, in: Prütting/Gehrlein (Hrsg.), ZPO, 6. Aufl. 2014, § 404a, Rdnr. 16; Seggewiße/Weber, MDR 2017, 679, 681; Siebert, in: Saenger (Hrsg.), ZPO, 8. Aufl. 2019, § 404a, Rdnr. 6; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 404a, Rdnr. 3).
  • OLG Bamberg, 14.04.2015 - 4 W 32/15

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Feststellung der Beendigung des

    Entsprechendes gilt - erst recht - für das alternative Beschwerdeziel einer verfahrensleitenden Anordnung des Gerichts gemäß § 404a ZPO (vgl. nur OLG Stuttgart BauR 2014, 1526, dort Rn. 11).
  • OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15

    Sachverständiger wird nicht angewiesen: Sofortige Beschwerde unzulässig!

    Die Entscheidung des Gerichts, in einem selbständigen Beweisverfahren den Sachverständigen nicht anzuweisen, eine für die Begutachtung erforderliche Bauteilöffnung vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, wie das Landgericht sie hier getroffen hat, unterliegt nicht der sofortigen Beschwerde (so auch: OLG Köln, Beschluss vom 15. März 2010, 11 W 14/10, NJW-RR 2010, 1368; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Oktober 2011, 5 W 570/11; vgl. ferner OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 2014, 10 W 15/14, BauR 2014, 1526, zum Fall einer Ablehnung des Antrags, den Sachverständigen anzuweisen, im Rahmen der Begutachtung vorgenommene Bauteilöffnungen wieder zu verschließen).
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