Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9900
OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06 (https://dejure.org/2006,9900)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.02.2006 - 10 W 2/06 (https://dejure.org/2006,9900)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06 (https://dejure.org/2006,9900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § ... 44; ; ZPO § 44 Abs. 3; ; ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 45 Abs. 2; ; ZPO § 46 Abs. 2 2. HS; ; ZPO § 47; ; ZPO § 356; ; ZPO § 379; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; StPO § 26 a Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als unzulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Entscheidungüber ein Ablehnungsgesuch durch den betroffenen Richter selbst; Voraussetzungen der Einordnung eines Richterablehnungsgesuches als rechtsmissbräuchlich und Verwerfung desselben als unzulässig aus diesem Grund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Zweibrücken, 28.05.1980 - 3 W 70/80
    Auszug aus OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
    Wird das Rechtsinstitut der Richterablehnung in derart rechtsmissbräuchlicher Weise eingesetzt, fehlt dem Befangenheitsgesuch ein Rechtsschutzinteresse und es ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1980, 1025, 1026; Brandenburgisches OLG OLGR Brandenburg 2000, 35; OLG Düsseldorf Rechtspfleger 1994, 340; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6 m.w.N.).

    Der Rechtsmissbrauch muss - in Anlehnung an § 26 a Abs. 1 Nr. 3 StPO - "offensichtlich" sein (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1980, 1025, 1026; Brandenburgisches OLG OLGR Brandenburg 2000, 35; OLG Düsseldorf Rechtspfleger 1994, 340; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6 m.w.N.).

    Anderenfalls wäre die durch das Rechtsstaatprinzip und durch die Garantie des gesetzlichen Richters charakteristische Aufgabe des Instituts der Richterablehnung gefährdet (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1980, 1025, 1026).

    Geht es dem Gesuchsführer dagegen in erster Linie darum, den Rechtsfindungsprozess zu stören und Verfahrenskomplikationen auszulösen, dann ist es gerechtfertigt, dass der abgelehnte Richter den Antrag selbst durch Beschluss als unzulässig verwirft (OLG Zweibrücken MDR 1980, 1025, 1026).

  • OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03

    Ablehnung der gesamten Kammer als befangen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist zwar einhellig anerkannt, dass der abgelehnte Richter - abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt sein soll, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich ist und insofern als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BGH Rechtspfleger 2005, 415; BGH NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; BVerwG NJW 1997, 3327; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6; ders. § 45 ZPO Rdn. 4 m.w.N.).

    Das Landgericht hätte vielmehr in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der nicht zweifelsfrei festgestellten Prozessverschleppungsabsicht nicht durch die abgelehnte Einzelrichterin entscheiden dürfen, sondern nach §§ 45 Abs. 1, 47 in Verbindung mit 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen, wollte es dem Beklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 GG) im Ablehnungsverfahren entziehen (vgl. BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 46 ZPO Rdn. 14).

    Da der Senat das Ablehnungsgesuch - in Abweichung von dem Landgericht - für zulässig erachtet, hat es die Sache an das Ausgangsgericht zur Ermöglichung einer Sachentscheidung durch den zuständigen gesetzlichen Richter nach gehörigen Verfahren (§§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1 Abs. 2 S. 1, Art. 101. Abs. 1 GG) zu verweisen (vgl. OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 46 ZPO Rdn. 14).

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist zwar einhellig anerkannt, dass der abgelehnte Richter - abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt sein soll, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich ist und insofern als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BGH Rechtspfleger 2005, 415; BGH NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; BVerwG NJW 1997, 3327; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6; ders. § 45 ZPO Rdn. 4 m.w.N.).

    Das Landgericht hätte vielmehr in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der nicht zweifelsfrei festgestellten Prozessverschleppungsabsicht nicht durch die abgelehnte Einzelrichterin entscheiden dürfen, sondern nach §§ 45 Abs. 1, 47 in Verbindung mit 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen, wollte es dem Beklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 GG) im Ablehnungsverfahren entziehen (vgl. BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 46 ZPO Rdn. 14).

  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist zwar einhellig anerkannt, dass der abgelehnte Richter - abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt sein soll, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich ist und insofern als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BGH Rechtspfleger 2005, 415; BGH NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; BVerwG NJW 1997, 3327; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6; ders. § 45 ZPO Rdn. 4 m.w.N.).

    Aus der Begründung des angefochtenen Beschlusses geht im übrigen auch nicht mit der gebotenen Klarheit hervor, dass sich die abgelehnte Einzelrichterin der an eine Selbstentscheidung verfassungsrechtlich zu stellenden Anforderungen im einzelnen bewusst war (vgl. SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288).

  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass bei einer verständig urteilenden Partei der Anschein der Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei entstehen muss (OLGR Frankfurt 2000, 36; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 692, und vom 29. Oktober 1993 IX B 91/92, BFH/NV 1994, 489).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 2Z BR 107/92

    Sofortige Beschwerde; Weitere Beschwerde; Richter; Amtsgericht; Landgericht;

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist zwar einhellig anerkannt, dass der abgelehnte Richter - abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt sein soll, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich ist und insofern als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BGH Rechtspfleger 2005, 415; BGH NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; BVerwG NJW 1997, 3327; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6; ders. § 45 ZPO Rdn. 4 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
    Dies ist nur dann der Fall, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage etwa in der Weise entbehrt, dass die in die richterliche Tätigkeit gesetzten Schranken missachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte, insbesondere des Persönlichkeitsrechts, verletzt worden sind und sich der Richter so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, so dass die Prozessleitung den Anschein der Willkür erweckt, oder sich aufgrund einer irrigen Rechtsauffassung des abgelehnten Richters für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängen muss (vgl. BayObLG DriZ 1977, 244, 245; KG NJW 2004, 2104, 2105; ; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 24 m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1993 - XI B 91/92

    Ablehnung eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen einer Häufung

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass bei einer verständig urteilenden Partei der Anschein der Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei entstehen muss (OLGR Frankfurt 2000, 36; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 692, und vom 29. Oktober 1993 IX B 91/92, BFH/NV 1994, 489).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist zwar einhellig anerkannt, dass der abgelehnte Richter - abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt sein soll, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich ist und insofern als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BGH Rechtspfleger 2005, 415; BGH NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; BVerwG NJW 1997, 3327; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6; ders. § 45 ZPO Rdn. 4 m.w.N.).
  • KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04

    Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
    Dies ist nur dann der Fall, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage etwa in der Weise entbehrt, dass die in die richterliche Tätigkeit gesetzten Schranken missachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte, insbesondere des Persönlichkeitsrechts, verletzt worden sind und sich der Richter so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, so dass die Prozessleitung den Anschein der Willkür erweckt, oder sich aufgrund einer irrigen Rechtsauffassung des abgelehnten Richters für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängen muss (vgl. BayObLG DriZ 1977, 244, 245; KG NJW 2004, 2104, 2105; ; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 24 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 1 UF 184/91

    Unterhaltspflichtiger Elternteil; Umzug nach Westdeutschland; Höheres Einkommen;

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99
  • OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01

    Besorgnis der Befangenheit wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

  • BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 26/86

    Sofortige Beschwerde in einem Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    Dennoch ist nach überkommener, teilweise als Gewohnheitsrecht angesehener Auffassung in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich ein Ablehnungsgesuch als rechtsmissbräuchlich darstellt, wenn die Ablehnung eines ganzen Gerichts (= des gesamten Spruchkörpers) als solchen erfolgt, wenn das Gesuch offensichtlich grundlos ist und nur dazu dienen soll, das Verfahren zu verschleppen, wenn mit der Ablehnung ausschließlich verfahrensfremde, vom Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts offensichtlich nicht erfasste Ziele verfolgt werden, ein Ablehnungsgesuch unter einem Vorwand bzw. allein aus prozesstaktischen Erwägungen gestellt wird oder wenn sich ein Gesuch in der Aneinanderreihung von den Richter verunglimpfenden oder beleidigenden und neben der Sache liegenden Äußerungen erschöpft (s. die Zusammenstellungen bei MünchKomm-ZPO-Gehrlein, 3. Aufl. 2008, § 45 Rn. 2 und Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 42 Rn. 6 sowie BVerfG, Beschl. v. 20.07.2007, NJW 2007, 3771 [juris Rn. 19]; OLG Naumburg, Beschl. v. 14.02.2006, OLGR 2007, 157 [juris Rn. 13]; vgl. BSG, Beschl. v. 13.08.2009 - B 8 SO 13/09 B -, juris Rn. 11).

    Denn durch eine solche rechtsfehlerhafte Entscheidung wird die Besetzung des Beschwerdegerichts und damit der gesetzliche Richter im Beschwerdeverfahren beeinflusst; bei einer Entscheidung erster Instanz durch den Einzelrichter gem. § 348 ZPO, den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen oder den Familienrichter hätte nämlich - den Verfahrensfehler perpetuierend - gemäß § 568 Satz 1 ZPO das Beschwerdegericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 14.02.2006, OLGR 2007, 157: Einzelrichterin; OLG Schleswig, Beschl. v. 25.05.2007, OLGR 2007, 575 [juris Rn. 8]: Einzelrichterin; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.03.2009, OLGR 2009, 624 [juris Rn. 27]: Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen; OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2009 - 10 WF 25/09 -, juris: Familienrichter; ebenso Senat, a.a.O., juris Rn. 6).

  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Das Rechtsschutzbedürfnis für ein solches Gesuch fehlt mit der Folge, daß es unzulässig ist, unter anderem dann, wenn mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden, weil es allein darauf zielt, das Verfahren zu verzögern (vgl. Senat, Beschluß vom 19. November 2008 - 2 W 114/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen [NRWE], abzurufen unter www.justiz.nrw.de/nrwe; OLG Braunschweig, OLG-Report 2000, 35 f.; OLG Naumburg, OLG-Report 2007, 157 ff.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 42, Rdn. 6).
  • OLG Naumburg, 26.07.2013 - 10 W 35/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Voraussetzungen für

    Das Gleiche gilt bei einem nicht ernsthaft gemeinten oder unter einem Vorwand bzw. allein aus prozesstaktischen Erwägungen gestellten Ablehnungsgesuch und bei Gesuchen, die grobe Beleidigungen und Beschimpfungen der abgelehnten Richter enthalten ( Senat , Beschl. v. 14.02.2006, 10 W 2/06, veröffentlicht: OLGR Naumburg, 2007, 157, hier zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.02.2012, 1 W 5/11, veröffentlicht: NJW-RR 2012, 1271, hier zitiert nach juris; Zöller- Vollkommer , Rn. 4 zu § 46 ZPO m.w.N.; MüKo- Gehrlein , Rn. 2 zu § 45 ZPO).
  • OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    aa) Wurde ein Ablehnungsgesuch zu Unrecht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen, muss im Beschwerdeverfahren nicht zwingend an die Vorinstanz zurückverwiesen werden, sondern kann grundsätzlich auch das Beschwerdegericht in der Sache entscheiden (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 39 ff.; MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 46, Rn. 9; BeckOK-ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, § 46, Rn. 10; wohl auch OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 16 W 48/07, juris, Rn. 8, das die Sachgerechtheit einer eigenen Entscheidung prüft; a. A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 W 2/09, juris, Rn. 23 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06, juris, Rn. 26; OLG Köln, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 19 W 61/03, juris, Rn. 6; Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 46, Rn. 20; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 46, Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09

    Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn

    Lässt sich nicht ausschließen, dass die Partei ihre persönliche Besorgnis hinsichtlich der Unparteilichkeit des zur Entscheidung in ihrer Sache berufenen Richters zum Ausdruck bringen will, muss das Ablehnungsgesuch sachlich und unter Einhaltung des gesetzlichen Verfahrens beschieden werden (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 14. Februar 2006 - 10 W 2/06, in Juris).

    aa) Richtet sich die sofortige Beschwerde - wie im Streitfall - gegen einen Beschluss, durch den der abgelehnte Richter selbst über ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch entschieden hat, ist Verfahrensgegenstand in der Beschwerdeinstanz allein, ob die Grenzen der Entscheidungskompetenz eingehalten worden sind und der Beschluss zu Recht ergangen ist; erachtet das Beschwerdegericht das Ablehnungsgesuch für zulässig, hat es die Sache deshalb an das Ausgangsgericht zur Ermöglichung einer Sachentscheidung durch den zuständigen gesetzlichen Richter nach gehörigem Verfahren (§ 44 Abs. 3, § 45 Abs. 1 ZPO) zu verweisen (OLG Naumburg, Beschl. v. 14. Februar 2006 - 10 W 2/06, in Juris; OLG Köln, Beschl. v. 9. Februar 2004 - 19 W 61/03, 19 W 62/03, in Juris; Zöller/Vollkommer, a.a.O. § 46 Rdnr. 14).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - L 5 AS 295/09

    Versagung von Leistungen der Grundsicherung wegen fehlender Mitwirkung des

    Rechtsmissbräuchlich ist dagegen ein Befangenheitsgesuch, wenn es seinem Inhalt nach im Wesentlichen unbegründete Verdächtigungen gegen den abgelehnten Richter ausspricht (Zöller-Vollkammer, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rn. 6) oder grobe Beleidigungen und Beschimpfungen des für befangen gehaltenen Richters enthält (Oberlandesgericht (OLG) des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2006, 10 W 2/06, juris, Rn. 13), ohne dass bewertungsfähige Tatsachen dargelegt werden.
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch fehlt mit der Folge, daß dieses Gesuch unzulässig ist, unter anderem dann, wenn mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden, weil es allein darauf zielt, das Verfahren zu verschleppen (vgl. OLG Brandenburg, OLGR 2000, 35 f.; OLG Naumburg, OLGR 2007, 157 ff.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 42, Rdn. 6).
  • BPatG, 09.06.2020 - 7 W (pat) 10/19

    Patentbeschwerdeverfahren - zu einem Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden

    Wird das Rechtsinstitut der Richterablehnung in derart rechtsmissbräuchlicher Weise eingesetzt, fehlt dem Ablehnungsgesuch das erforderliche Rechtsschutzinteresse und es ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010, 1 BvR 96/10, NVwZ-RR 2010, 545-546; Thüringer Landessozialgericht 6. Senat, Urteil vom 23. Februar 2016 - L 6 R 1670/12; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06, jeweils veröffentlicht in juris).
  • LAG Hamburg, 16.03.2016 - 3 Sa 73/15

    Unzulässigkeit verunglimpfender Befangenheitsanträge

    Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich verunglimpfende Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (BAG 6. Februar 2015 - 8 AZA 15/14 - in einer Sache der Klägerin; OLG Köln 5. Juli 2013 - 20 W 45/13, 20 W 49/13 -, OLG Karlsruhe, 18. Dezember 1973 - 2 Ss 222/73 -, OLG Karlsruhe 25. Mai 1973 - 1 Ws 143/73 -, juris; Zöller ZPO 30. Aufl. 2014 Nr. 4 zu § 45).Wird das Rechtsinstitut der Richterablehnung in derart rechtsmissbräuchlicher Weise eingesetzt, fehlt dem Befangenheitsgesuch ein Rechtsschutzinteresse und es ist als unzulässig zu verwerfen (OLG Sachsen-Anhalt 14. Februar 2006 - 10 W 2/06 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Dazu gehören u. a. das offenbar grundlose (Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 45 Rn. 4) sowie das rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2005, NJW-RR 2005, 1226 [1227]; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06 - juris Rn. 11; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 42 Rn. 6).
  • BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 15/18
  • OLG Köln, 05.07.2013 - 20 W 45/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

  • BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 14/18
  • BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 13/18
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
  • OLG Brandenburg, 27.10.2011 - 13 U 79/09

    Richterablehnung - Ablehnungsgesuch wegen des prozessleitenden Verhaltens eines

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - I-10 W 2/06, I-10 W 3/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24218
OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - I-10 W 2/06, I-10 W 3/06 (https://dejure.org/2006,24218)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2006 - I-10 W 2/06, I-10 W 3/06 (https://dejure.org/2006,24218)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - I-10 W 2/06, I-10 W 3/06 (https://dejure.org/2006,24218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GKG § 49 Abs. 1; ; GKG § 54 Nr. 1; ; GKG § 58 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 1 n.F.; ; GKG § 66 Abs. 2 n.F.; ; GKG § 66 Abs. 6 n.F.; ; GKG § 66 Abs. 8 n.F.; ; GKG § 71 Abs. 1 n.F.; ; GKG § 72 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Ausfall eines Erstschuldners - Pflicht der Staatskasse primär gegen Erstschuldner vorzugehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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