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   OLG Oldenburg, 02.07.2009 - 10 W 2/09   

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OLG Oldenburg, 02.07.2009 - 10 W 2/09 (https://dejure.org/2009,6980)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.07.2009 - 10 W 2/09 (https://dejure.org/2009,6980)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 10 W 2/09 (https://dejure.org/2009,6980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundstücksverkehrsrecht: Berücksichtigung allgemeiner volkswirtschaftlicher Belange bei der Verkehrsgenehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 GrdstVG; § 9 Abs. 2 GrdstVG; § 9 Abs. 6 GrdstVG
    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden; Begriff der volkswirtschaftlichen Belange i.S. von § 9 Abs. 6 Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden; Begriff der volkswirtschaftlichen Belange i.S. von § 9 Abs. 6 Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)

  • Judicialis

    GrdstVG § 9 Abs. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden; Begriff der volkswirtschaftlichen Belange i.S. von § 9 Abs. 6 GrdstVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Erdgasspeicher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 742
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.07.2009 - 10 W 2/09
    Im Rahmen der Genehmigungsentscheidung sind gleichrangig auch andere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung zu beachten, wie z.B. Maßnahmen des Umwelt und Naturschutzes oder sonstige andere Ziele, die für den ländlichen Raum relevant sind (vgl. dazu BGH RdL 1997, 47, 48. AgrarR 1985, 300, 301. OLG Frankfurt AUR 2003, 315, 316. OLG Oldenburg, RdL 2001, 295, 296).

    Die Realisierung von notwendigen Maßnahmen und ggf. Einschränkungen zu Zwecken des Umwelt und Naturschutzes sind jedoch heute ebenfalls Bestandteile der zu fördernden agrarpolitischen Strukturverbesserung (vgl. BGH RdL 1997, 47, 48. AgrarR 1985, 300, 301. OLG Frankfurt AUR 2003, 315, 316. OLG Oldenburg, RdL 2001, 295, 296).

    Deshalb kann einem Kaufvertrag, der einer bestimmten Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur oder nach § 9 Abs. 6 GrdstVG dringenden volkswirtschaftlichen Belangen dient, die Genehmigung nicht deshalb versagt werden, weil das einer anderen Strukturmaßnahme entsprechende Erwerbsinteresse eines Dritten im konkreten Fall dringlicher erscheinen mag (vgl. BGHZ 94, 292, 297. BGH AgrarR 1985, 300, 301. OLG Oldenburg RdL 2001, 295, 296).

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.07.2009 - 10 W 2/09
    Danach ist weiterhin davon auszugehen, dass es zu den wesentlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur gehört, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in das Eigentum von Landwirten gelangen zu lassen, die für ihre Berufsausübung und zur Sicherung sowie Erweiterung ihres landwirtschaftlichen Betriebes auf entsprechende Flächen angewiesen sind (vgl. BGHZ 94, 292, 294. BGH RdL 1991, 15, 16. OLG Oldenburg RdL 2001, 295, 296).

    Deshalb kann einem Kaufvertrag, der einer bestimmten Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur oder nach § 9 Abs. 6 GrdstVG dringenden volkswirtschaftlichen Belangen dient, die Genehmigung nicht deshalb versagt werden, weil das einer anderen Strukturmaßnahme entsprechende Erwerbsinteresse eines Dritten im konkreten Fall dringlicher erscheinen mag (vgl. BGHZ 94, 292, 297. BGH AgrarR 1985, 300, 301. OLG Oldenburg RdL 2001, 295, 296).

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.07.2009 - 10 W 2/09
    Danach ist weiterhin davon auszugehen, dass es zu den wesentlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur gehört, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in das Eigentum von Landwirten gelangen zu lassen, die für ihre Berufsausübung und zur Sicherung sowie Erweiterung ihres landwirtschaftlichen Betriebes auf entsprechende Flächen angewiesen sind (vgl. BGHZ 94, 292, 294. BGH RdL 1991, 15, 16. OLG Oldenburg RdL 2001, 295, 296).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 42/97

    Genehmigung der Veräußerung einer landwirtschaftlichen Besitzung unter Auflagen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.07.2009 - 10 W 2/09
    Eine Verschlechterung der Agrarstruktur ist danach in der Regel anzunehmen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebs benötigt, sein Betrieb leistungsfähig und aufstockungswürdig ist und er zum Erwerb des Grundstücks nach den Bedingungen des Kaufvertrags bereit und in der Lage ist (vgl. BGH, a.a.O.. BGH AgraR 1990, 315, 316. NJW-RR 1998, 1470, 1471. OLG Brandenburg RdL 2009, 185, 186. st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 29.6.2007, 10 W 22/07).
  • BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer

    Nach § 9 Abs. 6 GrdstVG sind in den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz auch die Belange anderer volkswirtschaftlich bedeutender Unternehmen zu berücksichtigen, die wie Landwirte auf Flächen im Außenbereich angewiesen sind und nicht darauf verwiesen werden können, sich notwendige Grundstücke andernorts zu beschaffen (OLG Oldenburg, NJW-RR 2010, 742, 743).

    Zu berücksichtigen sind selbst solche Gesichtspunkte, die - wie der Erwerb von Ersatz- oder Tauschflächen - nur mittelbar diesen Interessen dienen (OLG Karlsruhe, aaO; OLG Stuttgart, RdL 1968, 167, 168 und 1982, 133, 134; OLG Oldenburg, NJW-RR 2010, 742, 743).

  • OLG Oldenburg, 03.12.2020 - 10 W 14/20

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Beteiligung eines Landes oder des

    Von der Möglichkeit, aus Gründen der Klarstellung in den Tenor der landwirtschaftsgerichtlichen Entscheidung die Feststellung aufzunehmen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts im konkreten Fall keine Wirkung entfaltet (Senat, Beschluss vom 08.11.2012 - 10 W 23/12 -, Rn. 33, juris; Senat, Beschluss vom 02.07.2009 - 10 W 2/09 -, Rn. 27, juris), macht der Senat Gebrauch.

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.11.2012 - 10 W 23/12 -, Rn. 34, juris; Senat, Beschluss vom 02.07.2009 - 10 W 2/09 ).

  • OLG Stuttgart, 22.06.2018 - 101 W 3/17

    Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Wiedereinsetzung in den

    Aus Gründen der Klarstellung wurde dies im Tenor der Entscheidung zum Ausdruck gebracht (vgl. OLG Oldenburg [Oldenburg], Beschluss vom 2. Juli 2009 - 10 W 2/09, juris Rn. 27; s.a. Netz, Grundstücksverkehrsgesetz Praxiskommentar, 7. Aufl., Rn. 4384).
  • BGH, 04.11.2010 - BLw 8/10

    Landwirtschaftssache: Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde bezüglich der

    b) Das Beschwerdegericht hat auch keinen von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (NJW-RR 2010, 742 ff. = RdL 2009, 329 ff.) abweichenden Rechtssatz aufgestellt.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 20 WLw 3/14

    Herabsetzung der Mindestgröße von landwirtschaftlichen Grundstücken

    Zu den im Gesetz ausdrücklich genannten volkswirtschaftlichen Belangen gehört die Gewinnung von Roh- und Grundstoffen wie etwa der Abbau von Kalk, Torf, Lehm, Steinen, Braunkohle, Sand oder Kies, wobei durch die obergerichtliche Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt ist, dass hierbei nicht nur der Erwerb von Grundstücken zum unmittelbaren Abbau dieser Rohstoffe zu berücksichtigen ist, sondern auch ein Erwerb, der nur mittelbar diesen Interessen dient, wobei insoweit beispielhaft insbesondere der Erwerb von Ersatz- oder Tauschflächen hervorgehoben wird (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 [BGH 15.04.2011 - BLw 12/10] ; OLG Oldenburg NJW-RR 2010, 742 [OLG Oldenburg 02.07.2009 - 10 W 2/09] ; OLG Jena, Beschluss vom 29. November 2012 - Lw U 468/12 - dok. bei juris; Netz, GrdstVG, a.a.O., S. 618).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 20 WLw 1/15

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Damit wird klargestellt, dass auch die Belange anderer volkswirtschaftlich bedeutsamer Unternehmen zu berücksichtigen sind, die ebenso wie Landwirte auf Flächen im Außenbereich angewiesen sind und deshalb nicht darauf verwiesen werden können, sich notwendige Grundstücksflächen anderenorts zu beschaffen, wobei neben der ausdrücklich erwähnten Roh- und Grundstoffgewinnung alle überindividuellen Interessen von Industrie, Gewerbe, Handel, Verkehr, Energieversorgung , Bauwesen sowie Grundstückserwerbe zur Erfüllung kommunaler, kirchlicher oder karitativer Zwecke beachtlich sein können (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 [BGH 15.04.2011 - BLw 12/10] = RdL 2011, 270; OLG Oldenburg NJW-RR 2010, 742 [OLG Oldenburg 02.07.2009 - 10 W 2/09] ; OLG Frankfurt AUR 2015, 260; Netz, a.a.O., Ziffer 4.13.1 - 3 = S.617 - 621 ).
  • OLG Celle, 16.07.2012 - 7 W 21/12

    Torfabbau als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 9 GrdstVG

    So sind nach § 9 Abs. 6 GrdstVG die Belange anderer volkswirtschaftlich bedeutender Unternehmen zu berücksichtigen, die wie Landwirte auf Flächen im Außenbereich angewiesen sind und nicht darauf verwiesen werden können, sich notwendige Grundstücke andernorts zu beschaffen (BGH, Beschluss vom 15. April 2011, RdL 2011, 270; OLG Oldenburg, NJW-RR 2010, 742, 743).
  • OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21

    Grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung des Verkaufs von landwirtschaftlichen

    Zu berücksichtigen sind selbst solche Gesichtspunkte, die -wie der Erwerb von Ersatz- oder Tauschflächen -nur mittelbar diesen Interessen dienen (BGH, a.a.O., juris-Rn. 15, unter Verweis auf OLG Karlsruhe, aaO; OLG Stuttgart, RdL 1968, 167, 168 und 1982, 133, 134; OLG Oldenburg, NJW-RR 2010, 742, 743 [OLG Oldenburg 02.07.2009 - 10 W 2/09] ).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 4 WLw 31/20

    Landwirtschaftssache: Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für den Kauf

    Deshalb kann einem Kaufvertrag, der einer bestimmten Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur oder der Verwirklichung allgemeiner volkswirtschaftlicher Belange nach § 9 Abs. 6 GrdstVG dient, die Genehmigung nicht deshalb versagt werden, weil das einer anderen Strukturmaßnahme im Sinne des § 9 Abs. 1, Abs. 2 GrdstVG entsprechende Erwerbsinteresse eines Dritten im konkreten Fall dringlicher erscheinen mag (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 2. Juli 2009 - 10 W 2/09, zitiert nach juris, Rdnr. 23 m.w.N.).
  • AG Rheinberg, 30.04.2014 - 18 Lw 24/13

    Erwerb landwirtschaftlicher Flächen als Ausgleichsfläche für eine

    Einem Kaufvertrag, der - wie vorliegend - der Verwirklichung nach § 9 Abs. 6 GrdstVG zu berücksichtigender Belange dient, kann die Genehmigung nicht versagt werden, weil das einer anderen Strukturmaßnahme i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrdstVG entsprechende Erwerbsinteresse eines Dritten im konkreten Fall dringlicher erscheinen mag (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 02.07.2009, 10 W 2/09, juris Rz. 23 m.w.N.).
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