Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 10 W 23/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38456
OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 10 W 23/12 (https://dejure.org/2012,38456)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.11.2012 - 10 W 23/12 (https://dejure.org/2012,38456)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. November 2012 - 10 W 23/12 (https://dejure.org/2012,38456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorrang des Aufstockungsbedürfnisses von Landwirten gegenüber Projekten von Naturschutzverbänden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang des Aufstockungsbedürfnisses von Landwirten gegenüber Projekten von Naturschutzverbänden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Vorrang des Aufstockungsbedürfnisses von Landwirten gegenüber Projekten von Naturschutzverbänden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Landwirtschaftliche Grundstücke für die Wanderschäferei

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1966 - V BLw 49/65

    Voraussetzungen für eine Versagung der Genehmigung einer Landwirtschaftsbehörde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 10 W 23/12
    Der Empfänger soll nicht genötigt sein, aus sonstigen Umständen des Falles im Wege des Rückschlusses den Sinn des Zwischenbescheides zu erschließen (BGH, NJW 1966, 1408 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 10 W 23/12
    Deshalb kann einem Kaufvertrag, der einer bestimmten Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur oder nach § 9 Abs. 6 GrdstVG dringenden volkswirtschaftlichen Belangen dient, die Genehmigung nicht deshalb versagt werden, weil aufgrund einer anderen Strukturmaßnahme das bestehende Erwerbsinteresse eines Dritten im konkreten Fall dringlicher erscheinen mag (vgl. BGHZ 94, 292, 297; BGH AgrarR 1985, 300, 301; OLG Oldenburg RdL 2001, 295, 296).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 10 W 23/12
    Deshalb kann einem Kaufvertrag, der einer bestimmten Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur oder nach § 9 Abs. 6 GrdstVG dringenden volkswirtschaftlichen Belangen dient, die Genehmigung nicht deshalb versagt werden, weil aufgrund einer anderen Strukturmaßnahme das bestehende Erwerbsinteresse eines Dritten im konkreten Fall dringlicher erscheinen mag (vgl. BGHZ 94, 292, 297; BGH AgrarR 1985, 300, 301; OLG Oldenburg RdL 2001, 295, 296).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94

    "Schwimmrahmen-Bremse"; Berichtigung des Tatbestandes eines Berufungsurteils in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 10 W 23/12
    Denn anhand der Agrarberichte der Bundesregierung ist festzustellen, dass als weiteres agrarpolitisches Hauptziel unter anderem die Sicherung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt verfolgt wird und in der staatlichen Agrarpolitik den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes verstärkt Rechnung getragen wird, was auch im Interesse der Landwirtschaft liegen soll, die auf die dauerhafte Funktions- und Nutzungsfähigkeit des Naturhaushalts angewiesen ist (so zutreffend BGH NJW-RR 1997, 232).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb

    Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, alle Juris).

    In den Entscheidungen vom 8. November 2012 (10 W 23/12, Juris) und 18. April 2013 (10 W 7/13, Juris) wird auf diese Voraussetzungen unverändert zurückgegriffen, ohne eine Anerkennung nach § 3 UmwRG zu thematisieren.

    Auch nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 -, alle Juris), auf welche die angegriffene Entscheidung verweist, ist die staatliche finanzielle Förderung des Naturschutzprojekts nicht zwingende Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Flächenerwerbs durch einen Naturschutzverband.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Genehmigung für Veräußerung

    Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I - 10 W 27/12 -, alle Juris).

    In den Entscheidungen vom 8. November 2012 ( 10 W 23/12, Juris) und 18. April 2013 ( 10 W 7/13, Juris) wird auf diese Voraussetzungen unverändert zurückgegriffen, ohne eine Anerkennung nach § 3 UmwRG zu thematisieren.

    Auch nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 -, alle Juris), auf welche die angegriffene Entscheidung verweist, ist die staatliche finanzielle Förderung des Naturschutzprojekts nicht zwingende Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Flächenerwerbs durch einen Naturschutzverband.

  • OLG Oldenburg, 03.12.2020 - 10 W 14/20

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Beteiligung eines Landes oder des

    Von der Möglichkeit, aus Gründen der Klarstellung in den Tenor der landwirtschaftsgerichtlichen Entscheidung die Feststellung aufzunehmen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts im konkreten Fall keine Wirkung entfaltet (Senat, Beschluss vom 08.11.2012 - 10 W 23/12 -, Rn. 33, juris; Senat, Beschluss vom 02.07.2009 - 10 W 2/09 -, Rn. 27, juris), macht der Senat Gebrauch.

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.11.2012 - 10 W 23/12 -, Rn. 34, juris; Senat, Beschluss vom 02.07.2009 - 10 W 2/09 ).

  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 20 WLw 1/15

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes, die zunehmend an Bedeutung für die angestrebte Verbesserung der Agrarstruktur gewinnen (vgl. hierzu Kollrus RdL 2011, 197), werden deshalb mittlerweile in der obergerichtlichen Rechtsprechung gleichrangig neben den agrarstrukturell weiterhin förderungswürdigen Interessen der Landwirtschaft an einer ausreichenden Flächenausstattung anerkannt, wenn der Grundstückserwerb zur Verwirklichung eines konkreten Naturschutzprojektes dient, das staatlich befürwortet und gefördert wird (vgl. BGHZ 94, 292 = MDR 1985, 1023 = NJW-RR 1986, 312 und BGH NJW-RR 1997, 336 [BGH 29.11.1996 - BLw 25/96] = AgrarR 1997, 154; BGH NJW-RR 2006, 1245 [BGH 28.04.2006 - BLw 32/05] ; OLG Oldenburg AUR 2013, 136 [OLG Oldenburg 08.11.2012 - 10 W 23/12] und AUR 213, 417; OLG Stuttgart RdL 1997, 158; OLG Jena AgrarR 2001, 120 = RdL 2000, 301), OLG Koblenz RdL 2001, 214).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht