Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 14.06.2016

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.08.2016 - I-10 W 23/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26124
OLG Hamm, 11.08.2016 - I-10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,26124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2016 - I-10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,26124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2016 - I-10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,26124)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Geschäftswert, Löschung des Hofvermerks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenpflichtigkeit und Geschäftswert eines Verfahrens zur Löschung des Hofvermerks; Geschäftswert und Kostenpflichtigkeit eines Verfahrens auf Genehmigung der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG §§ 36 I, 46, 48 I
    Geschäftswert; Löschung des Hofvermerks

  • rechtsportal.de

    GNotKG §§ 36 I, 46, 48 I
    Kostenpflichtigkeit und Geschäftswert eines Verfahrens zur Löschung des Hofvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kostenprivileg für die Landwirtschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter soll Hof übernehmen - Bei Gericht beruft sich ein Landwirt vergeblich auf das "Kostenprivileg" für Landwirte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 473
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 28.01.2015 - 7 W 1/15

    Gebühren für ein Löschungsersuchen des Landwirtschaftsgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2016 - 10 W 23/16
    Auf die Frage, ob für das Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht wegen der Löschung des Hofvermerks überhaupt eine Gebühr gemäß Nr. 15112 KV-GNotKG zu erheben ist und die mittlerweile unterschiedlich beantwortet wird (s. dazu OLG Celle Beschluss vom 28.01.2015 - 7 W 1/15; OLG Schleswig Beschluss vom 31.05.2016 - 60L WLw 22/15 -) kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an.
  • OLG Hamm, 20.10.2016 - 15 W 169/16

    Geschäftswert für die Erklärung über die Aufhebung der Hofeigenschaft

    Die für die Übergabe oder Zuwendung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe normierte kostenrechtliche Privilegierung soll dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und Fortführung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe dienen (vgl. OLG Hamm (10. Zivilsenat), Beschluss vom 11.08.2016 - 10 W 23/16 - ; Korintenberg-Tiedtke, GNotKG, 19. Auflage, § 48 Rn.1).
  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 W 65/22

    Höhe des Vorschussanspruchs für die Sanierung von Baumängeln

    Er ist insbesondere weder unmittelbar noch analog § 48 GNotKG zu bestimmen, sondern ausschließlich nach § 36 Abs. 1 GNotKG (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Aktenzeichen 10 W 23/16 Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2016, Aktenzeichen 15 W 169/16, Rn. 18 ff.):.

    Soweit der Senat dabei bislang jeweils eine Kürzung auf 20% angenommen hat (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Aktenzeichen 10 W 23/16, Rn. 7), wird an diesem Wert, bei dem es sich zwangsläufig nicht um eine dogmatische Festlegung, sondern nur um eine pauschale Schätzung handeln konnte, nicht länger festgehalten.

  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 10 W 127/22

    Geschäftswert für die Löschung des Hofvermerks; Ermittlung des Verkehrswerts des

    Er ist insbesondere weder unmittelbar noch analog nach § 48 GNotKG zu bestimmen, sondern ausschließlich nach § 36 Abs. 1 GNotKG (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016 - 10 W 23/16 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2016 - 15 W 169/16 - juris).

    Soweit der Senat dabei bislang jeweils eine Kürzung auf 20 % angenommen hat (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016 - 10 W 23/16 - juris, Rn. 7), wird an diesem Wert, bei dem es sich zwangsläufig nicht um eine dogmatische Festlegung, sondern nur um eine pauschale Schätzung handeln konnte, nicht länger festgehalten.

  • OLG Hamm, 10.07.2022 - 10 W 68/22

    Geschäftswert der Löschung des Hofvermerks

    Im Hinblick darauf, dass die Löschung des Hofvermerks vorliegend unproblematisch möglich und nur mit geringem Aufwand für das Landwirtschaftsgericht möglich ist, erscheint es gerechtfertigt, für die Bemessung des Geschäftswertes nicht den vollen Verkehrswert, sondern lediglich einen Anteil von 20% zugrunde zu legen (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Aktenzeichen 10 W 23/16, Rdz. 7 - juris).

    (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Aktenzeichen 10 W 23/16 Rdz. 8 - juris; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.10.2016, Aktenzeichen 15 W 169/16, Rdz. 18 ff. - juris).

  • OLG Oldenburg, 23.06.2022 - 10 W 8/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Geschäftswerts in einer

    a) Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur stellt auf den Verkehrswert ab mit der Einschränkung, dass wegen des geringen Aufwands, der mit dem Verfahren über das Ersuchen um Löschung des Hofvermerks verbunden sei, in der Regel lediglich ein Anteil von 20 % zugrunde gelegt werden könne (in diesem Sinne OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Az.: 10 W 23/16, Rn. 7, juris; Bormann, in: Korintenberg, GNotKG, 22. Aufl., § 36, Rn. 62; Diehn, in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Aufl., § 36, Rn. 34).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2022 - 13 W 7/22

    Geschäftswertfestsetzung bei Verlängerungsverlangen nach § 595 Abs. 6 BGB

    Erforderlich ist weiter, dass der Betrieb unmittelbar nach der Übergabe durch den Erwerber fortgeführt wird und nicht nur einen unwesentlichen Teil der Existenzgrundlage des Erwerbers bildet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016 - I-10 W 23/16, juris Rn. 8).
  • OLG Köln, 29.03.2017 - 23 WLw 2/17

    Kosten der Entgegennahme einer negativen Hoferklärung und des hierdurch

    Insbesondere hat - worauf schon im amtsgerichtlichen Nichtabhilfebeschluss hingewiesen ist - der Senat für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Celle seine entgegenstehende Auffassung ausdrücklich aufgegeben (Beschl. vom 17.10.2016 - 7 W 35/16 (L) = MDR 2017, 178 f.; ausdrücklich offen gelassen hat die Frage das OLG Hamm: Beschl. vom 11.08.2016 - 10 W 23/16, juris-Rz. 10).
  • AG Beckum, 03.09.2015 - 100 Lw 47/15

    Löschung Hofvermerk; Kosten; Gebührenpflicht

    Das Verfahren des Landwirtschaftsgerichts zur Löschung des Hofvermerks ist gerichtskostenfrei (so auch OLG Schleswig, Beschluss vom 31.05.2016 - 60L WLw 22/15 -, anderer Auffassung OLG Celle, Beschluss vom 28.01.2015 - 7 W 1/15(L); offengelassen durch OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, 10 W 23/16)i.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16360
OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,16360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.06.2016 - 10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,16360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,16360)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Bauprozess wegen beruflicher Beziehungen zu einer Privatgutachterin und wegen Mitteilung nicht vom Beweisthema umfasster Mängel an die betroffene Partei

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 ZPO, § 44 Abs 3 ZPO, § 406 ZPO, § 485 ZPO
    Sachverständigenablehnung im selbstständigen Beweisverfahren: Rechtliches Gehör des Sachverständigen; Befangenheit eines Bausachverständigen wegen früherer wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Privatgutachter der Gegenpartei und bei einem Hinweis zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Bauprozess wegen beruflicher Beziehungen zu einer Privatgutachterin und wegen Mitteilung nicht vom Beweisthema umfasster Mängel an die betroffene Partei

  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Bauprozess wegen beruflicher Beziehungen zu einer Privatgutachterin und wegen Mitteilung nicht vom Beweisthema umfasster Mängel an die betroffene Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweis auf "gefährlichen" Mangel macht Sachverständigen nicht befangen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinweis auf einen möglicherweise nicht vom Beweisthema umfassten gefährlichen Baumangel rechtfertigt nicht Vorwurf der Befangenheit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweis auf "gefährlichen" Mangel macht Sachverständigen nicht befangen! (IBR 2016, 554)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1225
  • BauR 2016, 1806
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 15.06.1976 - 4 W 282/76
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf Äußerungen dritter Personen gestützt, ist im Rahmen der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch die gemäß §§ 44 Abs. 3 i.V.m. 406 ZPO gebotene Anhörung des Sachverständigen zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juni 1976 - 4 W 282/76, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. August 1983 - 7 W 10/83, NJW 1984, 1413).

    Wird ein Ablehnungsgesuch auf Äußerungen dritter Personen gestützt, ist im Rahmen der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch die gemäß §§ 44 Abs. 3 i.V.m. 406 ZPO gebotene Anhörung des Sachverständigen zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juni 1976 - 4 W 282/76, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. August 1983 - 7 W 10/83, NJW 1984, 1413; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rn. 12a; Scheuch in BeckOK ZPO, Stand: 1.3.2016, § 406 Rn. 35 u. 35.1; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 406 Rn. 17; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 406 Rn. 9).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.1983 - 7 W 10/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf Äußerungen dritter Personen gestützt, ist im Rahmen der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch die gemäß §§ 44 Abs. 3 i.V.m. 406 ZPO gebotene Anhörung des Sachverständigen zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juni 1976 - 4 W 282/76, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. August 1983 - 7 W 10/83, NJW 1984, 1413).

    Wird ein Ablehnungsgesuch auf Äußerungen dritter Personen gestützt, ist im Rahmen der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch die gemäß §§ 44 Abs. 3 i.V.m. 406 ZPO gebotene Anhörung des Sachverständigen zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juni 1976 - 4 W 282/76, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. August 1983 - 7 W 10/83, NJW 1984, 1413; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rn. 12a; Scheuch in BeckOK ZPO, Stand: 1.3.2016, § 406 Rn. 35 u. 35.1; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 406 Rn. 17; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 406 Rn. 9).

  • OLG Köln, 13.01.1992 - 13 W 1/92

    Selbständiges Beweisverfahren - Sachverständigenablehnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Anders als in dem von der Beschwerdeführerin zitierten Verfahren vor dem OLG Köln (Beschluss vom 13. Januar 1992 - 13 W 1/92), in welchem der Sachverständige und der Geschäftsführer einer Partei über mehrere Jahre wissenschaftlich zusammengearbeitet hatten und der Sachverständige bei dem Geschäftsführer promoviert hatte, ergeben sich daraus, dass der Gerichtssachverständige bis 2006 am (wissenschaftlichen) Institut einer Professorin beschäftigt war, die für eine Partei oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen in derselben Angelegenheit im Jahr 2014 ein Privatgutachten erstattet hat, bei verständiger Würdigung einer vernünftigen Partei keine Zweifel daran, dass der Sachverständige sein Amt nicht neutral ausüben werde.
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Es kann daher einen Befangenheitsgrund darstellen, wenn er über die ihm gezogenen Grenzen hinausgeht, ohne auf eine Ergänzung des Beweisbeschlusses hinzuwirken, und damit den Eindruck erweckt, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Fragen beweisbedürftig seien (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 14 W 45/01, juris Rn. 6 f.).
  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62

    Beweiskraft der Sterbeurkunde; Abgrenzung von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Eine Übertragung der Tatsachenfeststellung auf den Sachverständigen ist zulässig, wenn bereits dafür die dem Gericht fehlende besondere Sachkunde des Sachverständigen in Anspruch genommen werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1962 - IV ZR 21/62, BGHZ 37, 389, juris Rn. 19; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 404a Rn. 5; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 402 Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2013 - 9 W 28/13

    Befangenheit eines Sachverständigen: Überschreitung des Gutachtenauftrags und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
    Ein Befangenheitsgrund ist hingegen nicht gegeben, wenn die Überschreitung des Gutachtenauftrags auf einem Missverständnis des Sachverständigen beruht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. September 2013 - 9 W 28/13, juris Rn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2018 - 12 W 45/17

    Sachverständigenablehnung im Spruchverfahren: Befangenheit eines für die

    Dies kommt - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - auch in Betracht bei entsprechender Tätigkeit für mit der Antragsgegnerin wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Personen oder Gesellschaften (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2016 - 10 W 23/16 -, Rn. 8, juris).
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