Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 31.05.2011

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   OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 27/11   

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https://dejure.org/2011,21723
OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 27/11 (https://dejure.org/2011,21723)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.12.2011 - 10 W 27/11 (https://dejure.org/2011,21723)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 10 W 27/11 (https://dejure.org/2011,21723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 HöfeO; § 8 HöfeVfO
    Kriterien zur Bestimmung der Hofeigenschaft einer landwirtschaftlichen Besitzung nach § 1 HöfeO; Anforderungen an den Wirtschaftswert bei vorhandener aktiver Bewirtschaftung eines Hofes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Bestimmung der Hofeigenschaft einer landwirtschaftlichen Besitzung nach § 1 HöfeO; Anforderungen an den Wirtschaftswert bei vorhandener aktiver Bewirtschaftung eines Hofes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 1; HöfeVfO § 8
    Anforderungen an den Wirtschaftswert bei vorhandener aktiver Bewirtschaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04

    Betriebseinheit; Hofeigenschaft; Höfeordnung; Wegfall der Betriebseinheit;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 27/11
    Der hier vorliegende Sachverhalt darf nicht - was nach der Argumentation des Landwirtschaftsgerichts aber nahe liegt - verwechselt werden mit den Fallgestaltungen, die mehrfach Gegenstand von Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte und auch des Senats gewesen sind und die dadurch gekennzeichnet sind, dass eine landwirtschaftliche Besitzung mit einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr vorlag und damit ggf. ein Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs in Betracht kam, weil durch Einstellung des landwirtschaftlichen Betriebs eine landwirtschaftliche Betriebseinheit als entsprechende Organisationseinheit real nicht mehr vorhanden war (vgl. z.B. BGH RdL 2000, 49; AgrarR 1995, 235; BGHZ 84, 78, 83; OLG Hamm AgrarR 1999, 311, 312; 2003, 356, 357; OLG Celle RdL 2005, 179, 180; Senat AUR 2006, 143).In diesen Fällen einer aktuell nicht (mehr) vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebseinheit kommt es für den Fortbestand einer landwirtschaftlichen Besitzung (und damit der Hofeigenschaft) darauf an, ob nach den konkreten Umständen des Falles die Betriebseinheit nur zeitweilig nicht vorhanden oder ob sie auf Dauer entfallen ist.
  • BGH, 13.05.1982 - V BLw 20/81

    Verlust der Hofeigenschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 27/11
    Der hier vorliegende Sachverhalt darf nicht - was nach der Argumentation des Landwirtschaftsgerichts aber nahe liegt - verwechselt werden mit den Fallgestaltungen, die mehrfach Gegenstand von Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte und auch des Senats gewesen sind und die dadurch gekennzeichnet sind, dass eine landwirtschaftliche Besitzung mit einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr vorlag und damit ggf. ein Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs in Betracht kam, weil durch Einstellung des landwirtschaftlichen Betriebs eine landwirtschaftliche Betriebseinheit als entsprechende Organisationseinheit real nicht mehr vorhanden war (vgl. z.B. BGH RdL 2000, 49; AgrarR 1995, 235; BGHZ 84, 78, 83; OLG Hamm AgrarR 1999, 311, 312; 2003, 356, 357; OLG Celle RdL 2005, 179, 180; Senat AUR 2006, 143).In diesen Fällen einer aktuell nicht (mehr) vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebseinheit kommt es für den Fortbestand einer landwirtschaftlichen Besitzung (und damit der Hofeigenschaft) darauf an, ob nach den konkreten Umständen des Falles die Betriebseinheit nur zeitweilig nicht vorhanden oder ob sie auf Dauer entfallen ist.
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 2/99

    Verneinung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 27/11
    Der hier vorliegende Sachverhalt darf nicht - was nach der Argumentation des Landwirtschaftsgerichts aber nahe liegt - verwechselt werden mit den Fallgestaltungen, die mehrfach Gegenstand von Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte und auch des Senats gewesen sind und die dadurch gekennzeichnet sind, dass eine landwirtschaftliche Besitzung mit einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr vorlag und damit ggf. ein Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs in Betracht kam, weil durch Einstellung des landwirtschaftlichen Betriebs eine landwirtschaftliche Betriebseinheit als entsprechende Organisationseinheit real nicht mehr vorhanden war (vgl. z.B. BGH RdL 2000, 49; AgrarR 1995, 235; BGHZ 84, 78, 83; OLG Hamm AgrarR 1999, 311, 312; 2003, 356, 357; OLG Celle RdL 2005, 179, 180; Senat AUR 2006, 143).In diesen Fällen einer aktuell nicht (mehr) vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebseinheit kommt es für den Fortbestand einer landwirtschaftlichen Besitzung (und damit der Hofeigenschaft) darauf an, ob nach den konkreten Umständen des Falles die Betriebseinheit nur zeitweilig nicht vorhanden oder ob sie auf Dauer entfallen ist.
  • OLG Köln, 17.06.2013 - 23 U 12/09

    Feststellung der Hofeigenschaft

    Die Leistungsfähigkeit des Hofes dokumentiert sich vielmehr nach Maßgabe der HöfeO entscheidend in dem festgestellten Wirtschaftswert (OLG Oldenburg, AUR 2012, 101 f., juris Rn20-23; OLG Hamm, Beschl. v. 7.6.2011, 10 W 123/10, juris Rn59).

    Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber die Frage der Leistungsfähigkeit der Betriebe bereits bei Festlegung der Grenze für den Wirtschaftswert abstrakt in ausreichender Weise berücksichtigt hat (OLG Oldenburg, AUR 2012, 101 f., juris Rn20-23; OLG Hamm, Beschl. v. 7.6.2011, 10 W 123/10, juris Rn59).

  • OLG Köln, 05.11.2012 - 23 WLw 7/12
    Ein solches Wiederanspannen setzt voraus, dass aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine weitere Betriebsführung sinnvoll erscheint und der erforderliche Kapitaleinsatz aus den Erträgen des Hofes beglichen werden kann, ohne dessen Existenz in Frage zu stellen (vgl. BGH AgrarR 1995, 235, 237; OLG Oldenburg AUR 2012, 101 = RdL 2012, 99; FamRZ 2010, 1274; Senat, Beschluss vom 23.11.1999 - 23 WLw 1/98).
  • OLG Köln, 23.10.2014 - 23 WLw 5/14

    Aufhebung der Hofeigenschaft durch Bewirtschaftung durch Dritte

    Da der Betrieb zumindest noch im Nebenerwerb fortgeführt wurde konnte und auch wurde, ist die Hofeigenschaft unabhängig von den Grundsätzen zum Wiederanspannen eines ruhenden Betriebes erhalten geblieben (OLG Hamm AuR 2003, 354 = RdL 2004, 153; OLG Celle AuR 2012, 101 = RdL 2012, 99).
  • OLG Hamm, 15.10.2021 - 10 W 87/20

    Wegfall der Hofeigenschaft; schrittweise Einstellung der landwirtschaftlichen

    Zwar reicht die Bewirtschaftung im Nebenerwerb aus, damit die Hofeigenschaft nicht verloren geht (OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 10 W 27/11 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 30.09.2020 - 10 W 6/20

    Wirksamkeit der Bestellung eines Minderjährigen zum Hoferben

    Bei einem aktiv bewirtschafteten Hof ist unerheblich, ob der Betrieb leistungsfähig und die Bewirtschaftung rentabel ist (Senat, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 27/11 -, juris).
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 3/12

    Erteilung eines Hoffolgezeugnisses bei endgültiger Auflösung der

    a) Entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 1 ist das Beschwerdegericht nicht von dem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 22. Dezember 2011 (10 W 27/11, RdL 2012, 99) abgewichen.
  • OLG Hamm, 19.06.2012 - 10 W 6/12

    Anforderungen an das Verfahren zur Feststellung des Wirtschaftswerts im

    Da eine landwirtschaftliche Besitzung ohne die in § 1 Abs. 1 HöfeO mit der Bezugnahme auf den Mindestwirtschaftswert festgelegte abstrakte Leistungsfähigkeit kein Hof im Sinne der Höfeordnung sein kann (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 27/11), war dem Feststellungsbegehren der Beschwerdeführer antragsgemäß stattzugeben.
  • OLG Oldenburg, 11.08.2021 - 10 W 24/19

    Einziehung eines Hoffolgezeugnisses; Feststellung eines Hoferben; Eindeutigkeit

    Bei einem - wie hier - aktiv bewirtschafteten Hof ist unerheblich, ob der Betrieb leistungsfähig und die Bewirtschaftung rentabel ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 27/11 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - I-10 W 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13961
OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - I-10 W 27/11 (https://dejure.org/2011,13961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.2011 - I-10 W 27/11 (https://dejure.org/2011,13961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - I-10 W 27/11 (https://dejure.org/2011,13961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1565
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10

    Reduzierung der von der Staatskasse auszugleichenden Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11
    Ob die Staatskasse vorliegend als "Dritter" im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG anzusehen ist (so OLG Braunschweig v. 22.03.2011, 2 W 18/11; OLG Zweibrücken v. 11.05.2010, 2 WF 33/10; Hess. LAG v. 16.10.2009, 13 Ta 530/09; aA: OLG Frankfurt v. 12.02.2010, 18 W 3/10) oder die Vergütung an Stelle des Mandanten schuldet und insoweit im Innenverhältnis an die Stelle des Mandanten tritt, so dass § 15a Abs. 1 RVG eingreift (vgl. FG Sachsen-Anhalt v. 04.05.2010, 4 KO 409/10; OVG Lüneburg v. 27.10.2009, 13 OA 134/09), mag für den vorliegenden Fall dahinstehen.

    Aus dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 15 a RVG folgt - entgegen der Auffassung der Landeskasse -, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr zu unterbleiben hat (vgl. auch BGH v. 06.04.2011, IV ZB 4/11; anders wohl OLG Frankfurt v. 12.02.2010, 18 W 3/10).

  • BGH, 06.04.2011 - IV ZB 4/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr eines Rechtsanwaltes im Innenverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11
    Aus dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 15 a RVG folgt - entgegen der Auffassung der Landeskasse -, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr zu unterbleiben hat (vgl. auch BGH v. 06.04.2011, IV ZB 4/11; anders wohl OLG Frankfurt v. 12.02.2010, 18 W 3/10).

    An der vor Erlass des § 15 a RVG zum Verständnis der RVG VV-Vorbemerkung 3 Abs. 4 vertretenen Auffassung hält der BGH jedoch nicht mehr fest (vgl. BGH v. 06.04.2011, IV ZB 4/11).

  • OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11

    Grundsätze zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11
    Ob die Staatskasse vorliegend als "Dritter" im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG anzusehen ist (so OLG Braunschweig v. 22.03.2011, 2 W 18/11; OLG Zweibrücken v. 11.05.2010, 2 WF 33/10; Hess. LAG v. 16.10.2009, 13 Ta 530/09; aA: OLG Frankfurt v. 12.02.2010, 18 W 3/10) oder die Vergütung an Stelle des Mandanten schuldet und insoweit im Innenverhältnis an die Stelle des Mandanten tritt, so dass § 15a Abs. 1 RVG eingreift (vgl. FG Sachsen-Anhalt v. 04.05.2010, 4 KO 409/10; OVG Lüneburg v. 27.10.2009, 13 OA 134/09), mag für den vorliegenden Fall dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des später im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11
    Ohne Erfolg verweist die Landeskasse auf die Beschlüsse des Senats vom 20.01.2009, I-10 W 120/08 und vom 27.11.2008, I-10 W 109/08.
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2010 - 4 KO 409/10

    Rechtsanwaltskosten: Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 RVG gegenüber der Landeskasse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11
    Ob die Staatskasse vorliegend als "Dritter" im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG anzusehen ist (so OLG Braunschweig v. 22.03.2011, 2 W 18/11; OLG Zweibrücken v. 11.05.2010, 2 WF 33/10; Hess. LAG v. 16.10.2009, 13 Ta 530/09; aA: OLG Frankfurt v. 12.02.2010, 18 W 3/10) oder die Vergütung an Stelle des Mandanten schuldet und insoweit im Innenverhältnis an die Stelle des Mandanten tritt, so dass § 15a Abs. 1 RVG eingreift (vgl. FG Sachsen-Anhalt v. 04.05.2010, 4 KO 409/10; OVG Lüneburg v. 27.10.2009, 13 OA 134/09), mag für den vorliegenden Fall dahinstehen.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11
    Sie sind vor dem Inkrafttreten des hier zu beachtenden § 15a RVG ergangen und folgen maßgeblich aus der vom Bundesgerichtshof und ihm folgend der herrschenden Meinung vertretenen Auffassung zum Verständnis der Anrechnung gemäß RVG VV-Vorbemerkung 3 Abs. 4, wonach sich im Falle der Anrechnung nicht die bereits entstandene vorgerichtliche Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr vermindert, die von vornherein nur in gekürzter Höhe entsteht (vgl. etwa BGH v. 07.03.07, VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049; v. 11.07.07, VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500; v. 22.01.08, VIII ZB 57/07, NJW 08, 1323; v. 25.09.08, IX ZR 133/07, NJW 08, 3641; v. 14.03.09, VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050).
  • OLG Zweibrücken, 11.05.2010 - 2 WF 33/10

    Anrechnung von Zahlungen des Mandanten an den beigeordneten Rechtsanwalt auf den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11
    Ob die Staatskasse vorliegend als "Dritter" im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG anzusehen ist (so OLG Braunschweig v. 22.03.2011, 2 W 18/11; OLG Zweibrücken v. 11.05.2010, 2 WF 33/10; Hess. LAG v. 16.10.2009, 13 Ta 530/09; aA: OLG Frankfurt v. 12.02.2010, 18 W 3/10) oder die Vergütung an Stelle des Mandanten schuldet und insoweit im Innenverhältnis an die Stelle des Mandanten tritt, so dass § 15a Abs. 1 RVG eingreift (vgl. FG Sachsen-Anhalt v. 04.05.2010, 4 KO 409/10; OVG Lüneburg v. 27.10.2009, 13 OA 134/09), mag für den vorliegenden Fall dahinstehen.
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 13 OA 134/09

    Anrechnung einer für die Tätigkeit eines Prozessbevollmächtigten im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11
    Ob die Staatskasse vorliegend als "Dritter" im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG anzusehen ist (so OLG Braunschweig v. 22.03.2011, 2 W 18/11; OLG Zweibrücken v. 11.05.2010, 2 WF 33/10; Hess. LAG v. 16.10.2009, 13 Ta 530/09; aA: OLG Frankfurt v. 12.02.2010, 18 W 3/10) oder die Vergütung an Stelle des Mandanten schuldet und insoweit im Innenverhältnis an die Stelle des Mandanten tritt, so dass § 15a Abs. 1 RVG eingreift (vgl. FG Sachsen-Anhalt v. 04.05.2010, 4 KO 409/10; OVG Lüneburg v. 27.10.2009, 13 OA 134/09), mag für den vorliegenden Fall dahinstehen.
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11
    Sie sind vor dem Inkrafttreten des hier zu beachtenden § 15a RVG ergangen und folgen maßgeblich aus der vom Bundesgerichtshof und ihm folgend der herrschenden Meinung vertretenen Auffassung zum Verständnis der Anrechnung gemäß RVG VV-Vorbemerkung 3 Abs. 4, wonach sich im Falle der Anrechnung nicht die bereits entstandene vorgerichtliche Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr vermindert, die von vornherein nur in gekürzter Höhe entsteht (vgl. etwa BGH v. 07.03.07, VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049; v. 11.07.07, VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500; v. 22.01.08, VIII ZB 57/07, NJW 08, 1323; v. 25.09.08, IX ZR 133/07, NJW 08, 3641; v. 14.03.09, VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050).
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06

    Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11
    Sie sind vor dem Inkrafttreten des hier zu beachtenden § 15a RVG ergangen und folgen maßgeblich aus der vom Bundesgerichtshof und ihm folgend der herrschenden Meinung vertretenen Auffassung zum Verständnis der Anrechnung gemäß RVG VV-Vorbemerkung 3 Abs. 4, wonach sich im Falle der Anrechnung nicht die bereits entstandene vorgerichtliche Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr vermindert, die von vornherein nur in gekürzter Höhe entsteht (vgl. etwa BGH v. 07.03.07, VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049; v. 11.07.07, VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500; v. 22.01.08, VIII ZB 57/07, NJW 08, 1323; v. 25.09.08, IX ZR 133/07, NJW 08, 3641; v. 14.03.09, VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050).
  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 13 Ta 530/09

    Kürzung der Verfahrensgebühr wegen außergerichtlich entstandener Geschäftsgebühr

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZR 133/07

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die wegen vorzeitiger

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2009 - 10 W 120/08
  • FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines im Wege der

    Aus dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 15a RVG folgt, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr zu unterbleiben hat (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2011 I-10 W 27/11, 10 W 27/11, Rechtsprechungsreport der Neuen Juristischen Wochenschrift - NJW-RR - 2011, 1565; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschlüsse vom 06.04.2011 IV ZB 4/11, juris und vom 22.06.2011 I ZB 86/10, juris; Winkler, in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. 2011, § 15 Rz. 26).

    Die Anwendung des § 15a Abs. 1 RVG im Rahmen der Vergütungsfestsetzung führt daher dazu, dass der beigeordnete Rechtsanwalt, sofern er von seinem Mandanten noch keine Zahlungen erhalten hat, die Festsetzung sowohl der Verfahrensgebühr als auch der Geschäftsgebühr verlangen kann, solange er insgesamt keinen höheren Betrag erhält, als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag beider Gebühren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2011 I-10 W 27/11, 10 W 27/11, NJW-RR 2011, 1565).

  • FG Düsseldorf, 14.02.2012 - 10 Ko 702/11

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf eine aus der Staatskasse zu zahlende

    Aus dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 15a RVG folgt, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr zu unterbleiben hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2011 I-10 W 27/11, 10 W 27/11, Rechtsprechungsreport der Neuen Juristischen Wochenschrift NJW-RR 2011, 1565; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. April 2011, IV ZB 4/11, juris).
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