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   OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 10 W 43/11   

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https://dejure.org/2011,610
OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 10 W 43/11 (https://dejure.org/2011,610)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.10.2011 - 10 W 43/11 (https://dejure.org/2011,610)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 10 W 43/11 (https://dejure.org/2011,610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Übergangs von einer Klage auf Abschlagszahlung auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus der nach Rechtshängigkeit gestellten Schlussrechnung; Zulässigkeit und Wirkungen eines sofortigen Anerkenntnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Übergangs von einer Klage auf Abschlagszahlung auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus der nach Rechtshängigkeit gestellten Schlussrechnung; Zulässigkeit und Wirkungen eines sofortigen Anerkenntnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Umstellung von Abschlags- auf Schlussrechnung: Klageänderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageumstellung und sofortiges Anerkenntnis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sofortiges Anerkenntnis nach Klageumstellung: Wer muss die Kosten tragen? (IBR 2012, 1076)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1591
  • NZBau 2012, 177
  • BauR 2012, 139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 10 W 43/11
    Der Anspruch auf Abschlagszahlung ist lediglich eine modifizierte Form des Anspruchs auf Werklohn (BGH BauR 2005, 400, juris Rn. 47; BauR 2006, 414, juris Rn. 16).

    Wird während des Prozesses die Schlussrechnung vorgelegt und die Schlusszahlung gefordert, wird statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer später eingetretenen Veränderung ein anderes Interesse im Sinn des § 264 Nr. 3 ZPO geltend gemacht (BGH BauR 2005, 400, juris Rn. 47).

  • OLG Hamm, 08.05.1985 - 20 U 366/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 10 W 43/11
    Für die Frage, ob ein Anerkenntnis sofort erfolgt ist und ob eine Klagveranlassung bestanden hat, ist auf den Zeitpunkt der Änderung, nicht auf den der Erhebung der ursprünglichen Klage abzustellen (Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 14; OLG Hamm VersR 1986, 1113).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04

    Kostentragung nach Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 10 W 43/11
    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH ZIP 2007, 95, juris Rn. 7; NJW 1979, 2040, juris Rn. 21).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 191/04

    Geltendmachung von Abschlagszahlungen und der Schlusszahlung im Bauprozess

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 10 W 43/11
    Der Anspruch auf Abschlagszahlung ist lediglich eine modifizierte Form des Anspruchs auf Werklohn (BGH BauR 2005, 400, juris Rn. 47; BauR 2006, 414, juris Rn. 16).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 10 W 43/11
    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH ZIP 2007, 95, juris Rn. 7; NJW 1979, 2040, juris Rn. 21).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 10 W 43/11
    Besteht Schlussrechnungsreife und stützt ein Kläger seine Klage weiterhin auf eine Abschlagsrechnung, besteht für den verklagten Auftraggeber keinerlei Veranlassung, den Klaganspruch anzuerkennen, weil die Abschlagsforderung ihre Durchsetzbarkeit verloren hat und die Klage deshalb abzuweisen wäre (vgl. BGHZ 182, 158, juris Rn. 42 ff).
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