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   OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - I-10 W 64/03   

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https://dejure.org/2003,16550
OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - I-10 W 64/03 (https://dejure.org/2003,16550)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.2003 - I-10 W 64/03 (https://dejure.org/2003,16550)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - I-10 W 64/03 (https://dejure.org/2003,16550)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Zweibrücken, 30.05.1983 - 3 W 35/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03
    Die eine anders gelagerte Fallgestaltung betreffende Entscheidung des OLG Zweibrücken (OLGZ 1983, 466) rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.
  • OLG Frankfurt, 20.11.1997 - 6 U 139/97

    Vollziehung einer Beschlussverfügung auf Erteilung einer Auskunft; Umfang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03
    Daraus folgt, dass der Auskunftsgläubiger mit der Stellung eines Vollstreckungsantrags nach § 888 ZPO ohnehin eine gewisse Zeit zuwarten muss, da ein verfrühter Antrag unzulässig wäre (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1998, 1007).
  • OLG Celle, 02.01.1996 - 2 W 80/95

    Zwangsvollstreckung wegen einer vertretbaren Handlung ; Verhängung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03
    Auch wenn eine Vollstreckung der Betriebspflicht nach § 888 ZPO grundsätzlich voraussetzt, dass die Handlung allein vom Willen des Schuldners abhängt, so ist anerkannt, dass die Bestimmung nur dann nicht zur Anwendung kommt, wenn der Schuldner trotz zumutbarer Anstrengungen Dritte, auf die er angewiesen ist, nicht zur Mitwirkung veranlassen kann (OLG Celle, NJW-RR 1996, 585; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 649 m.w.N.; Jendrek, NZM 2000, 526, 530; Peters/Welkerling, ZMR 1999, 369, 371).
  • OLG Hamm, 07.01.1993 - 14 W 194/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03
    (c) Soweit hiervon abweichend für die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung, die - wie hier - auf die Vornahme einer Handlung gerichtet ist, in Rechtsprechung und Schrifttum teilweise neben der Parteizustellung die Stellung eines Vollstreckungsantrags nach §§ 887, 888 ZPO gefordert wird (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 959; Schuschke/Walker, a.a.O., RdNr. 33; Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 22. Aufl., § 938, RdNr. 30), vermag der Senat dieser Auffassung jedenfalls für die vorliegende Fallgestaltung, bei der dem Schuldner die auf Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs gerichtete Gebotsverfügung in einem zeitraubenden formalisierten Zustellungsverfahren im Ausland zuzustellen ist, nicht zu folgen.
  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03
    Einer Partei sind jedoch solche nicht nur ganz geringfügige Verzögerungen der Zustellung zuzurechnen, die ihr Prozeßbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätte vermeiden können (BGH, Urt. v. 6. April 1972, NJW 1972, 1948; Urt. v. 29. Juni 1993, BB 1993, 1836; Urt. v. 9. November 1994, NJW-RR 1995, 254).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03
    Er soll sich wegen der angenommenen Eilbedürftigkeit der einstweiligen Verfügung nur eine bestimmte Zeit nach deren Erlass auf eine Vollstreckung einstellen und nicht mit einer Vollziehung unter veränderten Umständen rechnen müssen (BGH NJW 1990, 122, 124).
  • BGH, 06.04.1972 - III ZR 210/69

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03
    Einer Partei sind jedoch solche nicht nur ganz geringfügige Verzögerungen der Zustellung zuzurechnen, die ihr Prozeßbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätte vermeiden können (BGH, Urt. v. 6. April 1972, NJW 1972, 1948; Urt. v. 29. Juni 1993, BB 1993, 1836; Urt. v. 9. November 1994, NJW-RR 1995, 254).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03
    All dies bedingt, dass der Gläubiger zur Wahrung der Vollziehungsfrist eine besondere, auf die Durchsetzung der einstweiligen Verfügung gerichtete eigene Handlungsverpflichtung hat, die den Durchsetzungswillen dem Schuldner gegenüber deutlich zum Ausdruck bringt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.10.2000, OLGR 2001, 543).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03
    Einer Partei sind jedoch solche nicht nur ganz geringfügige Verzögerungen der Zustellung zuzurechnen, die ihr Prozeßbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätte vermeiden können (BGH, Urt. v. 6. April 1972, NJW 1972, 1948; Urt. v. 29. Juni 1993, BB 1993, 1836; Urt. v. 9. November 1994, NJW-RR 1995, 254).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02

    Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03
    Dies gilt auch im Hinblick auf mehrmonatige Verzögerungen (st. Rspr., zuletzt BGH, Urt. v. 11.7.2003, V ZR 414/02 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.07.1985 - 26 UF 83/85
  • OLG Rostock, 22.08.2016 - 3 W 53/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung einer mietvertraglich übernommenen

    Daher steht es grundsätzlich der Vollstreckbarkeit einer Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebs Gewerberäumen nicht entgegen, dass es hierfür erforderlich ist, Vertragsbeziehungen zu Mitarbeitern und Lieferanten zu unterhalten, so dass sowohl der Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Erfüllung der Betriebspflicht als auch ihre Vollstreckung nach § 888 ZPO in Betracht kommen (OLG Hamburg, Beschl. v. 21.08.2013, 8 W 72/13, NZM 2014, 273; LG Kassel, Urt. v. 20.08.2015, 11 O 4173/15, ZMR 2016, 36; OLG Frankfurt, Urt. v. 10.12.2008, 2 U 250/08, ZMR 2009, 446; OLG Celle, Beschl. v. 02.01.1996, 2 W 80/95, NJW-RR 1996, 585; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2003, 10 W 64/03, GuT 2004, 17; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 888 Rn. 3; Schuschke, a.a.O., Rn. 165; a.A. OLG Naumburg, Beschl. v. 21.11.1997, 2 W 14/97, NZM 1998, 575; OLG Hamm, Beschl. v. 10.10.1973, 14 W 72/72, NJW 1973, 1135).
  • KG, 18.10.2004 - 8 U 92/04

    Gewerberaummietvertrag: Einstweilige Verfügung wegen drohender

    Insoweit bestand auch ein Anspruch der Klägerin darauf, dass die Beklagte nicht gegen die ihr obliegende Betriebspflicht verstieß, so dass die von ihr mit dem Antrag vom 16.1.2004 gewählte - auf Unterlassung eines Verstoßes gegen die Betriebspflicht lautende - Antragsformulierung der Rechtslage entsprach; auf die in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Vollstreckung einer auf Einhaltung der Betriebspflicht gerichteten einstweiligen Verfügung vertretenen unterschiedlichen Auffassungen zur Unzulässigkeit eines hierauf gerichteten Antrags (vgl. einerseits OLG Naumburg, Beschl. v. 2.1. 1996, 2 W 14/97, OLG Report Naumburg 1999, 312 - unzulässig - , andererseits OLG Celle, Beschl. v. 2.1.1996, 2 W 80/95, OLG Report Celle 1996, 176; KG, Urt. v. 17.7.2003, 22 U 149/03, KG Report Berlin 2003, 315; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2003, I - 10 W 64/03, GuT 2004, 17: zulässig) kommt es daher hier nicht an.
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