Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.05.2008 - 10 W 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8474
OLG Hamm, 27.05.2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,8474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,8474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,8474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Genehmigung eines Hofübergabevertrages bei Nießbrauchsvorbehalt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 9 GrdsrtVG, 16 Abs. 1 HöfeO
    Genehmigung eines Hofübergabevertrages bei Nießbrauchsvorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung eines Hofübergabevertrages; Genehmigungsfähigkeit eines Hofübergabevertrages bei Bestehen eines Nießbrauchsvorbehalts

  • Judicialis

    GrdsrtVG § 9; ; HöfeO § 16 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 16 Abs. 1
    Genehmigung eines Hofübergabevertrages bei Nießbrauchsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91

    Vermächtnis auf Bestellung eines lebenslangen Nießbrauchs am Hof

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2008 - 10 W 9/08
    Nach ganz einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann die Zulässigkeit von Nießbrauchsvorbehalten im Hinblick auf eine Aushöhlung der Hoferbfolge (§ 16 Abs. 1 HöfeO) nicht in Zweifel gezogen werden, wenn die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Hofes nicht gefährdet wird (vgl. BGHZ 118, 361; OLG Hamm, AgrarR 1982, 164; Lange/Wulff/Lüdtke-Hanjery, HöfeO, 10. Aufl., § 17, Rdnr. 66; Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 8. Aufl., § 17, Rdnr. 55; Fassbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, § 17, Rdnr. 105; Fassbender, DNotZ 1986, 73, 74).

    Ein Versagungsgrund nach § 9 Grundstücksverkehrsgesetz (siehe hierzu BGHZ 118, 361; OLG Hamm, AgrarR 1982, 164) liegt ebenfalls nicht vor.

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.05.2008 - 10 W 9/08   

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https://dejure.org/2008,12131
OLG Oldenburg, 07.05.2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,12131)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.05.2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,12131)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,12131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung in Landwirtschaftsverfahren: Entstehen einer Terminsgebühr bei nicht durchgeführter mündlicher Verhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 3104 Abs. 1 S. 1 VV RVG ; § 9 LwVG; § 15 Abs. 1 LwVG; § 15 Abs. 5 LwVG; § 63 Abs. 4 S. 2 BRAGO
    Ansetzung einer Terminsgebühr in den Verfahren in Landwirtschaftssachen bei Ausbleiben einer mündlichen Verhandlung; Ausnahmetatbestand der Zuerkennung einer Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung nach Verzicht der Parteien auf Durchführung einer mündlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Ansetzung einer Terminsgebühr in den Verfahren in Landwirtschaftssachen bei Ausbleiben einer mündlichen Verhandlung; Ausnahmetatbestand der Zuerkennung einer Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung nach Verzicht der Parteien auf Durchführung einer mündlichen ...

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 3104; ; LwVG § 15

  • rechtsportal.de

    Erfallen der Terminsgebühr im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 17.05.2018 - 60L WLw 6/18
    Die Beteiligte zu 3. hat sich insbesondere auf den Beschluss des OLG Oldenburg vom 7. Mai 2008 (Az. 10 W 9/08) berufen, wonach ohne mündliche Verhandlung auch unter Berücksichtigung der Regelung in § 15 Abs. 1 LwVG keine Terminsgebühr ausgelöst werde.

    Allerdings hat das OLG Oldenburg mit Beschluss vom 7. Mai 2008 entschieden, dass in den Verfahren in Landwirtschaftssachen nach den §§ 9 ff. LwVG keine Terminsgebühr entstehe, wenn weder das Gericht von Amts wegen eine mündliche Verhandlung angeordnet noch ein Beteiligter nach § 15 Abs. 1 LwVG einen Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt hat (Az. 10 W 9/08, RdL 2008, S. 216 f.).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.10.2008 - 10 W 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,46402
OLG Karlsruhe, 16.10.2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,46402)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,46402)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,46402)
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.10.2008 - 10 W 9/08   

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https://dejure.org/2008,40469
OLG Karlsruhe, 23.10.2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,40469)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,40469)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 10 W 9/08 (https://dejure.org/2008,40469)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Einlegung eines unzulässigen Rechtsmittels

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2008 - 10 W 9/08
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl. etwa BVerfGE 21, 191, 194 [BVerfG 15.02.1967 - 2 BvR 658/65] ; 70, 288, 294; BGH, Beschluss vom 09. Mai 2006 - VI ZR 92/05 ).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 92/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2008 - 10 W 9/08
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl. etwa BVerfGE 21, 191, 194 [BVerfG 15.02.1967 - 2 BvR 658/65] ; 70, 288, 294; BGH, Beschluss vom 09. Mai 2006 - VI ZR 92/05 ).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2008 - 10 W 9/08
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl. etwa BVerfGE 21, 191, 194 [BVerfG 15.02.1967 - 2 BvR 658/65] ; 70, 288, 294; BGH, Beschluss vom 09. Mai 2006 - VI ZR 92/05 ).
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