Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - I-10 W 97/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Eine Geschäftsreise liegt dann vor, wenn das Prozessgericht entweder außerhalb der Kanzleigemeinde oder außerhalb der Wohngemeinde liegt; abzustellen ist auf den Ort der tatsächlichen Abreise. Eine Auslegung dahingehend, dass das Prozessgericht sowohl außerhalb der ...
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsreise bei Sitz des Prozessgerichts entweder außerhalb der Kanzleigemeinde oder außerhalb der Wohngemeinde des Rechtsanwalts
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Reisekosten; Rechtsanwaltsvergütung; Belegenheit des Prozessgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Geschäftsreise i.S. von § 48 RVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Vom inclusiven und exclusiven oder?
Verfahrensgang
- AG Erkelenz, 10.03.2011 - 14 C 389/09
- AG Erkelenz, 21.04.2011 - 14 C 389/09
- LG Mönchengladbach, 15.07.2011 - 5 T 121/11
- OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - I-10 W 97/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 764
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 27.02.1990 - 1 Ws 24/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 10 W 97/11
Bis dato war umstritten, ob für die Geschäftsreise allein die Zurücklegung einer größeren Entfernung zwischen Ausgangspunkt und Ziel bestimmen sein soll, oder ob unabhängig von der Entfernung entscheidend sein soll, dass der Rechtsanwalt sich an einen Ort begibt, der außerhalb der politischen Gemeindegrenzen seines Wohn- bzw. Kanzleisitzes gelegen ist, oder ob der Rechtsanwalt die Gemeindegrenzen seines Wohn- bzw. Kanzleisitz überschreiten, eine größere Entfernung zurücklegen und zwischen Ausgangspunkt und Ziel nach der Verkehrsauffassung eine Reise stattfinden muss (vgl. hierzu OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 862 mwN). - OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 10 WF 3/11
Umfang der Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen, zu den Bedingungen eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 10 W 97/11
Unter den gegebenen Umständen kommt es auf die Frage, ob ein auswärtiger Anwalt, der zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts beigeordnet worden ist, maximal Reisekosten für die Entfernung von dem am weitesten vom Prozessgericht entfernten Ort im Gerichtsbezirk bis zum Gerichtsort erstattet verlangen kann (vgl. hierzu Senatsbeschluss v. 07.07.2011, II-10 WF 3/11 - 12 F 33/10 AG Erkelenz) nicht an.
- BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22
Erstattungsfähige Kosten der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen …
Der Auffassung, dass eine Geschäftsreise unabhängig vom Ort der Kanzlei vorliege, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich der Wohnsitz des Rechtsanwalts befindet (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 10 W 97/11 - NJW-RR 2012, 764), folgt der Senat nicht (wie hier OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 3 Ws 409/15 - juris Rn. 6;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, VV 7003-7006 Rn. 10). - OLG Karlsruhe, 24.02.2016 - 3 Ws 409/15
Vergütung des Pflichtverteidigers: Erstattung der Reisekosten zwischen Wohnsitz …
Diesem Ergebnis steht auch nicht der vom Beschwerdeführer zitierte - allerdings eine andere Fallkonstellation (Fahrt vom Kanzleisitz zu einem Gerichtstermin am Wohnort des Rechtsanwalts) behandelnde - Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.2.2012 (NJW-RR 2012, 764) entgegen; auch dort wurden die angefallenen Kosten für die Strecke zwischen Kanzlei- und Gerichtsort zugesprochen.