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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15   

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OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,38138)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.05.2015 - 10 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,38138)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 10 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,38138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenskostenhilfe für eine Umgangsregelung - nach Tötung der Kindesmutter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umgangsausschlusses wegen Kindeswohlgefährdung - und die sachverständige Begutachtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 25.08.2014 - 6 UF 64/14
    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Die Tragweite eines Umgangsausschlusses wegen Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB und dessen verfassungsrechtliche Dimension stellt besondere Anforderungen auch an die gerichtlich gemäß § 26 FamFG gebotene Sachaufklärung und kann Anlass für eine sachverständige Begutachtung geben (im Anschluss an OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14, NZFam 2015, 44 Rn. 12).

    Aufgrund des verfassungsrechtlich nach Art. 6 Abs. 2 GG besonders geschützten Elternrechts ist zu beachten, dass eine Einschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils nur dann gerechtfertigt ist, wenn sich mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, dass dies zum Schutz des Kindes und zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung erforderlich ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14, NZFam 2015, 44 Rn. 12 m. w. N.).

  • BGH, 23.11.2006 - III ZR 65/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Schäden durch ein sogenanntes Dialer-Programm

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Angesichts der besonderen Tragweite eines Umgangsausschlusses und unter Berücksichtigung der fehlenden eigenen Sachkunde (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - III ZR 65/06, NJW-RR 2007, 357 Rn. 14 m. w. N.) des Gerichts zur Beurteilung der außergewöhnlichen Umstände im vorliegenden Fall wäre die Frage einer Kindeswohlgefährdung durch Umgangskontakte zwischen dem Antragsteller und dem Sohn nur durch ein kinderpsychologisches Gutachten hinreichend sicher aufzuklären.
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07

    Unterlassen der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater bei bestehendem

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Dabei ist das Gericht zwar nicht stets gehalten, sich sachverständig beraten zu lassen, etwa wenn anderweitig hinreichende und zuverlässige Entscheidungsgrundlagen vorhanden sind (BVerfG, FamRZ 2008, 381).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Die Gerichte müssen ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (BVerfG, FamRZ 2009, 399, 400).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Diese verfassungsrechtliche Dimension stellt auch besondere Anforderungen an die gerichtlich gemäß § 26 FamFG gebotene Sachaufklärung, die nicht nur den Elternrechten Rechnung tragen muss, sondern aufgrund des staatlichen Wächteramtes (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) auch das Kindeswohl besonders im Blick haben muss (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09, BGHZ 184, 269 Rn. 29 f).
  • OLG Celle, 05.07.2010 - 10 WF 209/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung hinsichtlich der rückwirkenden Abänderung

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Ein Antrag auf rückwirkende Abänderung eines Unterhaltstitels für die Zeit vor Einreichung eines Verfahrenskostenhilfeantrages für ein Abänderungsverfahren kann mutwillig sein, soweit dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen, dass der Antragsteller ohne nachvollziehbaren Grund nicht zeitnah nach einem Auskunfts- oder Verzichtsverlangen einen verfahrenseinleitenden Antrag bei Gericht stellt (OLG Celle, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 10 WF 209/10, FamRZ 2011, 50).
  • BGH, 12.01.2011 - XII ZB 181/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Berücksichtigung der auf eine Geldstrafe zu

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    d) Im Streitfall stehen der Versagung der Verfahrenskostenhilfe für den Antragsteller auch keine sozial- oder rechtsstaatlichen Bedenken entgegen, weil ihm hierdurch die verfassungsrechtlich geschützte Zugangsmöglichkeit zu den Gerichten verwehrt sein könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - XII ZB 181/10, FamRZ 2011, 554).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09

    Prozesskostenhilfe für Aufhebung einer Scheinehe: Pflicht zur Finanzierung der

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    So kann ein Scheidungsbegehren verfahrenskostenhilferechtlich mutwillig sein, wenn die Beteiligten im Sinne eines Gesamtplanes bei Eingehung einer Scheinehe bereits die spätere Scheidung beabsichtigten und wussten, dass sie die hierfür erforderlichen Kosten nicht selbst würden aufbringen können (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 212/09, JR 2012, 383 Rn. 14, dort aber m. w. N. auf entsprechende obergerichtliche Rspr.).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
    Wenn es der Antragsgegner anlässlich der Prüfung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zugunsten des Antragstellers ohne triftigen Grund unterlässt, seine Einwendungen vorzubringen, mit denen er seine Inanspruchnahme im Hauptsacheverfahren hätte verhindern können, wird dies als verfahrenskostenhilferechtlich mutwillig angesehen (OLG Celle, Beschluss vom 12. August 2011 - 10 WF 299/10, FamRZ 2012, 47 m. w. N.).
  • OLG Celle, 27.11.2015 - 10 WF 303/15

    Anforderungen an die Feststellung einer sozial-familiären Beziehung i.S. von §

    Ein Umgangsrecht des Kindesvaters, der aufgrund der Tötung der Kindesmutter zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist nach Kenntnis des Senats aus dem parallelen Umgangsverfahren zum Aktenzeichen 10 WF 11/15 offen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 10 WF 11/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31767
OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 10 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,31767)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2015 - 10 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,31767)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2015 - 10 WF 11/15 (https://dejure.org/2015,31767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen seines Verhaltens in einem vorangegangenen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 6; ZPO § 42

  • rechtsportal.de

    FamFG § 6 ; ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen seines Verhaltens in einem vorangegangenen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 650
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 20.12.1985 - 3 WF 262/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 10 WF 11/15
    Inwieweit ein in einem Verfahren gegebener Ablehnungsgrund auch auf andere fortwirkt, ist Frage des Einzelfalls und hängt insbesondere vom konkreten Ablehnungsgrund ab (vgl. BerlVerfGH, NJW-RR 2002, 70, 71; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.1985 - 3 WF 262/85, BeckRS 2009, 29301; Gehrlein, in: Münchener Kommentar zur ZPO , 4. Aufl., § 42 Rn. 14; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 19).
  • OLG Nürnberg, 05.04.1965 - 1 W 15/65
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 10 WF 11/15
    Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Verfahren gleichzeitig anhängig sind und in einem Verfahren ein Ablehnungsgesuch bereits Erfolg hatte (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1965, 667; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Frankfurt, a.a.O.; Gehrlein, a.a.O., § 42 Rn. 14).
  • OLG Nürnberg, 26.04.1993 - 8 W 1136/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 10 WF 11/15
    Jedenfalls dann, wenn die erfolgreiche Ablehnung auf Voreingenommenheit gegen die Person des Ablehnenden gestützt war, greift der Ablehnungsgrund auch in den anderen Verfahren durch (OLG Celle, Nds. Rechtspflege 1976, 215; OLG Karlsruhe, Justiz 1987, 144; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO , 34. Aufl., § 42 Rn. 13; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 19; bei starken persönlichen Spannungen zwischen dem Richter und dem Prozessbevollmächtigten differenzierend OLG Nürnberg, OLGZ 1994, 209 f.).
  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01

    Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 10 WF 11/15
    Inwieweit ein in einem Verfahren gegebener Ablehnungsgrund auch auf andere fortwirkt, ist Frage des Einzelfalls und hängt insbesondere vom konkreten Ablehnungsgrund ab (vgl. BerlVerfGH, NJW-RR 2002, 70, 71; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.1985 - 3 WF 262/85, BeckRS 2009, 29301; Gehrlein, in: Münchener Kommentar zur ZPO , 4. Aufl., § 42 Rn. 14; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 1 W 14/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 10 WF 11/15
    Ist ein Richter in einem anderen Verfahren wegen Benachteiligung eines Beteiligten erfolgreich abgelehnt worden, so wird aus der Sicht des betroffenen Beteiligten - jedenfalls bei engem zeitlichem Zusammenhang der Gerichtsverfahren - vielfach Grund zu der Annahme gegeben sein, dass sich die für ihn nachteilig in Erscheinung getretene Einstellung des abgelehnten Richters auch auf ein anderes Verfahren, an dem er beteiligt ist, auswirkt mit der Folge, dass die Ablehnung auch in dem letztgenannten Verfahren Erfolg hat (OLG Brandenburg, 1. Zivilsenat, Beschluss vom 15.9.1999 - 1 W 14/99, BeckRS 1999, 09064 Rn. 12).
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