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   OLG Celle, 16.05.2014 - 10 WF 136/14   

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https://dejure.org/2014,14668
OLG Celle, 16.05.2014 - 10 WF 136/14 (https://dejure.org/2014,14668)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.05.2014 - 10 WF 136/14 (https://dejure.org/2014,14668)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 10 WF 136/14 (https://dejure.org/2014,14668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bei Vergleich PKH?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 60
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2014 - 10 WF 136/14
    Hat ein Verfahrensbeteiligter, dem Prozeßkostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe bereits mangels hinreichender Erfolgsaussicht versagt worden war, in einem Vergleich freiwillig die Gerichts- und seine eigenen außergerichtlichen Kosten übernommen, kommt auf seine sofortige Beschwerde hin eine Annahme hinreichender Erfolgsaussicht und eine nachträgliche Bewilligung durch das Beschwerdegericht nach den Grundsätzen über die Bindung an zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidungen in der Sache (BGH - Beschluß vom 7. März 2012 - XII ZB 391/10 - FamRZ 2012 964 ff. = NJW 2012, 1964 ff = MDR 2012, 1247 ff. = juris) oder über die Kostentragung (Senatsbeschluß vom 15. März 2013 - 10 WF 86/13 - FamRZ 2013, 1754 f. = JurBüro 2013, 312 f. = juris = BeckRS 2013, 05127) grundsätzlich nicht mehr in Betracht.

    Nach dem vom BGH (Beschluß vom 7. März 2012 - XII ZB 391/10 - FamRZ 2012 964 ff. = NJW 2012, 1964 ff = MDR 2012, 1247 ff. = juris) entwickelten Grundsatz ist das Rechtsmittelgericht im Rahmen der für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe anzustellenden Beurteilung der Erfolgsansicht der Rechtsverteidigung an eine zwischenzeitlich rechtskräftig gewordene Entscheidung zur Hauptsache gebunden.

  • OLG Celle, 15.03.2013 - 10 WF 86/13

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung gegen die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2014 - 10 WF 136/14
    Hat ein Verfahrensbeteiligter, dem Prozeßkostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe bereits mangels hinreichender Erfolgsaussicht versagt worden war, in einem Vergleich freiwillig die Gerichts- und seine eigenen außergerichtlichen Kosten übernommen, kommt auf seine sofortige Beschwerde hin eine Annahme hinreichender Erfolgsaussicht und eine nachträgliche Bewilligung durch das Beschwerdegericht nach den Grundsätzen über die Bindung an zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidungen in der Sache (BGH - Beschluß vom 7. März 2012 - XII ZB 391/10 - FamRZ 2012 964 ff. = NJW 2012, 1964 ff = MDR 2012, 1247 ff. = juris) oder über die Kostentragung (Senatsbeschluß vom 15. März 2013 - 10 WF 86/13 - FamRZ 2013, 1754 f. = JurBüro 2013, 312 f. = juris = BeckRS 2013, 05127) grundsätzlich nicht mehr in Betracht.

    Nach der Rechtsprechung des Senates (Beschluß vom 15. März 2013 - 10 WF 86/13 - FamRZ 2013, 1754 f. = JurBüro 2013, 312 f. = juris = BeckRS 2013, 05127) gilt dieser Grundsatz auch in denjenigen Fälle entsprechend, in denen nach Erledigung der Hauptsache eine rechtskräftige isolierte Kostenentscheidung zum Nachteil des Beschwerdeführers getroffen worden ist.

  • OLG Frankfurt, 19.06.2020 - 17 W 4/20

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung

    Gleiches muss unter dem hier ebenso maßgeblichen Gesichtspunkt der Entscheidungskonsistenz gelten, wenn der Rechtstreit vor der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch Vergleich rechtskräftig abgeschlossen worden ist und sich die Beklagten - wie hier - mit dem Zahlungsanspruch in Höhe von 7.000,00 ? und einer verfahrensbeendenden Kostenentscheidung abgefunden haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 10 WF 136/14 -, BeckRS 2014, 12644; für den Fall der isolierten Kostenentscheidung OLG Celle, Beschluss vom 15. März 2013 - 10 WF 86/13 - BeckRS 2013, 5127).
  • LSG Bayern, 31.03.2020 - L 7 BA 37/20

    Sozialgerichtsverfahren: Keine Bewilligung von PKH bei Erledigung vor

    Wenn die Beteiligten im Rahmen eines Vergleichs eine Kostenregelung treffen, führt diese Kostenregelung zu einer Situation, die der einer rechtskräftigen isolierten gerichtlichen Entscheidung über die Kosten vergleichbar ist (OLG Celle, Beschluss vom 16.05.2014, 10 WF 136/14 Rz 10).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 12 W 18/21

    1. Eine isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Vergleich im

    Nichts anderes kann gelten, wenn - wie vorliegend - eine entsprechende verbindliche Kostenentscheidung zum Nachteil des Beklagten durch die Parteien selbst im Rahmen eines Vergleichs getroffen worden ist (OLG Celle, Beschl. v. 16.05.2014 - 10 WF 136/14, NJW-RR 2015, 60, 61; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 19.06.2020 - 17 W 4/20, JurBüro 2020, 606 f.).
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