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   OLG Celle, 31.01.2011 - 10 WF 17/11   

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https://dejure.org/2011,8873
OLG Celle, 31.01.2011 - 10 WF 17/11 (https://dejure.org/2011,8873)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.01.2011 - 10 WF 17/11 (https://dejure.org/2011,8873)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 10 WF 17/11 (https://dejure.org/2011,8873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirkungen bestandskräftiger Ablehnung der Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117; ZPO § 127
    Rechtswirkungen bestandskräftiger Ablehnung der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de PDF, S. 1 (Leitsatz)

    §§ 117, 127 ZPO
    Erneuter VKH-Antrag nach bereits bestandskräftig ergangener Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 563
  • FamRZ 2011, 914
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.11.2007 - X S 32/07

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei erneutem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2011 - 10 WF 17/11
    Soweit der Antragsteller ungeachtet dessen und ohne jegliches neue tatsächliche Vorbringen (oder auch nur eine irgend geartete Auseinandersetzung mit der bekannten rechtlichen Beurteilung durch Amtsgericht wie Senat) sein offenkundig nach wie vor unbegründetes Gesuch wiederholt, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs bzw. der Bestandskraft der zur identischen Sachlage ergangenen Entscheidung zur PKH/VKH bereits als solches unzulässig (vgl. BGH, Beschluß vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03 - FamRZ 2004, 940 f. [Tz. 16]; BFH - Beschluß vom 21. November 2007 - X S 32/07 (PKH) - juris; OVG Bremen - Beschluß vom 10. Januar 1991 - juris; OLG Frankfurt, Beschluß vom 27. April 2007 - 5 WF 68/07 - MDR 2007, 1286; Zöller 28 -Geimer, § 117 ZPO Rz. 6 a.E.) - ebenso fehlt ihm für eine erneute Beschwerde gegen die Versagung das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Bamberg, Beschluß vom 19. Juli 1996 - 7 WF 70/96 - FamRZ 1997, 756 f. [selbst für den Fall, daß eine frühere Beschwerde aufgrund Verfristung unzulässig war]).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 5 WF 68/07

    Prozesskostenhilfe: Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit einem

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2011 - 10 WF 17/11
    Soweit der Antragsteller ungeachtet dessen und ohne jegliches neue tatsächliche Vorbringen (oder auch nur eine irgend geartete Auseinandersetzung mit der bekannten rechtlichen Beurteilung durch Amtsgericht wie Senat) sein offenkundig nach wie vor unbegründetes Gesuch wiederholt, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs bzw. der Bestandskraft der zur identischen Sachlage ergangenen Entscheidung zur PKH/VKH bereits als solches unzulässig (vgl. BGH, Beschluß vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03 - FamRZ 2004, 940 f. [Tz. 16]; BFH - Beschluß vom 21. November 2007 - X S 32/07 (PKH) - juris; OVG Bremen - Beschluß vom 10. Januar 1991 - juris; OLG Frankfurt, Beschluß vom 27. April 2007 - 5 WF 68/07 - MDR 2007, 1286; Zöller 28 -Geimer, § 117 ZPO Rz. 6 a.E.) - ebenso fehlt ihm für eine erneute Beschwerde gegen die Versagung das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Bamberg, Beschluß vom 19. Juli 1996 - 7 WF 70/96 - FamRZ 1997, 756 f. [selbst für den Fall, daß eine frühere Beschwerde aufgrund Verfristung unzulässig war]).
  • OLG Bamberg, 10.07.1996 - 7 WF 70/96
    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2011 - 10 WF 17/11
    Soweit der Antragsteller ungeachtet dessen und ohne jegliches neue tatsächliche Vorbringen (oder auch nur eine irgend geartete Auseinandersetzung mit der bekannten rechtlichen Beurteilung durch Amtsgericht wie Senat) sein offenkundig nach wie vor unbegründetes Gesuch wiederholt, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs bzw. der Bestandskraft der zur identischen Sachlage ergangenen Entscheidung zur PKH/VKH bereits als solches unzulässig (vgl. BGH, Beschluß vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03 - FamRZ 2004, 940 f. [Tz. 16]; BFH - Beschluß vom 21. November 2007 - X S 32/07 (PKH) - juris; OVG Bremen - Beschluß vom 10. Januar 1991 - juris; OLG Frankfurt, Beschluß vom 27. April 2007 - 5 WF 68/07 - MDR 2007, 1286; Zöller 28 -Geimer, § 117 ZPO Rz. 6 a.E.) - ebenso fehlt ihm für eine erneute Beschwerde gegen die Versagung das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Bamberg, Beschluß vom 19. Juli 1996 - 7 WF 70/96 - FamRZ 1997, 756 f. [selbst für den Fall, daß eine frühere Beschwerde aufgrund Verfristung unzulässig war]).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2011 - 10 WF 17/11
    Soweit der Antragsteller ungeachtet dessen und ohne jegliches neue tatsächliche Vorbringen (oder auch nur eine irgend geartete Auseinandersetzung mit der bekannten rechtlichen Beurteilung durch Amtsgericht wie Senat) sein offenkundig nach wie vor unbegründetes Gesuch wiederholt, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs bzw. der Bestandskraft der zur identischen Sachlage ergangenen Entscheidung zur PKH/VKH bereits als solches unzulässig (vgl. BGH, Beschluß vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03 - FamRZ 2004, 940 f. [Tz. 16]; BFH - Beschluß vom 21. November 2007 - X S 32/07 (PKH) - juris; OVG Bremen - Beschluß vom 10. Januar 1991 - juris; OLG Frankfurt, Beschluß vom 27. April 2007 - 5 WF 68/07 - MDR 2007, 1286; Zöller 28 -Geimer, § 117 ZPO Rz. 6 a.E.) - ebenso fehlt ihm für eine erneute Beschwerde gegen die Versagung das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Bamberg, Beschluß vom 19. Juli 1996 - 7 WF 70/96 - FamRZ 1997, 756 f. [selbst für den Fall, daß eine frühere Beschwerde aufgrund Verfristung unzulässig war]).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 208/15

    Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren in einer Familiensache: Analoge

    bb) Zwar kann es ausnahmsweise an einem Rechtschutzbedürfnis für die erneute Antragstellung fehlen, wenn auf der Grundlage desselben Lebenssachverhalts ein vorheriger Antrag gleichen Inhalts bereits zurückgewiesen worden ist und ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wegen Fristablaufs nicht mehr eingelegt werden kann oder die eingelegten Rechtsbehelfe keinen Erfolg hatten (BGH Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03 - NJW 2004, 1805 Rn. 16; OLG Celle MDR 2011, 563; OLGR Saarbrücken 2000, 246; OLG Frankfurt MDR 2007, 1286; OLG Bamberg FamRZ 1997, 756; OLG Köln OLGZ 1989, 67; OVG Bremen JurBüro 1991, 846; Zöller/Geimer ZPO 30. Aufl. § 117 Rn. 6; Musielak/Fischer ZPO 11. Aufl. § 127 Rn. 6; MünchKommZPO/Motzer 4. Aufl. § 117 Rn. 4).
  • OLG Dresden, 08.10.2020 - 4 W 655/20

    Ungünstiges Ergebnis einer Beweiswürdigung ist keine Gehörsverletzung!

    Teilweise wird aber die Auffassung vertreten, dass dann, wenn zuvor bereits einmal das Beschwerdegericht die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen Verfristung als unstatthaft zurückgewiesen hat, die sofortige Beschwerde gegen die in einem solchen Fall ausgesprochene erneute Versagung von Verfahrenskostenhilfe ebenfalls mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist, sofern in dem erneuten Prozesskostenhilfegesuch nicht wesentlich andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte geltend gemacht werden (OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 - 10 WF 17/11 juris Leitsätze 1 und 2 in MDR 2011, 563 f., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.07.1996 - 7 WF 70/96 juris Leitsatz; anderer Ansicht aber Zöller-Schultzky, ZPO 33. Aufl. § 117 Rdz. 5).
  • OLG Dresden, 08.09.2020 - 4 W 655/20
    Teilweise wird aber die Auffassung vertreten, dass dann, wenn zuvor bereits einmal das Beschwerdegericht die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen Verfristung als unstatthaft zurückgewiesen hat, die sofortige Beschwerde gegen die in einem solchen Fall ausgesprochene erneute Versagung von Verfahrenskostenhilfe ebenfalls mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist, sofern in dem erneuten Prozesskostenhilfegesuch nicht wesentlich andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte geltend gemacht werden (OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 - 10 WF 17/11 juris Leitsätze 1 und 2 in MDR 2011, 563 f., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.07.1996 - 7 WF 70/96 juris Leitsatz; anderer Ansicht aber Zöller-Schultzky, ZPO 33. Aufl. § 117 Rdz. 5).
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