Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.01.2007 - 10 WF 21/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung des Auftrags als maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage des anwendbaren Rechts für die Entschädigung eines gerichtlichen Sachverständigen; Verjährung der Ansprüche von Sachverständigen wegen ihrer Gebühren; Mitteilung der Beendigung des Gutachterauftrags durch ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZSEG § 15 Abs. 1; ; ZSEG § 15 Abs. 3; ; ZSEG § 15 Abs. 4; ; ZSEG § 16 Abs. 2; ; ZSEG § 18; ; JVEG § 25; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 17 a. F.; ; BGB § 198 a. F.; ; BGB § 201; ; BRAGO § 16
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährungsbeginn des Sachverständigenentschädigungsanspruchs nach dem ZSEG frühestens mit Aushändigung des Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bernau, 27.10.2006 - 9 F 247/02
- OLG Brandenburg, 23.01.2007 - 10 WF 21/07
Wird zitiert von ... (3)
- FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 206/11
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die …
Der Fristbeginn setzt stets voraus, dass die Leistung des Sachverständigen abgeschlossen ist und dies dem Sachverständigen deutlich ist oder durch das Gericht deutlich gemacht oder mitgeteilt worden ist (Beschlüsse Hans. OLG Bremen vom 21.03.2013 5 W 4/13, JurBüro 2013, 486; Brandenburgisches OLG vom 23.01.2007 10 WF 21/07, Juris). - FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 205/11
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die …
Der Fristbeginn setzt stets voraus, dass die Leistung des Sachverständigen abgeschlossen ist und dies dem Sachverständigen deutlich ist oder durch das Gericht deutlich gemacht oder mitgeteilt worden ist (Beschlüsse Hans. OLG Bremen vom 21.03.2013 5 W 4/13, JurBüro 2013, 486; Brandenburgisches OLG vom 23.01.2007 10 WF 21/07, Juris). - FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 207/11
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die …
Der Fristbeginn setzt stets voraus, dass die Leistung des Sachverständigen abgeschlossen ist und dies dem Sachverständigen deutlich ist oder durch das Gericht deutlich gemacht oder mitgeteilt worden ist (Beschlüsse Hans. OLG Bremen vom 21.03.2013 5 W 4/13, JurBüro 2013, 486; Brandenburgisches OLG vom 23.01.2007 10 WF 21/07, Juris).