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   OLG Celle, 01.03.2012 - 10 WF 21/12   

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https://dejure.org/2012,2845
OLG Celle, 01.03.2012 - 10 WF 21/12 (https://dejure.org/2012,2845)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.03.2012 - 10 WF 21/12 (https://dejure.org/2012,2845)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. März 2012 - 10 WF 21/12 (https://dejure.org/2012,2845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachträgliche Beiordnung eines zusätzlichen Anwalts am Sitz des Verfahrensgerichts nach bestandskräftig kostenrechtlich eingeschränkter Beiordnung eines auswärtigen Wahlanwalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 113 Abs. 1 FamFG; § 121 Abs. 3 ZPO; § 121 Abs. 4 ZPO; § 78 Abs. 3 FamFG; § 78 Abs. 4 FamFG
    Pflicht des Gerichts zur Abänderung der auf die Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Anwalts beschränkten Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Gerichts zur Abänderung der auf die Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Anwalts beschränkten Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Gerichts zur Abänderung der auf die Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Anwalts beschränkten Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiordnung eines zusätzlichen Anwalts am Sitz des Verfahrensgerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiordnung eines örtlichen Terminsanwalts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiordnung eines zusätzlichen ortsansässigen Terminsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1321
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 123/11

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts i.R.d.

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2012 - 10 WF 21/12
    Soweit das Amtsgericht zugleich die Beiordnung der Verfahrensbevollmächtigten - wozu diese durch den von ihr vermittelten Beiordnungsantrag nach ausdrücklicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wie regelmäßig gegeben ihr konkludentes Einverständnis signalisiert hatte (vgl. BGH - Beschluß vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 - NJW 2006, 3783 = FamRZ 2007, 37 = RPfleger 2007, 83 = juris) - auf die kostenrechtlichen Bedingungen einer im Bezirk des Verfahrensgerichtes niedergelassenen Rechtsanwältin beschränkt hat, wäre diesbezüglich zwar eine sofortige Beschwerde der kostenrechtlich eingeschränkt beigeordneten Rechtsanwältin möglich (vgl. BGH a.a.O.; Senatsbeschluß vom 28. April 2011 - 10 WF 123/11 - FamRZ 2011, 1745 f. = MDR 2011, 984 = NdsRpfl 2011, 240 f. = AGS 2011, 356 ff. = FF 2011, 321 f. = JurBüro 2011, 486 = ZfSch 2011, 348 = juris); eine solche ist jedoch nicht erfolgt und die eingeschränkte Beiordnung mittlerweile bestandskräftig geworden.
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2012 - 10 WF 21/12
    Soweit das Amtsgericht zugleich die Beiordnung der Verfahrensbevollmächtigten - wozu diese durch den von ihr vermittelten Beiordnungsantrag nach ausdrücklicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wie regelmäßig gegeben ihr konkludentes Einverständnis signalisiert hatte (vgl. BGH - Beschluß vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 - NJW 2006, 3783 = FamRZ 2007, 37 = RPfleger 2007, 83 = juris) - auf die kostenrechtlichen Bedingungen einer im Bezirk des Verfahrensgerichtes niedergelassenen Rechtsanwältin beschränkt hat, wäre diesbezüglich zwar eine sofortige Beschwerde der kostenrechtlich eingeschränkt beigeordneten Rechtsanwältin möglich (vgl. BGH a.a.O.; Senatsbeschluß vom 28. April 2011 - 10 WF 123/11 - FamRZ 2011, 1745 f. = MDR 2011, 984 = NdsRpfl 2011, 240 f. = AGS 2011, 356 ff. = FF 2011, 321 f. = JurBüro 2011, 486 = ZfSch 2011, 348 = juris); eine solche ist jedoch nicht erfolgt und die eingeschränkte Beiordnung mittlerweile bestandskräftig geworden.
  • OLG Frankfurt, 18.11.2015 - 6 WF 185/15

    Beiordnung eines nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassenen

    Sofern die vom Antragsteller dem Hauptbevollmächtigten erteilte Vollmacht die Beauftragung eines Terminsvertreters bzw. Unterbevollmächtigten umfasst, kommt in diesen Fällen auch die Beiordnung eines Unterbevollmächtigten in Betracht (BGH FamRZ 2004, 1362; a. A. OLG Celle FamRZ 2012, 1321 u. a.).

    Nach wohl überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Celle FamRZ 2012, 1321; OLG Dresden FamRZ 2008, 164; OLG Brandenburg AGS 2008, 293; Bayrisches LSG, Beschluss vom 13.12.2013, LF AS 818/13; LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2009, 104; BVerwG 1994, 3243; Zöller/Geimer § 121 ZPO Rn. 2; Heilmann/Dürbeck, § 78 FamFG, Rn. 15; differenzierend Musielak/Voit/Fischer; § 121 ZPO, Rn. 18a, f: Beiordnung nur bis zur Höhe der Reisekosten eines Hauptbevollmächtigten), soll die Beiordnung eines unterbevollmächtigten Terminsvertreters nicht möglich sein, weil § 121 Abs. 4 ZPO diese Form der Vertretung nicht umfasse.

  • OLG Köln, 29.03.2012 - 4 WF 28/12
    Eines gesonderten Hinweises seitens des Familiengerichts bedurfte es insoweit nicht (so: OLG Celle OLG Report Nord 11/2012 Anm. 2,Beschluss vom 01.03.2012 - 10 WF 21/12 -).
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