Rechtsprechung
OLG Celle, 21.05.2014 - 10 WF 262/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 426; InsO § 174 Abs. 2
Zuständigkeit des Familiengerichts für Freistellungsansprüche eines geschiedenen Ehegatten wegen während der Ehe eingegangener Verbindlichkeiten; Zulässigkeit einer sog. Attributsklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit des Familiengerichts für Freistellungsansprüche eines geschiedenen Ehegatten wegen während der Ehe eingegangener Verbindlichkeiten; Zulässigkeit einer sog. Attributsklage
- zvi-online.de
InsO § 184 Abs. 2, § 302 Nr. 1, § 174 Abs. 2; FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 426
Familiengerichtliche Zuständigkeit für Attributsklage des Schuldners gegen seinen geschiedenen Ehepartner - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit des Familiengerichts für Freistellungsansprüche eines geschiedenen Ehegatten wegen während der Ehe eingegangener Verbindlichkeiten
- rechtsportal.de
Zuständigkeit des Familiengerichts für Freistellungsansprüche eines geschiedenen Ehegatten wegen während der Ehe eingegangener Verbindlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freistellungsansprüche nach Insolvenzeröffnung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Feststellung der deliktischen Haftung durch das Familiengericht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zuständigkeit des Familiengerichts für Freistellungsansprüche unter Ehegatten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zuständigkeit des Familiengerichts für Freistellungsansprüche unter Ehegatten
Verfahrensgang
- AG Hannover, 26.04.2013 - 610 F 1167/13
- OLG Celle, 21.05.2014 - 10 WF 262/13
Papierfundstellen
- NZI 2014, 6
- FamRZ 2014, 1728
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Abstammungsverfahren: Verfahrenskostenlast bei Vaterschaftsanfechtung
Abgesehen davon, dass vorliegend - anders als in den beiden vom Antragsteller zitierten Entscheidungen (BGH FamRZ 2014, 744 und OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1728) - kein Vaterschaftsfeststellungs-, sondern ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren gegenständlich ist, hat das Familiengericht nicht "allein" auf das Unterliegen des Antragstellers abgestellt.