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   OLG Hamm, 16.06.1987 - 10 WF 278/87   

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https://dejure.org/1987,2158
OLG Hamm, 16.06.1987 - 10 WF 278/87 (https://dejure.org/1987,2158)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.1987 - 10 WF 278/87 (https://dejure.org/1987,2158)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 (https://dejure.org/1987,2158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 114, 115
    Prozeßkostenhilfe; Einsatz von Vermögen; Pflicht zur Finanzierung eines Rechtsstreits mit Schmerzensgeld.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114, § 115

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwendung von Schmerzensgeld zur Finanzierung der Prozeßkosten

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 1283
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Genugtuung; Prozesskostenhilfe;

    Der Senat folgt nicht der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 - FamRZ 1987, 1283; OLG Jena, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 - OLGR Jena 2000, 185; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 2 WF 139/97 - FamRZ 1998, 758 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 85/09 - VersR 2011, 88 f.; offenlassend LSG München, Beschluss vom 30. September 2008 - L 13 B 657/08 R - juris).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 4 W 9/14

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen Verbesserung der

    b) Der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm FamRZ 1987, 1283; OLG Jena OLGR 2000, 185; OLG Karlsruhe VersR 2011, 88 ff.), ist nicht beizutreten.
  • OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02

    Prozesskostenhilfe: Abfindung als Vermögen

    Auch für die Frage, ob Schmerzensgeld zum zumutbar einzusetzenden Vermögen im Sinne des § 115 Absatz 2 ZPO gehört, ist daher umstritten, ob man die Zweckbindung allein für ausschlaggebend hält (OLG Hamm in FamRZ 1987, 1283).

    Sie stellt einen Ausgleich für beeinträchtigte Lebensfreude und eine Genugtuung für erlittene seelische Schäden dar (OLG Hamm in FamRZ 1987, 1283, 1284).

    Teilweise wird trotz dieser Zweckbindung die Auffassung vertreten, dass bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert der Einsatz eines Teils des Schmerzensgeldes zumutbar sein könne, weil dem Antragsteller der größte Teil des Schmerzensgeldes verbleibt (OLG Hamm in FamRZ 1987, 1283).

  • LAG Hamburg, 13.08.1997 - 1 Ta 3/97

    Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

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  • OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    ZS, OLGR Zweibrücken 1998, 255, 256; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1283 ; OLG Bremen, NJW 1957, 1931 [OLG Bremen 03.10.1957 - 3 W 168/57] ; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rn. 153; offen gelassen von BGH, NJW 2006, 1068, 1069 [BGH 10.01.2006 - VI ZB 26/05] unter Hinweis auf BVerwG, NJW 1995, 3001, 3002, bzw. - bei hohem Schmerzensgeld - von OLG Köln, FamRZ 1994, 1127 ; vgl. auch Thomas/Putzo/Reichold, aaO., § 115 Rn. 21; Hk-ZPO/Rathmann/Pukall, § 115 Rn. 36; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO., § 114 Rn. 68).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2010 - 14 W 85/09

    Abänderung einer Prozesskostenhilfebewilligung: Behandlung von

    Die Rechtspflegerin ist demgegenüber von einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreiteten (s. die N. etwa bei Bork a.a.O. N. 278 und Geimer a.a.O.) Ansicht ausgegangen, wonach auch Schmerzensgeld für Prozeßkosten einzusetzen sein kann, wenn die Kosten verhältnismäßig gering sind und der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgelds verbleibt (OLG Hamm, FamRZ 1987, 1283) bzw. die Funktion des Schmerzensgelds "nicht wesentlich beeinträchtigt" wird (OLG Jena, MDR 2000, 852, 853).
  • OLG Köln, 08.11.1993 - 27 W 20/93

    Kein Einsatz von Schmerzensgeld für Kosten der Prozeßführung - Prozeßkostenhilfe,

    Während sich einige Gerichte uneingeschränkt für die Einsatzpflicht ausgesprochen haben (OLG Bremen, NJW 1957, 1931; OLG Karlsruhe NJW 1959, 1373), wird zum Teil die Auffassung vertreten, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der Einsatz eines Teils des Schmerzensgeldes zumutbar sein (Schneider MDR 1978, 271; OLG Hamm FamRZ 1987, 1283).
  • OLG Oldenburg, 27.01.1995 - 8 W 10/95

    Zurechnung von Schmerzensgeld zur Grundlage für die Berechnung von

    Von einigen Gerichten wird jedoch in Einschränkung von diesem Grundsatz im Einzelfall eine Ausnahme gemacht, wenn einer Partei die Finanzierung des in Aussicht genommenen Rechtsstreits im Hinblick auf die Höhe des bereits empfangenen Schmerzensgeldes und die Höhe des Streitwertes zugemutet werden kann (vgl. Zöller-Philippi aaO; OLG Köln MDR 1994, 406; OLG Hamm FamRZ 1987, 1283).
  • OLG Nürnberg, 18.02.1992 - 9 W 332/92

    Zumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld zur Prozeßführung

    Weil demnach der Kläger das ausgeurteilte Schmerzensgeld auch nicht teilweise als Vermögen zur Bestreitung der Prozeßkosten einzusetzen braucht und ganz besondere Umstände, die möglicherweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, nicht vorliegen, kommt es nicht mehr darauf an, daß der Beklagte das Endurteil mit der Berufung angefochten und - wenn überhaupt - den zuerkannten Betrag dem Kläger nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlt hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1987, 1283, 1284; Thomas-Putzo, 17. Aufl., § 115 ZPO Anm. 5 a).
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