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   OLG Celle, 27.04.2012 - 10 WF 323/11   

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https://dejure.org/2012,10950
OLG Celle, 27.04.2012 - 10 WF 323/11 (https://dejure.org/2012,10950)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.04.2012 - 10 WF 323/11 (https://dejure.org/2012,10950)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. April 2012 - 10 WF 323/11 (https://dejure.org/2012,10950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrenskostenhilferechtliche Mutwilligkeit in Umgangsauseinandersetzung bei Unterlassen von Vermittlungsbemühung beim Jugendamt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 76 Abs. 1 FamFG; § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Verpflichtung von Kindeseltern zu einer vorherigen Einschaltung des Jugendamtes zur Vermittlung in einer Umgangsauseinandersetzung zur Vermeidung des Vorwurfs verfahrenskostenhilferechtlicher Mutwilligkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung von Kindeseltern zu einer vorherigen Einschaltung des Jugendamtes zur Vermittlung in einer Umgangsauseinandersetzung zur Vermeidung des Vorwurfs verfahrenskostenhilferechtlicher Mutwilligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Versagung der Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangsverfahren; Erfordernis der vorherigen Einschaltung des Jugendamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 141
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 08.03.2011 - 10 WF 23/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren; Mutwilligkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 27.04.2012 - 10 WF 323/11
    Allerdings teilt der Senat ausdrücklich nicht die teilweise vertretene Auffassung, Kindeseltern seien bei Umgangsauseinandersetzungen vor Anrufung des Familiengerichts stets zu Vermittlungsversuchen über das Jugendamt oder vergleichbare Einrichtungen verpflichtet und eine Unterlassung derartiger Bemühungen schließe - abgesehen von Fällen offenkundiger Aussichtslosigkeit - eine VKH-Bewilligung durchgreifend aus (vgl. etwa OLG Rostock - Beschluß vom 8. März 2011 - 10 WF 23/11 - FamFR 2011, 305 = MDR 2011, 790 - auch m.w.N. zum Streitstand).
  • BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von

    Vor diesem Hintergrund kann dem Beschwerdeführer in der vorliegenden Konstellation ohne unverhältnismäßige Erschwerung der Rechtsverfolgung auch nicht deshalb eine mutwillige Antragstellung vorgeworfen werden, weil er nicht darüber hinaus das Jugendamt zur Vermittlung angerufen hat (vgl. Weber, in: BeckOK FamFG, Stand: Apr. 2020, § 76 Rn. 101a; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. März 2017 - 2 WF 163/16 -, juris, Rn. 21 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 11 WF 28/12 -, juris, Rn. 1; OLG Celle, Beschluss vom 27. April 2012 - 10 WF 323/11 -, juris, Rn. 8).
  • OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

    Gegen die Annahme einer allgemeinen Beratungspflicht wird eingewandt, dass es keinen Erfahrungssatz gäbe, wonach bemittelte Parteien regelmäßig die außergerichtliche Streitschlichtung durch das Jugendamt wahrnehmen würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.09.2012, Az. 3 WF 85/12; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1577; FamRZ 2011, 1669; OLG Celle, FamRZ 2013, 141).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne

    Schließlich wird die - vermittelnde - Auffassung vertreten, die Einschaltung des Jugendamtes sei je nach Lage des Einzelfalles erforderlich, wenn davon auszugehen sei, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in angemessener Zeit zum Erfolg geführt hätten (OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 51, 52; OLG Koblenz, NJW 2009, 1425; OLG Schleswig, BeckRS 2008, 02579; OLG Karlsruhe, FPR 2002, 543; OLG Celle, ZKJ 2012, 358; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 114 Rn. 31; Reichling, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 5. Edition, § 114 Rn. 63.1).
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