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   OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10   

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https://dejure.org/2010,31423
OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10 (https://dejure.org/2010,31423)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2010 - 10 WF 50/10 (https://dejure.org/2010,31423)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 10 WF 50/10 (https://dejure.org/2010,31423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen einer früheren Prozesskostenhilfebewilligung im Falle der Wiederaufnahme einer abgetrennten Folgesache zum Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG -RG Art. 111 Abs. 4 S. 2; ZPO § 114 S. 1
    Fortwirkung der früheren Prozesskostenhilfebewilligung nach Wiederaufnahme der abgetrennten Folgesache Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 12.02.2001 - 14 WF 229/00

    Zu den Folgen einer Abtrennung der Folgesache elterliche Sorge aus dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10
    In diesen Fällen wurden die Folgesachen nach Abtrennung selbständige Familiensachen (§§ 623 Abs. 2 S. 3, 623 Abs. 3 S. 3 ZPO ) mit der Folge, dass bei ihrer Fortführung erneut die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt werden musste (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469f.; Zöller/Philippi aaO., § 623 Rn 32 k) und auch alle Rechtsanwaltsgebühren neu anfielen (Zöller/Philippi aaO., § 623 Rn 32 k).

    Die "echte" Verfahrenstrennung und die Fortführung als "selbständige Familiensache" haben auch nach neuem Verfahrensrecht zur Folge, dass für die Sache ein neuer Verfahrenskostenhilfeantrag gestellt werden muss (Prütting/Helms, FamFG, § 137 Rn 71 unter Verweis auf OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469 f.).

  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10
    Da nach neuem Recht auch auf die nach altem Recht abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahren die Vorschriften des FGG -RG - mithin über Art. 1 FGG -RG die Bestimmungen des FamFG - anzuwenden sind, findet also auch gemäß Art. 111 Abs. 4 S. 1 FGG -RG das FamFG Anwendung (vgl.OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 8 WF 33/10 - JURIS m. w. N.).
  • OLG Dresden, 12.02.2002 - 22 WF 470/00

    Fristbeginn; Stattgabe Scheidungsantrag vor Entscheidung über Folgesache;

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10
    Dies führte sodann zur Fortwirkung einer vor der Abtrennung bewilligten Prozesskostenhilfe nach der Abtrennung (Zöller/Philippi aaO., § 628 Rn 19), so dass bei einer Wiederaufnahme des abgetrennten Versorgungsausgleichs für einen neuen Prozesskostenhilfeantrag kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestand (Zöller/Philippi aaO., § 628 Rn 19; OLG Dresden, FamRZ 2002, 1415, 1416 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 12/00

    Anfechtung von Entscheidungen in Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10
    Bei der Abtrennung des Versorgungsausgleichs handelte es sich nicht um eine End-, sondern um eine bloße Zwischenentscheidung (BGH, FamRZ 2003, 1005).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Für diese Fälle sei die Loslösung vom früheren Scheidungsverbund unbestritten gewesen (OLG Jena [1. Senat für Familiensachen] AGS 2010, 596; OLG Dresden - 20 WF 785/10 und 24 WF 713/10 - jeweils Juris mit Anm. Götsche jurisPR-FamR 24/2010 Anm. 3; AG Vechta FamRZ 2011, 238; OLG Hamburg - 10 WF 50/10 - Juris; OLG Naumburg [8. Zivilsenat] - 8 WF 33/10 - Juris; Prütting/Helms FamFG § 137 Rn. 71; Götsche FamRZ 2009, 2047, 2051; Keske FPR 2010, 78, 85; Kemper FPR 2010, 69, 73).
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