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   OLG Celle, 18.08.2014 - 10 WF 50/14   

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https://dejure.org/2014,21477
OLG Celle, 18.08.2014 - 10 WF 50/14 (https://dejure.org/2014,21477)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.08.2014 - 10 WF 50/14 (https://dejure.org/2014,21477)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. August 2014 - 10 WF 50/14 (https://dejure.org/2014,21477)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1360 BGB; § 1360a BGB; § 1601 BGB; § 767 ZPO; § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG
    Vollstreckung der Titulierung eines Barunterhaltsanspruches des minderjährigen Kindes gegenüber seinem nichtehelichen Vater nach der Heirat der Eltern

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1601, 1360a; FamFG §§ 113, 238; ZPO §§ 114, 767
    Kein Wiederaufleben einer Titulierung von Barunterhalt nach Wegfall aufgrund langjährigen Zusammenlebens und Gewährung von Naturalunterhalt gegen nichtehelichen Vater nach Heirat der Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung der Titulierung eines Barunterhaltsanspruches des minderjährigen Kindes gegenüber seinem nichtehelichen Vater nach der Heirat der Eltern

  • kanzleibeier.eu

    Die durch eine Jugendamtsurkunde titulierte Barunterhaltspflicht endet mit der Heirat der Kindeseltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Wiederauflebens einer Titulierung von Barunterhalt nach Wegfall des Anspruchs aufgrund langjährigen Zusammenlebens und Gewährung von Naturalunterhalt

  • rechtsportal.de

    Erneute Vollstreckung aus einem Kindesunterhaltstitel nach mehrjährigem Zusammenleben der Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltstitel, späteres Zusammenleben - und das Wiederaufleben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Vollstreckungsverzicht" - und die Vollstreckungsgegenklage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wiederaufleben einer Titulierung von Barunterhalt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erneute Vollstreckung aus einer Jugendamtsurkunde kann wegen Heirat des Unterhaltspflichtigen ausgeschlossen sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aus Unterhaltstitel kann nach Heirat der Kindeseltern nicht mehr vollstreckt werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fortwirkung eines Titels über Kindesunterhalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch Jugendamtsurkunde titulierter Unterhaltsanspruch fällt mit Heirat der Kindseltern weg - Erklärter Vollstreckungsverzicht beseitigt nicht Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsabwehrklage

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Erneute Vollstreckung aus einer Jugendamtsurkunde kann wegen Heirat des Unterhaltspflichtigen ausgeschlossen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3165
  • MDR 2014, 1208
  • FamRZ 2015, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2014 - 10 WF 50/14
    Aus der ursprünglich erfolgten Titulierung eines Barunterhaltsanspruches des minderjährigen Kindes gegenüber seinem damals nichtehelichen Vater kann nach Heirat der Eltern und mehrjährigem Zusammenleben der Familie unter Leistung von Betreuungs- und Naturalunterhalt nicht erneut vollstreckt werden (Abgrenzung zu BGH - Urteil vom 22. November 1996 - FamRZ 1997, 281 ff. = NJW 1997, 735 ff = MDR 1997, 362 ff. = juris [Tz. 14]).

    Zwar hat der BGH in einer älteren Entscheidung aus dem Jahr 1996 die Auffassung vertreten, ein Titel über Kindesunterhalt werde nicht dadurch gegenstandslos, dass die Eltern nach Scheidung ihrer ersten Ehe erneut heiraten und erneut - auch mit dem Kind - zusammenleben (BGH - Urteil vom 22. November 1996 - FamRZ 1997, 281 ff. = NJW 1997, 735 ff = MDR 1997, 362 ff. = juris [Tz. 14]).

  • OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16

    Zustandekommen einer Unterhaltsvereinbarung zwischen dem das Kind vertretenden

    Denn ein erklärter Widerruf eines Vollstreckungsverzichts führt unmittelbar dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aus dem Unterhaltstitel ab diesem Zeitpunkt die Zwangsvollstreckung betreiben kann und beseitigt deswegen auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis für einen Abänderungsantrag (vgl. OLG Celle FamRZ 2015, 57; OLG Thüringen FamRZ 2014, 1032 [zum Volljährigenunterhalt]; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 142 [zum Trennungsunterhalt]).
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