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   OLG Celle, 13.01.2012 - 10 WF 8/12   

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https://dejure.org/2012,450
OLG Celle, 13.01.2012 - 10 WF 8/12 (https://dejure.org/2012,450)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.01.2012 - 10 WF 8/12 (https://dejure.org/2012,450)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 10 WF 8/12 (https://dejure.org/2012,450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussichtliche Kosten der Prozeßführung bei fehlender Grundlage für Anwaltsbeiordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO; § 115 Abs. 4 ZPO
    Bestimmung der voraussichtlichen Kosten der Prozessführung bei fehlender Grundlage für Anwaltsbeiordnung i.R.e. Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der voraussichtlichen Kosten der Prozessführung bei fehlender Grundlage für Anwaltsbeiordnung i.R.e. Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 4
    Ermittlung der voraussichtlich aufzubringenden Kosten i.S. von § 115 Abs. 4 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Friede, Freude - keine VKH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe und die

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bei einvernehmlicher Änderung der elterlichen Sorge kein Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 18.11.2010 - 10 WF 358/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2012 - 10 WF 8/12
    Wie der Senat bereits entschieden hat, kommt für ein Verfahren betreffend die von vornherein zwischen den Kindeseltern einvernehmliche und dem ausdrücklichen Kindeswillen entsprechende Änderung der elterlichen Sorge regelmäßig mangels Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Beiordnung eines Anwaltes im Rahmen bewilligter VKH nicht in Betracht (Senatsbeschluß vom 12. November 2010 - 10 WF 358/10 - FamRZ 2011, 388 = MDR 2011, 367 = juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 10 U 9/21

    Prozessführungskosten im Sinne der Prozesskostenhilfe bei vergangenen und

    Demzufolge ist es in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die eigenen Rechtsanwaltskosten der jeweiligen Instanz im Rahmen des § 115 Abs. 4 ZPO zu berücksichtigen sind, sofern die Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts - wie hier - gegeben sind (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 13.1.2012, 10 WF 8/12; BayVGH, Beschluss vom 25.1.2019, 22 C 18.2625; Fischer, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 115 Rn. 56; Kießling, in: Saenger, ZPO, 9. Aufl. 2021, § 115 Rn. 53).

    Für den fehlenden Ansatz dieser dem Kläger - wenn überhaupt - erst in Zukunft zur Last fallenden Gerichtskosten spricht zwar, dass die Prozesskostenhilfe den Zweck hat, bedürftigen Personen überhaupt den Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, während der nicht vorschusspflichtigen Parteien auch ohne Übernahme der Gerichtskosten durch die Staatskasse die Prozessführung offensteht (gegen die Berücksichtigung solcher Gerichtskosten daher OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2013, II-2 WF 199/13, NJOZ 2014, 1098; wohl auch LSG Bayern, Beschluss vom 19.5.2009 - L 13 R 349/09 B PKH; OLG Celle, Beschluss vom 13.1.2012, 10 WF 8/12; siehe außerdem Kießling, in: Saenger, ZPO, 9. Aufl. 2021, § 115 Rn. 53).

  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 22 C 18.2625

    Zur Berechnung der "Kosten der Prozessführung" im Sinn von § 115 Abs. 4 ZPO

    Als "Kosten der Prozessführung" im Sinn von § 115 Abs. 4 ZPO sind zutreffender Auffassung zufolge (OLG Celle, B.v. 13.1.2012 - 10 WF 8/12 - juris Rn. 15 - 17; OLG Hamm, B.v. 25.10.2013 - II-2 WF 199/13, 2 WF 199/13 - juris Rn. 10; Wache in MK zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 115 Rn. 51) die voraussichtlich anfallenden Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten desjenigen Beteiligten anzusetzen, der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt.

    Die Aufwendungen für einen anwaltlichen Bevollmächtigten gehören dann dazu, wenn diesem Beteiligten bei einer Stattgabe des Gesuchs gemäß § 121 ZPO ein Rechtsanwalt beizuordnen wäre (OLG Celle, B.v. 13.1.2012 - 10 WF 8/12 - juris Rn. 17).

  • OLG Celle, 20.07.2012 - 10 WF 212/12

    Berücksichtigung "berufsbedingten Aufwands" im Rahmen der Einkommensermittlung

    Für die Übernahme einer allein bei der Unterhaltsberechnung (und auch dort nur außerhalb eines Mangelfalles) üblichen Pauschalierung auf die an gänzlich anderen - sozialhilferechtlichen - Maßstäben orientierte Ermittlung des für die Verfahrenskosten einzusetzenden Einkommens findet sich im Gesetz keinerlei Grundlage (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 13. Januar 2012 - 10 WF 8/12 - FamRZ 2012, 1159 f. = JurBüro 2012, 206 f. = BeckRS 2012, 02005 = juris - Tz. 14 = II. 2. der Gründe).
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