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   VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365   

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VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365 (https://dejure.org/2011,17029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.12.2011 - 10 ZB 11.365 (https://dejure.org/2011,17029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 10 ZB 11.365 (https://dejure.org/2011,17029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Drogenstraftat; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 81b Alt. 2 StPO
    Polizeirecht: Erkennungsdienstliche Behandlung auch bei erstmaligen Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das BtMG

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 81b Alt. 2 StPO
    Polizeirecht: Erkennungsdienstliche Behandlung auch bei erstmaligen Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das BtMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365
    In diesem Rahmen kommt es darauf an, ob der festgestellte Sachverhalt unter Berücksichtigung der Art, Schwere und Begehungsweise der Anlasstat, der Täterpersönlichkeit sowie der Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen der Betroffene strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass er künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter einer noch aufzuklärenden Straftat einbezogen werden könnte (VGH BW vom 29.5.2008 Az. 1 S 1503/07 ).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils ist immer schon dann erfüllt, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (BVerfG vom 23.6.2000 Az. 1 BvR 830/00 ).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (BVerwG vom 19.10.1982 Az. 1 C 29.79 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365
    Folglich kommt es nicht darauf an, ob die Klägerin wegen eines eventuellen Verfahrensfehlers tatsächlich verurteilt werden könnte (vgl. NdsOVG vom 28.9.2006 Az. 11 LB 53/06 zum Verfahrenshindernis der unwirksamen Anklageschrift).
  • VGH Bayern, 15.01.2010 - 10 CS 09.2112

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Erforderlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365
    Ein unmittelbarer Zweckzusammenhang zwischen der Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen und den gesetzlichen Zielen der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alternative StPO besteht nämlich nicht (BayVGH vom 15.1.2010 Az. 10 CS 09.2112 ).
  • VGH Bayern, 20.01.2011 - 10 CS 10.2725

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365
    Denn § 81b 2. Alternative StPO ermächtigt zu präventiv-polizeilichen Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge und dient ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren der vorsorgenden Bereitstellung von Hilfsmitteln für die künftige Erforschung und Aufklärung von Straftaten (BayVGH vom 20.1.2011 Az. 10 CS 10.2725 ).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365
    Die Regelung in § 81b 2. Alternative StPO besagt, dass die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nicht an beliebige Tatsachen anknüpfen und zu einem beliebigen Zeitpunkt ergehen kann, sondern dass sie aus einem konkret gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Strafverfahren hervorgehen und sich jedenfalls auch aus den Ergebnissen dieses Verfahrens die gesetzlich geforderte Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung herleiten muss (BVerwG vom 23.11.2005 Az. 6 C 2/05 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Zum einen gehören Drogendelikte wegen der damit häufig verbundenen Drogensucht zu einem Deliktstypus, bei dem nach kriminalistischem Erfahrungswissen generell eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit besteht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, NdsVBl 2010, 52; BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011 - 10 ZB 11.365 -, juris).

    Der präventiven Arbeit der Polizei kommt jedoch gerade bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität besondere Bedeutung zu, um entsprechende Straftaten aufklären und eindämmen zu können (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011, a.a.O.).

    Dies stellt sich wegen der von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren und der besonderen Bedeutung der präventiven Arbeit der Polizei gerade im Bereich der Drogenkriminalität auch nicht als unverhältnismäßig dar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078

    Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen

    Nicht erheblich ist insoweit, ob die Einleitung des Strafverfahrens nach materiellem Recht ordnungsgemäß erfolgt ist (OVG Niedersachsen, U.v. 28.9.2006 -11 LB 53/06 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 6.11.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 3).
  • VG Würzburg, 17.10.2016 - W 5 S 16.1017

    Eilrechtsschutz gegen Fertigung von Lichtbildern im unverschleierten Zustand als

    Eine Wiederholungsgefahr ist anzunehmen, wenn aufgrund eines konkreten Sachverhalts die Prognose angestellt werden kann, der Betroffene werde auch in Zukunft in den Kreis Verdächtiger von noch aufzuklärenden anderen Straftaten einbezogen werden können (BayVGH, B.v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris, m.w.N.).
  • VG Würzburg, 12.04.2012 - W 5 K 11.757

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Drogendelikt

    Dies gilt umso mehr, als es sich vorliegend um Delikte im Bereich der Drogenkriminalität handelt und darüber hinaus Minderjährige involviert sind (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2011, Az.: 10 ZB 11.365, Rd.Nrn. 4, 7 in juris; OVG Lüneburg, B.v. 13.11.2009, Az.: 11 ME 440/09, Rd.Nrn. 9 f. in juris).

    Im vorliegenden Fall gilt das umso mehr, als der präventiven Arbeit der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2011, a.a.O.; OVG Lüneburg, B.v. 13.11.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Mit § 81 Alt. 2 StPO und Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG stehen zwei Befugnisnormen für die Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen durch die Polizei zur Verfügung, deren Anwendungsbereich sich nur durch die Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen abgrenzen lässt und die zueinander in Gesetzeskonkurrenz stehen (Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 2 und 9), so dass ausschließlich auf die formelle Einleitung des Strafverfahrens abzustellen ist, weil sonst die Polizeibehörden in jedem Einzelfall überprüfen müssten, ob das Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zu Recht eingeleitet worden ist (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.11.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 20.11.2014 - 11 LC 232/13 - juris Rn. 25; NdsOVG, U.v. 28.9.2006 - 11 LB 53/6 - juris Rn. 23).
  • VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112

    Eilantrag gegen die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls können sich insbesondere aus der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im anlassgebenden strafrechtlichen Verfahren zur Last gelegten Straftaten, aus der Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild ergeben (st. Rspr. vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8, B.v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 4, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

    Diese für die Frage der Strafzumessung zweifellos bedeutsamen Umstände haben im Hinblick auf die aus präventivpolizeilicher Sicht zu erstellende Gefahrenprognose nur eine untergeordnete Bedeutung (vgl. zur negativen Gefahrenprognose trotz Aussetzung der Strafe zur Bewährung BayVGH, B. v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 5).
  • VG Saarlouis, 15.02.2012 - 6 K 115/10

    Erkennungsdienstliche Maßnahme: Kein vorzeitiger Löschungsanspruch bei

    Selbst eine Strafaussetzung zur Bewährung schließt daher die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO und eine Speicherung der hierbei erlangten Daten nicht aus.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 06.02.2011 -10 ZB 11.365-, bei juris (m.w.N.)).
  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 10 ZB 17.663

    Erkennungsdienstliche Behandlung trotz Bewährungsaussetzung

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB schließt deshalb die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 5 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 9.5.2014 - 3 A 82/13 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 10 CS 12.1855

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit konkreter

    Letzteres ist dann der Fall, wenn der Sachverhalt, aufgrund dessen der Betroffene verdächtig ist oder der anlässlich des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr.; vgl. z.B. BVerwG vom 23.11.2005 Az. 6 C 2.05 RdNr. 22; BayVGH vom 6.12.2011 Az. 10 ZB 11.365 RdNrn. 3 f.).
  • VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche

  • VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; Notwendigkeit

  • VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463

    Erkennungsdienstliche Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge

  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 12.3618
  • VG Hamburg, 17.04.2018 - 19 E 1490/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen Erwerbs von Cannabis; Wiederholungsgefahr;

  • VG Würzburg, 03.12.2021 - W 9 K 21.383

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VGH Bayern, 12.11.2012 - 10 C 12.346

    Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussichten der

  • VG Würzburg, 18.05.2018 - W 9 K 16.636

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 14.505

    Rechtmäßige Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund

  • VG Ansbach, 19.02.2013 - AN 1 K 12.00322

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

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