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   VGH Bayern, 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706   

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VGH Bayern, 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706 (https://dejure.org/2013,10039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706 (https://dejure.org/2013,10039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. April 2013 - 10 ZB 12.2706 (https://dejure.org/2013,10039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung zur Hundehaltung; Maulkorbzwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 15.03.2005 - 24 BV 04.2755

    Einzelfallanordnungen zur Haltung einer Rottweiler-Hündin, Annahme einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706
    Werden wie im vorliegenden Bescheid mehrere einzelne Anordnungen getroffen, so bedarf es hinsichtlich jeder einzelnen Anordnung einer Überprüfung, ob die jeweilige Anordnung geeignet ist, dafür zu sorgen, dass die für den Eintritt eines Schadens bestehende Wahrscheinlichkeit beseitigt wird (BayVGH, U.v. 15.3.2005 - 24 BV 04.2755 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 10.2806

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Hundehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706
    Der Senat geht zwar grundsätzlich davon aus, dass von großen Hunden, die auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei herumlaufen, oder vom Führen derartiger Hunde durch eine hierzu nicht befähigte Person in der Regel eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit ausgeht (BayVGH, U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2806 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 18.03.2021 - RN 4 S 20.3099

    Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nach Beißattacken - Formelle Zuständigkeit

    Ein zusätzlicher Maulkorbzwang kann dann verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar ist, einen kombinierten Leinen- und Maulkorbzwang zu verhängen (vgl. BayVGH, B. v. 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706, juris).

    Die Vorfälle lassen nicht den Rückschluss zu, dass sich "R ..." zum Angriff auf andere losreißen würde, wenn sie angeleint ist, angeleint zubeißen würde oder bereits einmal aus dem Halsband geschlüpft wäre (vgl. BayVGH, B. v. 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706, BeckRS 2013, 50873 Rn. 5).

  • VG Würzburg, 02.05.2017 - W 5 S 17.333

    Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang nach Beißvorfall

    Ein zusätzlicher Maulkorbzwang kann (nur dann) verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar ist, weil z.B. eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine losreißen würde (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706; VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 - Au 5 S. 12.316; beide juris; Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 18 Rn. 70).

    Die Kammer geht zwar mit dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass von großen Hunden, die auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei herumlaufen, eine konkrete Gefahr ausgehen kann (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2806 und B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - beide juris).

    Zur Vermeidung dieser Gefahr ist es aber regelmäßig ausreichend, dass innerhalb bebauter Ortsteile ein Leinenzwang für den jeweiligen Hund verfügt wird (BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris).

    Eine Anordnung, den Hund nur mit angelegtem Maulkorb auszuführen, trägt nicht dazu bei, das unkontrollierte Entweichen des Hundes aus eingefriedeten Grundstücken zu verhindern (BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris).

  • VGH Bayern, 06.04.2016 - 10 B 14.1054

    Maulkorbzwang bei Freilauf im Außenbereich

    Die bloße entfernte oder abstrakte Möglichkeit, dass der Hund des Klägers außerhalb bewohnter Gebiete auf Menschen oder andere Hunde treffen und diese angreifen ("verfolgen", "stellen") und von seinem Halter in solchen Situationen nicht oder nicht rechtzeitig zurückgehalten werden könnte, reicht für das Erfordernis einer konkreten Gefahr für die in Art. 18 Abs. 1 und 2 LStVG genannten Rechtsgüter nicht aus (BayVGH, B. v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 21.02.2024 - 10 CS 24.190

    Beschwerde, Anordnungen zur Hundehaltung, Verhinderung eines unbeaufsichtigten

    Zudem weist das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hin, dass ein kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang auf der Grundlage von Art. 18 LStVG nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur verfügt werden kann, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig ist, wenn also ein bloßer Leinenzwang zur Abwehr der von dem konkreten Hund ausgehenden Gefahr nicht genügt (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2022 - 10 CS 22.865 -, Rn. 5, juris B.v. 4.2.2019 - 10 ZB 17.802 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 20.8.2014 - 10 ZB 14.1184 - juris Rn. 5; B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9; B.v. 5.2.2014 - 10 ZB 13.1645 - juris Rn. 4; B.v 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn. 5).
  • VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 1 S 22.166

    Maulkorb- und Leinenzwang für große Hunde

    In diesem Zusammenhang vertritt die Rechtsprechung die Ansicht, dass eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit bestehen muss, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine reißen würde (VG Würzburg, B.v. 2.5.2017 - W 5 S 17.333 - juris Rn. 30 unter Berufung auf BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706; ebenso VG Oldenburg, B.v. 10.2.2020 - 7 B 2604/19 - juris Rn 19).

    Ein zusätzlicher Maulkorbzwang kann (nur dann) verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar ist, weil z.B. eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine losreißen würde (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706; VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 - Au 5 S 12.316; beide juris; Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 18 Rn. 70).

  • VG Bayreuth, 07.02.2023 - B 1 K 22.167

    Maulkorbpflicht inner- und außerorts kombiniert mit Leinenzwang, Konkrete Gefahr,

    In diesem Zusammenhang vertritt die Rechtsprechung die Ansicht, dass eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit bestehen muss, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine reißen würde (VG Würzburg, B.v. 2.5.2017 - W 5 S 17.333 - juris Rn. 30 unter Berufung auf BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706; ebenso VG Oldenburg, B.v. 10.2.2020 - 7 B 2604/19 - juris Rn 19).

    Es besteht keine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit, dass "..." auch angeleint zubeißen oder sich hierfür von der Leine losreißen würde (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706; VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 - Au 5 S 12.316; beide juris; Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 18 Rn. 70).

  • VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 1 K 21.451

    Leinenzwang außerhalb geschlossener Ortsbereiche aufgehoben

    In diesem Zusammenhang vertritt die Rechtsprechung bezüglich eines kombinierten Leinen- und Maulkorbzwanges im Außenbereich die Ansicht, dass eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit bestehen muss, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine reißen würde (VG Würzburg, B.v. 2.5.2017 - W 5 S 17.333 - juris Rn. 30 unter Berufung auf BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706; ebenso VG Oldenburg, B.v. 10.2.2020 - 7 B 2604/19 - juris Rn 19).

    Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die Beklagte in Nr. 2 des Bescheides angeordnet hat, dass der Hund im Außenbereich von einer geeigneten, erwachsenen Person begleitet werden muss (BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - BeckRS 2013, 50873 Rn. 4, 5).

  • VG Göttingen, 27.09.2023 - 1 B 200/23

    Anbindehaltung; Beißvorfall; Einfriedungsanordnung; Kombination; kombiniert;

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Hund sich zum Angriff auf andere losreißen, auch angeleint zubeißen oder aus seinem Halsband schlüpfen wird und von seinem Halter nicht hinreichend beherrscht werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 10.02.2020 - 7 B 3604/19 -, juris Rn. 19).

    Eine Anordnung, den Hund nur mit angelegtem Maulkorb auszuführen, trägt indes nicht dazu bei, das unkontrollierte Entweichen des freilaufenden Hundes zu verhindern und ist somit bereits kein geeignetes Mittel, der konkreten Gefahrenlage zu begegnen (vgl. VG Augsburg, Urt. v. 24.03.2011 - Au 5 K 10.626 -, juris Rn. 33; Bay. VGH, Beschl. v. 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn. 4).

  • VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19

    Beißkorbzwang; Gefahrenabwehr; Leinenzwang; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Er kann verfügt werden, wenn er im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar ist, weil etwa eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine losreißen würde (vgl. VGH München, Beschl. v. 17. April 2013 - 10 ZB 12.2706 - juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.05.2022 - 10 CS 22.865

    Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang

    Eine zusätzliche Maulkorbpflicht bzw. ein kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang kann jedoch nur verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig ist, wenn also ein bloßer Leinenzwang zur Abwehr der von dem konkreten Hund ausgehenden Gefahr nicht genügt (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2019 - 10 ZB 17.802 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 20.8.2014 - 10 ZB 14.1184 - juris Rn. 5; B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9; B.v. 5.2.2014 - 10 ZB 13.1645 - juris Rn. 4; B.v 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn. 5).
  • VG Augsburg, 17.04.2023 - Au 8 S 23.347

    Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang

  • VG Würzburg, 27.07.2018 - W 9 K 17.332

    Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwangs

  • VG Augsburg, 07.08.2023 - Au 8 S 23.1202

    Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Anordnung eines kombinierten Leinen-

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 326/17

    Leinen- und Maulkorbzwang für einen gefährlichen Hund

  • VG Ansbach, 11.03.2022 - AN 15 S 21.2231

    Rechtmäßige Anordnungen zur Hundehaltung wegen konkreter Gefahr

  • VGH Bayern, 20.08.2014 - 10 ZB 14.1184

    Anordnungen zur Hundehaltung; Darlegung der Zulassungsgründe; Aufklärungsrüge

  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 10 CS 21.2222

    Rechtmäßige Anordnung von kombiniertem Leinen- und Maulkorbzwang

  • VG Ansbach, 14.07.2021 - AN 15 S 21.00023

    Anordnung des Leinenzwangs für Mischlingsrüden

  • VG Bayreuth, 11.05.2021 - B 1 S 21.449

    Anordnungen zur Hundehaltung, Leinenzwang innerhalb bebauter Ortsteile,

  • VG München, 31.10.2014 - M 22 S 14.3541

    Leinen- und Maulkorbzwang für 12 Monate alten Rottweiler nach Ausstellung eines

  • VG Augsburg, 26.10.2022 - Au 8 S 22.1869

    Maulkorbpflicht nach Beißvorfall

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.02.2013 - 10 ZB 12.2706   

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VGH Bayern, 01.02.2013 - 10 ZB 12.2706 (https://dejure.org/2013,2571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2013 - 10 ZB 12.2706 (https://dejure.org/2013,2571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 10 ZB 12.2706 (https://dejure.org/2013,2571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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