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   VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633   

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VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633 (https://dejure.org/2014,21443)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2014 - 10 ZB 14.633 (https://dejure.org/2014,21443)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 10 ZB 14.633 (https://dejure.org/2014,21443)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
    Zwar können auch dann, wenn der Elternteil und das Kind nicht in einer Hausgemeinschaft leben, regelmäßige Kontakte mit dem Kind, die Übernahme elterlicher Erziehungs- und Betreuungsverantwortung sowie eine emotionale Verbundenheit das Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft zum Ausdruck bringen (BVerfG, B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 34).

    2.3 Bezüglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2008 (2 BvR 1830/08) benennt der Kläger schon nicht den Rechtssatz des Erstgerichts, der von dem in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Rechtssatz, wonach im ausländerrechtlichen Ausweisungsverfahren bestehende familiäre Bindungen des Ausländers an in Deutschland lebende Staatsangehörige zu berücksichtigen sind, abweicht.

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
    Damit greift er die Argumentation des Verwaltungsgerichts, dass angesichts der derzeit zwischen dem Kläger und seiner Tochter nur losen Bindung kein massiver Eingriff in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK vorliege, so dass die Ausweisung nach § 53 AufenthG trotz der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 - juris Rn. 24) zwingend zu verfügen sei, nicht hinreichend substantiiert an, um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu begründen.

    2.2 Als weitere Entscheidung, von der das Erstgericht abweicht, bezeichnet der Kläger das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2007 (1 C 10.07).

  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
    In einem solchen Fall kann eine Aufklärungsrüge nur dann Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 23.10.2013 - 10 C 11.778

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
    Aus der Prozesskostenhilfeentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Oktober 2013 (10 C 11.778) ergibt sich nichts anderes.
  • EGMR, 13.09.2011 - 22/08

    SKERDA v. POLAND

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
    Neben der Aufnahmebereitschaft bzw. der Aufnahmeverpflichtung des Zielstaates der Abschiebung stellt das Aufenthaltsgesetz also keine weiteren Voraussetzungen, wie etwa das Bestehen von Bindungen zu diesem Staat, auf (OVG Hamburg, B.v. 4.12.2008 - 4 BS 22/08 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
    Die divergierenden Rechtssätze sind einander so gegenüber zu stellen, dass die Abweichung erkennbar wird (BVerwG, B.v. 20.12.1995 - 6 B 35.95 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
    Die vom Erstgericht vorgenommene einzelfallbezogene Würdigung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Klägers unter Berücksichtigung der insbesondere vom EGMR zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien (BVerwG, U.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4 m.w.N.) hat der Kläger mit seinem Zulassungsvorbringen nicht ernsthaft in Zweifel gezogen.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
    Die Zielstaatsbezeichnung gemäß § 59 Abs. 2 AufenthG verfolgt nur den Zweck, das vorrangige Abschiebezielland für die vollziehende Behörde eindeutig zu kennzeichnen und möglichst frühzeitig die Prüfung von Abschiebungshindernissen bezüglich dieses Staats vorzunehmen (BVerwG, U.v. 25.7.2000 -9 C 42/99 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 10 ZB 11.2198

    Strafrechtliche Verurteilung wegen bewaffneten Drogenhandels; begonnene

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats reichen eine bisher erfolgreich verlaufende Drogentherapie und die von den behandelnden Ärzten attestierten positiven Ansätze und Bemühungen nicht aus, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.5.2012 - 10 ZB 11.2198 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 138.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • VGH Bayern, 23.09.2002 - 24 B 02.153

    Ausländergesetz; Ausweisung eines Asylberechtigten wegen Verurteilung n. d. BTMG;

  • VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620

    Schutz von Anwohnern, Passanten, Beschäftigten und Gewerbetreibenden vor Lärm

    Darzulegen ist vom Kläger insoweit, welche bestimmte und verallgemeinerungsfähige Rechtsauffassung das Erstgericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat und inwiefern diese mit einem konkreten Rechtssatz in der Rechtsprechung eines der genannten Divergenzgerichte nicht übereinstimmt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.7.2014 - 10 ZB 14.633 - Rn. 15).
  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

    Einen entsprechenden Beweisantrag hat der Kläger, der anwaltlich vertreten war, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form gestellt (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 25.7.2014 -10 ZB 14.633 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 10 ZB 15.1056

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen

    Die divergierenden Rechtssätze sind einander so gegenüber zu stellen, dass die Abweichung erkennbar wird (BayVGH, B.v. 25.7.2014 - 10 ZB 14.633 - juris Rn. 15).

    Einen entsprechenden Beweisantrag hat der Kläger, der anwaltlich vertreten war, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form gestellt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 25.7.2014 - 10 ZB 14.633 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines

    Die divergierenden Rechtssätze sind einander so gegenüber zu stellen, dass die Abweichung erkennbar wird (BayVGH, B.v. 25.7.2014 - 10 ZB 14.633 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345

    Behördliche Feststellung des Erlöschens eines unbefristeten Aufenthaltstitels

    Die divergierenden Rechtssätze sind einander so gegenüber zu stellen, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2014 - 10 ZB 14.633 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 10 CS 20.2828

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

    Denn seine Ausweisung liefe auch dann nicht ins Leere und wäre damit auch nicht rechtswidrig, weil mit einer Ausweisungsentscheidung nach §§ 53 ff. AufenthG regelmäßig auch eine generalpräventive Wirkung verbunden ist (BayVGH, B.v. 25.7.2014 - 10 ZB 14.633 - juris Rn. 5, U.v. 23.9.2002 - 24 B 02.153 - juris Rn. 26 ff.).
  • VG Stuttgart, 25.02.2021 - A 4 K 213/20

    Asyl; Drittstaatenbescheid Bulgarien; junger, arbeitsfähiger Mann

    Mangels wirksamem rechtlichem ehelichem Band wird auch die Beziehung des Klägers zu seiner Lebensgefährtin nicht von Art. 6 Abs. 1 GG erfasst (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.07.2014 - 10 ZB 14.633 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08.12.2014 - OVG 11 S 10.14 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;

    Zum anderen kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung beruhen, nicht ausgegangen werden, solange der betreffende Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftigen drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. etwa BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32; B.v. 25.7.2014 - 10 ZB 14.633 - juris Rn. 14; U.v. 22.1.2013 - 10 B 12.2008 - juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 10 ZB 13.1881

    Ausweisung; Verwurzelung des Ausländers im Bundesgebiet;

    Die divergierenden Rechtssätze sind einander so gegenüber zu stellen, dass die Abweichung erkennbar wird (BayVGH, B.v. 25.7.2014 - 10 ZB 14.633 - juris Rn. 15 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 20.12.1995 - 6 B 35.95 - juris Rn. 13).
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