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   VGH Bayern, 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168   

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https://dejure.org/2016,6280
VGH Bayern, 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168 (https://dejure.org/2016,6280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168 (https://dejure.org/2016,6280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - 10 ZB 15.2168 (https://dejure.org/2016,6280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer Ruhestörung des Nachbarn sowie Bestimmtheit einer unzumutbaren Lautstärke nach subjektivem Empfinden und ohne konkrete Messung

  • rewis.io

    Sicherheitsrechtliche Anordnung auf Unterlassung von Ruhestörungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsverfahren; Nachbarn; Bußgeldbescheid; Lautstärke

  • rechtsportal.de

    Annahme einer Ruhestörung des Nachbarn sowie Bestimmtheit einer unzumutbaren Lautstärke nach subjektivem Empfinden und ohne konkrete Messung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 10.08.2009 - 11 CE 09.1795

    Blockade eines tatsächlich öffentlichen Wegs durch unerlaubte Selbsthilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168
    Den allgemeinen Sicherheitsbehörden kommt auch dann eine Befugnis zum Einschreiten zu, wenn es um den Schutz privater Rechte geht (BayVGH, B.v. 10.8.2009 - 11 CE 09.1795 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 11 ME 148/13

    Verpflichtung eines Hundehalters zur nächtlichen und sonntäglichen Haltung seiner

    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168
    Die Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr lässt sich daher nicht nach der Höhe eines messbaren Geräuschpegels bestimmen (vgl. für Hundegebell BayVGH, U.v. 1.12.1998 - 21 B 88.01683 - juris Rn. 24 m. w. N.; NdsOVG, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 01.12.1988 - 21 B 88.01683
    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168
    Die Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr lässt sich daher nicht nach der Höhe eines messbaren Geräuschpegels bestimmen (vgl. für Hundegebell BayVGH, U.v. 1.12.1998 - 21 B 88.01683 - juris Rn. 24 m. w. N.; NdsOVG, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 12).
  • KG, 30.03.2000 - 5 Ws (B) 177/00
    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168
    Es ist gerichtlich geklärt, dass eine objektiv unzumutbare Ruhestörung durch Musik auch ohne Schallpegelmessung festgestellt werden kann (KG Berlin, B.v. 30.3.2000 - 2 SS 53/00 - 5 WS (B) 177/00 u. a. - juris RdNr. 4 m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 01.12.2017 - 4 K 143/15

    Gebühren wegen Ruhestörung

    Während der üblichen Entspannungs- und Ruhezeiten und in Erholungsgebieten sind geringere Anforderungen an die Erheblichkeit als zu den anderen Zeiten zu stellen (BayVGH, Beschl. v. 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168 - juris Rn. 7).

    Ob eine erhebliche Belästigung durch Lärmeinwirkungen vorliegt, ist nach objektiven Maßstäben zu bestimmen, wobei es auf eine besondere Sensibilität oder Unempfindlichkeit der betroffenen Personen nicht ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1996 - 1 C 10.95 - juris Rn. 28; BayVGH, Beschl. v. 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168 - juris Rn. 7).

    § 117 OWiG umfasst insbesondere den Schutz vor Alltagslärm, z.B. durch Grölen oder überlaute Musik (BayVGH, Beschl. v. 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168 - juris Rn. 7).

    Eine objektiv unzumutbare Ruhestörung durch Musik kann auch ohne Schallpegelmessung festgestellt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168 - juris Rn. 7; KG Berlin, Beschl. v. 30.03.2000 - 2 Ss 53/00 - 5 Ws 177/00 - juris Rn. 4).

    Die Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr lässt sich daher nicht nach der Höhe eines messbaren Geräuschpegels bestimmen (vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.07.2013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 12; jeweils mwN).

  • VG Oldenburg, 09.11.2016 - 5 A 3996/14

    Einschreiten; Ermessen; Lärmimmissionen; Ordnungswidrigkeit; örtliche

    Ausgehend von diesen Maßstäben darf grundsätzlich auch die örtliche Ordnungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit mit präventiven und repressiven Maßnahmen derartigen Lärmbelästigungen begegnen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 11 ME 148/13 - zum Hundegebell; Bay VGH, Beschluss vom 29 Februar 2016 - 10 ZB 15.2168 - juris zu überlauter Musik eines Nachbarn).
  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.927

    Polizeirecht, Sicherstellung einer Musikanlage, Lärmbelästigung,

    Der Kläger verkennt demzufolge ersichtlich, dass eine erhebliche Lärmbelästigung im Sinne des § 117 Abs. 1 OWiG nicht nur dann vorliegt, wenn durch Messung festgestellt worden ist, dass bestimmte Richtwerte überschritten wurden, da sich die Intensität der Belästigung nicht nur nach der Höhe des messbaren Geräuschpegels bestimmen lässt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 29.2.2016 - 10 ZB 15.2168 - juris Rn. 7 unter Verweis auf KG Berlin, B.v. 30.3.2000 - 2 SS 53/00 - 5 WS (B) 177/00 - juris Rn. 4).

    Die Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr lässt sich indes nicht nach der Höhe eines messbaren Geräuschpegels bestimmen (BayVGH, B.v. 29.2.2016 - 10 ZB 15.2168 - juris Rn. 7).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2022 - 1 M 495/21

    Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bei

    Hier kann schon eine geringere Lärmerregung, die während des Alltagslärms verschluckt wird und daher nicht als erheblich anzusehen ist, als eine erhebliche Belästigung gewertet werden (VGH München, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 10 ZB 15.2168 -, juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 1 ZB 18.765

    Zwangsgeld gegen Gaststätte wegen Verstoßes gegen Auflage hinsichtlich der

    Die Beurteilung von Lärm ist nicht schon deswegen fehlerhaft, weil sie nicht auf Lärmmessungen beruht, sondern sich auf behördliche Feststellungen und Bewertungen stützt (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 22 CE 15.612 - juris Rn. 28; B.v. 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 - NVwZ-RR 2012, 756; B.v. 29.2.2016 - 10 ZB 15.2168 - juris Rn. 7).
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