Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13070
VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594 (https://dejure.org/2017,13070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594 (https://dejure.org/2017,13070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. April 2017 - 10 ZB 16.2594 (https://dejure.org/2017,13070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 108 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1; LStVG Art. 18 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
    Leinenzwang für Schäferhunde wegen konkreten Gefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Anordnung eines Leinenzwangs für Schäferhunde im innerstädtischen Bereich wegen einer konkreten Gefahr

  • rewis.io

    Leinenzwang für Schäferhunde wegen konkreten Gefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Anordnung eines Leinenzwangs für Schäferhunde im innerstädtischen Bereich wegen einer konkreten Gefahr

  • rechtsportal.de

    Anordnung eines Leinenzwangs für Schäferhunde; Konkrete Gefahr durch "große Hunde"; Angriff auf Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit eines Zeugen; Grundsatz der freien Beweiswürdigung; Berufungszulassung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die "konkrete Gefahr" durch 4 Schäferhunde dank einer einzigen Zeugenaussage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594
    Er zeigt keine substantiierten tatsächlichen Umstände auf, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Gefahr unrichtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 10 ZB 13.1725

    Physische und psychische Gewalt des Ehegatten (hier: verneint)

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren - wie im vorliegenden Fall - auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 6; B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG BB, B.v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juni 2016, § 124 Rn. 26g m.w.N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren - wie im vorliegenden Fall - auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 6; B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG BB, B.v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juni 2016, § 124 Rn. 26g m.w.N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 14.03.2016 - 15 ZB 16.168

    Anforderungen an die substantiierte Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren - wie im vorliegenden Fall - auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 6; B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG BB, B.v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juni 2016, § 124 Rn. 26g m.w.N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 06.04.2016 - 10 B 14.1054

    Maulkorbzwang bei Freilauf im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594
    Das Verwaltungsgericht hat die angenommene konkrete Gefahr im Übrigen nicht nur mit dem vom Zeugen bestätigten Vorfall begründet, sondern auch unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vergleiche zuletzt U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris); danach geht von großen Hunden - wie den Schäferhunden des Klägers -, die auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei umherlaufen oder die nicht ausbruchssicher untergebracht sind, in der Regel eine konkrete Gefahr im Sinn von Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG für Leib und Leben Dritter aus, ohne dass es schon zu Beißvorfällen gekommen sein müsste.
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren - wie im vorliegenden Fall - auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 6; B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG BB, B.v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juni 2016, § 124 Rn. 26g m.w.N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 11 N 36.15

    Anforderungen an den Nachweis der Internet- und SMS-Kontakte; Erfordernis des

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren - wie im vorliegenden Fall - auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 6; B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG BB, B.v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juni 2016, § 124 Rn. 26g m.w.N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (stRspr, BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 ZB 14.1402

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung wegen Scheinehe

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren - wie im vorliegenden Fall - auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 6; B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG BB, B.v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juni 2016, § 124 Rn. 26g m.w.N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Eine Sachverhalts- oder Beweiswürdigung kann deshalb nur mit Erfolg angegriffen werden bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.4.2017 - 10 ZB 16.2594 -, juris Rn. 5; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 26g (Stand: Oktober 2015) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2019 - 13 LA 11/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besonderes Informationsinteresse;

    Eine Sachverhalts- oder Beweiswürdigung kann deshalb nur mit Erfolg angegriffen werden bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 2.5.2019 - 13 LA 131/19 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.5.2016- 8 LA 40/16 -, juris Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.4.2017 - 10 ZB 16.2594 -, juris Rn. 5; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 26g (Stand: Oktober 2015) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2020 - 13 LA 491/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere Schwierigkeiten, verneint;

    - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.4.2017 - 10 ZB 16.2594 -, juris Rn. 5; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 26g (Stand: Oktober 2015) jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht