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   VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965   

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VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965 (https://dejure.org/2017,8906)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2017 - 10 ZB 16.965 (https://dejure.org/2017,8906)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2017 - 10 ZB 16.965 (https://dejure.org/2017,8906)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 1
    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Fahrzeugdurchsuchung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses i.R. einer Fortsetzungsfeststellungsklage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Fahrzeugdurchsuchung durch Öffnen des Kofferraums u. einer kurzen Inaugenscheinnahme

  • rewis.io

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Fahrzeugdurchsuchung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1
    Fortsetzungsfeststellungsklage; besonderes Rechtsschutzinteresse; Polizeimaßnahmen gegenüber einem Rechtsanwalt; Öffnung und Inaugenscheinnahme des Kofferraums eines PKW; Begriff der Durchsuchung; tiefgreifender Grundrechtseingriff; Wiederholungsgefahr; besonderes ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an das Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses i.R. einer Fortsetzungsfeststellungsklage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Fahrzeugdurchsuchung durch Öffnen des Kofferraums u. einer kurzen Inaugenscheinnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2779
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 38.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965
    Ein solches Interesse könne sich vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 16.5.2013 - 8 C 38.12 - juris Rn. 13 f.) hier aus einer bestehenden Wiederholungsgefahr oder aufgrund eines tiefgreifenden Grundrechtseingriffs bei kurzfristiger Erledigung der polizeilichen Maßnahme ergeben.

    1.1.1 Das erforderliche besondere Rechtsschutzinteresse ergibt sich hier nicht deshalb, weil die polizeiliche Durchsuchung mit einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff im Sinne der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 38.12 - juris) verbunden gewesen wäre.

    Das Erfordernis einer typischerweise vor Erlangung von Rechtsschutz eintretenden Erledigung hat dementsprechend eine den Anwendungsbereich des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO einengende Funktion, die es ausschließt, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse allein wegen der Schwere des erledigten Eingriffs in ein Grundrecht anzunehmen (BVerwG, U.v. 16.5.2013, a.a.O., Rn. 27).

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 10 ZB 15.677

    Aufenthaltserlaubnis wegen Verlust der Existenzgrundlage und fehlender

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965
    Um den auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2016 - 10 ZB 15.677 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 12 A 1423/11

    Untersagung des Betriebs einer Betreuungseinrichtung unter Berufung auf § 19 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965
    Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im Wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass der Kläger erneut einer gleichartigen Polizeimaßnahme unterzogen wird (vgl. BVerwG, U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris; OVG NW, B.v. 5.7.2012 - 12 A 1423/11 - juris Rn. 37; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 271; BeckOK VwGO/Decker VwGO § 113 Rn. 87.2).
  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280

    Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen während eines Polizeieinsatzes in

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965
    Für eine Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe kennzeichnend, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Besitzer von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will, um etwas nicht klar zu Tage liegendes, vielleicht Verborgenes aufzudecken oder ein Geheimnis zu lüften, mithin das Ausforschen eines für die freie Entfaltung der Persönlichkeit wesentlichen Lebensbereichs, das unter Umständen bis in die Intimsphäre des Betroffenen dringen kann (vgl. für eine Wohnungsdurchsuchung: BVerwG, U.v. 6.9.1974 - I C 17.73 - juris; BayVGH, U.v. 20.3.2015 - 10 B 12.2280 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965
    Für eine Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe kennzeichnend, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Besitzer von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will, um etwas nicht klar zu Tage liegendes, vielleicht Verborgenes aufzudecken oder ein Geheimnis zu lüften, mithin das Ausforschen eines für die freie Entfaltung der Persönlichkeit wesentlichen Lebensbereichs, das unter Umständen bis in die Intimsphäre des Betroffenen dringen kann (vgl. für eine Wohnungsdurchsuchung: BVerwG, U.v. 6.9.1974 - I C 17.73 - juris; BayVGH, U.v. 20.3.2015 - 10 B 12.2280 - juris Rn. 40).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965
    Zwar stellt sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. Entscheidung v. 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - juris Rn. 41) die polizeiliche Durchsuchung eines PKW in der Öffentlichkeit grundsätzlich als schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre dar; angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalls kann gleichwohl eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zu verneinen sein.
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13

    Durchsuchung von Geschäftsräumen (Begriff der Wohnung; weite Auslegung);

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965
    Von besonderem Gewicht sind insbesondere Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (z. B. BVerfG, B.v. 5.7.2013 - 2 BvR 370/13 - juris Rn. 19: Wohnungsdurchsuchung) oder die besonders sensible Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) oder die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 - juris: Abschiebungshaft) tangieren.
  • VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04

    Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965
    Auch wenn er damals auf die Frage, warum er sich zu Nachtzeiten auf dem Parkplatz aufhalte, keine Antwort gegeben habe, fehle es an der nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 7. Februar 2006 (Vf. 69-VI-04) für eine Durchsuchung erforderlichen erhöhten abstrakten Gefahr.
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965
    Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im Wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass der Kläger erneut einer gleichartigen Polizeimaßnahme unterzogen wird (vgl. BVerwG, U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris; OVG NW, B.v. 5.7.2012 - 12 A 1423/11 - juris Rn. 37; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 271; BeckOK VwGO/Decker VwGO § 113 Rn. 87.2).
  • VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629

    Ausreisekontrolle; polizeiliche Maßnahmen; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965
    Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im Wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass der Kläger erneut einer gleichartigen Polizeimaßnahme unterzogen wird (vgl. BVerwG, U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris; OVG NW, B.v. 5.7.2012 - 12 A 1423/11 - juris Rn. 37; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 271; BeckOK VwGO/Decker VwGO § 113 Rn. 87.2).
  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei erledigtem Rechtsstreit um eine

  • BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22

    Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113

    Da jeder belastende Verwaltungsakt zumindest in Art. 2 Abs. 1 GG eingreift, würde das prozessuale Erfordernis eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses insoweit praktisch leerlaufen (vgl. VGH München, Beschluss vom 13. März 2017 - 10 ZB 16.965 - NJW 2017, 2779 Rn. 10; OVG Schleswig, Urteil vom 25. Januar 2018 - 4 LB 36/17 - âEURŒjuris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - 5 A 2000/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    juris, Rn. 30; Bay. VGH, Beschluss vom 13. März 2017 - 10 ZB 16.965 -, juris, Rn. 10.
  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 1527/18

    Zum Akteneinsichtsrecht in Jugendhilfeakten

    Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen der von dem Kläger in der mündlichen Verhandlung unter anderem auch für sich in Anspruch genommenen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im Wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass der Kläger erneut einer gleichartigen Behandlung durch den Beklagten unterzogen wird [vgl. BVerwG, Urteil vom 12.10.2006, 4 C 12.4, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23; ferner BayVGH, Beschluss vom 13.03.2017, 10 ZB 16.965, zitiert nach juris, m.w.N.; Urteil der erkennenden Kammer vom 12.10.2018 - 3 K 1276/16-, juris].

    Vielmehr können nur solche Rechtsfragen geklärt werden, deren Entscheidung für die Beteiligten als Richtschnur für künftiges Verhalten von praktischer Bedeutung ist, weil sich ein vergleichbarer Sachverhalt schon wieder konkret abzeichnet und sein Eintritt in absehbarer Zeit nicht nur theoretisch möglich erscheint [ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2005, 18 K 6365/04, NVwZ 2006, 241, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.08.1993, 6 C 7.93, NVwZ-RR 1994, 234; ferner BayVGH, Beschluss vom 13.03.2017, 10 ZB 16.965, a.a.O., m.w.N.].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - 5 A 2807/19

    Platzverweis; Ort; Reichweite

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016- 10 B 11/15 -, juris, Rn. 8 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 13. März 2017- 10 ZB 16.965 -, juris, Rn. 11; Riese in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Februar 2021, § 113 Rn. 126; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 4. März 1976 - I WB 54/74 -, BeckRS 2014, 57530.
  • VG München, 18.02.2020 - M 7 K 18.5065

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Gefährderansprache (Anforderungen an das

    Das erforderliche berechtigte Feststellungsinteresse ergibt sich hier auch nicht deshalb, weil die Gefährderansprache mit einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff im Sinne der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 38.12 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 8 ff.) verbunden gewesen wäre.

    Vermag das hier streitgegenständliche polizeiliche Handeln aber schon keinen gewichtigen Eingriff in ein Grundrecht des Klägers zu begründen, kommt es nicht mehr darauf an, dass es sich möglicherweise um einen Eingriffsakt handeln könnte, der wegen seiner typischerweise kurzfristigen Erledigung kaum einer gerichtlichen Entscheidung zugeführt werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 6.7.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris Rn. 11, 14; B.v. 13.3.2017 - 1 BvR 563/12 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10).

    Das Erfordernis einer typischerweise vor Erlangung von Rechtsschutz eintretenden Erledigung hat dementsprechend eine den Anwendungsbereich des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO einengende Funktion, die es ausschließt, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse allein wegen der Schwere des erledigten Eingriffs in ein Grundrecht anzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 38.12 - juris Rn. 27).

    Eine beanspruchte Ausweitung dieser von der Rechtsprechung ausgestalteten Fallgruppe des besonderen Rechtsschutzinteresses wäre mit seiner prozessrechtlichen Funktion, eine Fortsetzungsfeststellungsklage nur in bestimmten Fällen zuzulassen, nicht vereinbar (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10; vgl. auch OVG SH, U.v. 25.1.2018 - 4 LB 36/17 - juris Rn. 32).

  • VG München, 31.07.2019 - M 7 K 18.3255

    Zulässigkeit temporärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen

    Das erforderliche Feststellungs- bzw. Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergibt sich hier auch nicht deshalb, weil die polizeilichen Kontrollmaßnahmen mit einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff im Sinne der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 38.12 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 8 ff.) verbunden gewesen wären.

    Gleiches gilt hinsichtlich einer Inaugenscheinnahme des Inhalts des Kofferraums des klägerischen Fahrzeugs (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 9).

    Vermögen die hier streitgegenständlichen Kontrollmaßnahmen aber schon keinen gewichtigen Eingriff in ein Grundrecht des Klägers zu begründen, kommt es nicht mehr darauf an, dass es sich um Eingriffsakte handelt, die wegen ihrer typischerweise kurzfristigen Erledigung kaum einer gerichtlichen Entscheidung zugeführt werden können (vgl. BVerfG, B.v. 6.7.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris Rn. 11, 14; B.v. 13.3.2017 - 1 BvR 563/12 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10).

    Das Erfordernis einer typischerweise vor Erlangung von Rechtsschutz eintretenden Erledigung hat dementsprechend eine den Anwendungsbereich des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO einengende Funktion, die es ausschließt, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse allein wegen der Schwere des erledigten Eingriffs in ein Grundrecht anzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 38.12 - juris Rn. 27).

    Eine beanspruchte Ausweitung dieser von der Rechtsprechung ausgestalteten Fallgruppe des besonderen Rechtsschutzinteresses wäre mit seiner prozessrechtlichen Funktion, eine Fortsetzungsfeststellungsklage nur in bestimmten Fällen zuzulassen, nicht vereinbar (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10; vgl. auch OVG SH, U.v. 25.1.2018 - 4 LB 36/17 - juris Rn. 32; OVG Bremen, U.v. 8.1.2019 - 1 LB 252/18 - juris Rn. 30 ff.).

  • VG München, 06.02.2019 - M 7 K 17.2116

    Polizeiliche Aufforderung zur Löschung von Lichtbildern

    Das erforderliche berechtigte Feststellungsinteresse ergibt sich hier auch nicht deshalb, weil die Aufforderung oder Bitte, die angefertigten Fotos zu löschen, mit einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff im Sinne der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 38.12 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 8 ff.) verbunden gewesen wäre.

    Vermag das hier streitgegenständliche polizeiliche Handeln aber schon keinen gewichtigen Eingriff in ein Grundrecht des Klägers zu begründen, kommt es nicht mehr darauf an, dass es sich möglicherweise um einen Eingriffsakt handelt, der wegen seiner typischerweise kurzfristigen Erledigung kaum einer gerichtlichen Entscheidung zugeführt werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 6.7.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris Rn. 11, 14; B.v. 13.3.2017 - 1 BvR 563/12 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10).

    Das Erfordernis einer typischerweise vor Erlangung von Rechtsschutz eintretenden Erledigung hat dementsprechend eine den Anwendungsbereich des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO einengende Funktion, die es ausschließt, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse allein wegen der Schwere des erledigten Eingriffs in ein Grundrecht anzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 38.12 - juris Rn. 27).

    Eine beanspruchte Ausweitung dieser von der Rechtsprechung ausgestalteten Fallgruppe des besonderen Rechtsschutzinteresses wäre mit seiner prozessrechtlichen Funktion, eine Fortsetzungsfeststellungsklage nur in bestimmten Fällen zuzulassen, nicht vereinbar (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10; vgl. auch OVG SH, U.v. 25.1.2018 - 4 LB 36/17 - juris Rn. 32).

  • OVG Bremen, 08.01.2019 - 1 LB 252/18

    Platzverweis - Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Platzverweis; Platzverweisung;

    Vermag der hier streitgegenständliche Platzverweis aber schon keinen gewichtigen Eingriff in ein Grundrecht des Klägers zu begründen, kommt es nicht mehr darauf an, dass es sich um einen Eingriffsakt handelt, der wegen seiner typischerweise kurzfristigen Erledigung kaum einer gerichtlichen Entscheidung zugeführt werden kann (BayVGH, Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Eine Ausweitung dieser Fallgruppe des besonderen Rechtsschutzinteresses wäre dagegen mit seiner prozessualen Funktion, eine Fortsetzungsfeststellungsklage nur in bestimmten Fällen zuzulassen, nicht vereinbar (BayVGH, Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10).

  • VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht wohl davon aus, dass die Garantie effektiven Rechtsschutzes weder nach der Intensität des erledigten Eingriffs differenziert noch nach dem Rang der Rechte, die von ihm betroffen waren (vgl. BVerwG, U.v. 16.05.2013 - 8 C 14/12 - NVwZ 2013, 1481 Rn. 30 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.03.2017 - 10 ZB 16.695 - NJW 2017, 2779 Rn. 10; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 123).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine polizeiliche Durchsuchungsmaßnahme

    Angesichts des umfassenden Schutzes der Rechtssphäre des Bürgers durch die Grundrechte - letztlich durch Art. 2 Abs. 1 GG - würde in diesen Fällen das Kriterium des berechtigten Interesses praktisch leerlaufen und damit jede noch so geringfügige erledigte Polizeimaßnahme Gegenstand einer zulässigen Fortsetzungsfeststellungsklage sein können (Bayr. VGH, Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 16.965 -, juris Rn. 10).

    Bei Durchführung einer Standardmaßnahme kommt es daher darauf an, ob die geltend gemachten Begleitumstände die Annahme eines Grundrechtseingriffes von erheblichem Gewicht rechtfertigen (vgl. hierzu das Feststellungsinteresse im Falle einer anlässlich einer Demonstration durchgeführten Durchsuchung bejahend: OVG NRW, Urt. v. 10.06.1981 - 4 A 2607/79 - DVBl. 1982, 653; zum Fall der Durchsuchung des Kofferraumes eines Rechtsanwaltes: Bayer. VGH, Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 16.965 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21

    Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 10 B 18.483

    Anerkenntnis in der Berufungsinstanz

  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.12

    Gefährderansprache

  • VG Kassel, 12.10.2022 - 6 K 1915/19

    Polizeiliche Maßnahmen gegen Teilnehmer einer Sitzblockade während einer

  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20

    Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen;

  • VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21

    Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen

  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 10 ZB 18.871

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen

  • OVG Hamburg, 28.12.2017 - 3 Bf 180/17

    Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit behördlichen Handelns

  • VG Ansbach, 09.12.2021 - AN 15 K 20.02922

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage, fehlendes

  • VG Bayreuth, 05.11.2018 - B 1 K 17.313

    Verweisung - Fortsetzungsfeststellungsklage nach Identitätsfeststellung

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