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   VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.807   

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VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.807 (https://dejure.org/2017,30581)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2017 - 10 ZB 17.807 (https://dejure.org/2017,30581)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 10 ZB 17.807 (https://dejure.org/2017,30581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 67 Abs. 4, § ... 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1, § 121 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; BGB § 670, § 677, § 683 S. 1, § 812; LStVG Art. 6, Art. 7 Abs. 2 Nr. 3; VwZVG Art. 19, Art. 32 S. 1, Art. 36
    Öffentlich-rechtlicher Aufwendungsersatz für Baumfällung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung der Ersatzvornahme einer sicherheitsbehördlichen Anordnung in der Form einer Fällung von Bäumen

  • rewis.io

    Öffentlich-rechtlicher Aufwendungsersatz für Baumfällung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlichrechtlicher Aufwendungsersatz für Baumfällung; allgemeine Leistungsklage; abschließende vollstreckungsrechtliche Regelungen; (keine) ergänzende Anwendung der Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag; rechtswidrige Vollstreckung (Ersatzvornahme)

  • rechtsportal.de

    LStVG Art. 7 Abs. 3 ; VwZVG Art. 32 S. 1
    Kostentragung der Ersatzvornahme einer sicherheitsbehördlichen Anordnung in der Form einer Fällung von Bäumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 991
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Ansbach, 25.01.2017 - AN 9 K 15.00665

    Herausgabe des Erlöses bei Ersatzvornahme

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.807
    Denn das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die für die Durchsetzung der Grundverfügung (Anordnung der Fällung der Bäume; Primärmaßnahme) mit den Mitteln des Verwaltungszwangs einschlägigen Vorschriften des Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes auch mit Blick auf den Vorbehalt des Gesetzes (s. Art. 20 Abs. 3 GG) erschöpfende und damit abschließende Sonderregelungen beinhalten, die in diesem Bereich einen Anspruch des Hoheitsträgers aus Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließen (so die ganz h.M. in der Rechtsprechung und [Kommentar-]Literatur: zum Vorrang der entsprechenden Vorschriften des bayerischen Polizeirechts vgl. etwa BVerfG, B.v. 30.6.2011 - 1 BvR 367/11 m.w. Lit.-nachweisen sowie Senftl in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: 20.4.2017, PAG Art. 25 Rn. 41 unter Hinweis auf diese Entscheidung; BGH, U.v. 21.6.2012 - III ZR 275/11 m.w.N. seiner stRspr; zum allgemeinen Vorrang einschlägiger Regelungen über die Erstattung von Kosten vgl. auch BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - juris Rn 9; VG Ansbach, U.v. 25.1.2017 - AN 9 K 15.00665 - juris Rn 27; Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsrecht in Bayern, Stand März 2017, VwZVG Art. 32 Anm. IV. 1.a; vgl. weiter Schäfer in Münchner Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 5/2, 7. Aufl. 2017, § 677 Rn 77; Gehrlein in BeckOK BGB, Stand: 1.2.2017, BGB § 677 Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809

    Einweisung eines Obdachlosen in eine Wohnung - Kostenfolgen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.807
    Denn das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die für die Durchsetzung der Grundverfügung (Anordnung der Fällung der Bäume; Primärmaßnahme) mit den Mitteln des Verwaltungszwangs einschlägigen Vorschriften des Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes auch mit Blick auf den Vorbehalt des Gesetzes (s. Art. 20 Abs. 3 GG) erschöpfende und damit abschließende Sonderregelungen beinhalten, die in diesem Bereich einen Anspruch des Hoheitsträgers aus Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließen (so die ganz h.M. in der Rechtsprechung und [Kommentar-]Literatur: zum Vorrang der entsprechenden Vorschriften des bayerischen Polizeirechts vgl. etwa BVerfG, B.v. 30.6.2011 - 1 BvR 367/11 m.w. Lit.-nachweisen sowie Senftl in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: 20.4.2017, PAG Art. 25 Rn. 41 unter Hinweis auf diese Entscheidung; BGH, U.v. 21.6.2012 - III ZR 275/11 m.w.N. seiner stRspr; zum allgemeinen Vorrang einschlägiger Regelungen über die Erstattung von Kosten vgl. auch BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - juris Rn 9; VG Ansbach, U.v. 25.1.2017 - AN 9 K 15.00665 - juris Rn 27; Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsrecht in Bayern, Stand März 2017, VwZVG Art. 32 Anm. IV. 1.a; vgl. weiter Schäfer in Münchner Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 5/2, 7. Aufl. 2017, § 677 Rn 77; Gehrlein in BeckOK BGB, Stand: 1.2.2017, BGB § 677 Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.807
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11

    Aufwendungsersatzanspruch eines im Auftrag einer hessischen Gemeinde tätigen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.807
    Denn das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die für die Durchsetzung der Grundverfügung (Anordnung der Fällung der Bäume; Primärmaßnahme) mit den Mitteln des Verwaltungszwangs einschlägigen Vorschriften des Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes auch mit Blick auf den Vorbehalt des Gesetzes (s. Art. 20 Abs. 3 GG) erschöpfende und damit abschließende Sonderregelungen beinhalten, die in diesem Bereich einen Anspruch des Hoheitsträgers aus Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließen (so die ganz h.M. in der Rechtsprechung und [Kommentar-]Literatur: zum Vorrang der entsprechenden Vorschriften des bayerischen Polizeirechts vgl. etwa BVerfG, B.v. 30.6.2011 - 1 BvR 367/11 m.w. Lit.-nachweisen sowie Senftl in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: 20.4.2017, PAG Art. 25 Rn. 41 unter Hinweis auf diese Entscheidung; BGH, U.v. 21.6.2012 - III ZR 275/11 m.w.N. seiner stRspr; zum allgemeinen Vorrang einschlägiger Regelungen über die Erstattung von Kosten vgl. auch BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - juris Rn 9; VG Ansbach, U.v. 25.1.2017 - AN 9 K 15.00665 - juris Rn 27; Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsrecht in Bayern, Stand März 2017, VwZVG Art. 32 Anm. IV. 1.a; vgl. weiter Schäfer in Münchner Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 5/2, 7. Aufl. 2017, § 677 Rn 77; Gehrlein in BeckOK BGB, Stand: 1.2.2017, BGB § 677 Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.2011 - 1 BvR 367/11

    Unvertretbare zivilgerichtliche Entscheidung verletzt Willkürverbot -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.807
    Denn das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die für die Durchsetzung der Grundverfügung (Anordnung der Fällung der Bäume; Primärmaßnahme) mit den Mitteln des Verwaltungszwangs einschlägigen Vorschriften des Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes auch mit Blick auf den Vorbehalt des Gesetzes (s. Art. 20 Abs. 3 GG) erschöpfende und damit abschließende Sonderregelungen beinhalten, die in diesem Bereich einen Anspruch des Hoheitsträgers aus Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließen (so die ganz h.M. in der Rechtsprechung und [Kommentar-]Literatur: zum Vorrang der entsprechenden Vorschriften des bayerischen Polizeirechts vgl. etwa BVerfG, B.v. 30.6.2011 - 1 BvR 367/11 m.w. Lit.-nachweisen sowie Senftl in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: 20.4.2017, PAG Art. 25 Rn. 41 unter Hinweis auf diese Entscheidung; BGH, U.v. 21.6.2012 - III ZR 275/11 m.w.N. seiner stRspr; zum allgemeinen Vorrang einschlägiger Regelungen über die Erstattung von Kosten vgl. auch BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - juris Rn 9; VG Ansbach, U.v. 25.1.2017 - AN 9 K 15.00665 - juris Rn 27; Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsrecht in Bayern, Stand März 2017, VwZVG Art. 32 Anm. IV. 1.a; vgl. weiter Schäfer in Münchner Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 5/2, 7. Aufl. 2017, § 677 Rn 77; Gehrlein in BeckOK BGB, Stand: 1.2.2017, BGB § 677 Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.807
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 11.11.2022 - 8 ZB 22.1469

    Abstützung einer Gemeindestraße auf Privatgrund

    Der Vorhalt der Beklagten, es handle sich um eine öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag, die ein Schuldverhältnis darstelle, greift deshalb nicht durch (zum Vorrang der sicherheitsrechtlichen Vorschriften über die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme und die Ersatzvornahme, die den Anspruch eines Hoheitsträgers aus Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließen, vgl. auch BVerfG, B.v. 30.6.2011 - 1 BvR 367/11 - NJW 2011, 3217 = juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 25.7.2017 - 10 ZB 17.807 - NVwZ-RR 2017, 991 = juris Rn. 6).
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