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   OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,1427
OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08.OVG (https://dejure.org/2008,1427)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.10.2008 - 10 A 10851/08.OVG (https://dejure.org/2008,1427)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08.OVG (https://dejure.org/2008,1427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis wegen des vorherigen Verlusts der deutschen Fahrerlaubnis aufgrund begangener fahrlässiger Trunkenheitsfahrten nebst Fahrerflucht; Verpflichtung zur Anerkennung der von den Mitgliedstaaten der EU ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnis - polnische Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

  • mpu-intensiv.de

    Verantwortung bei Rechtsmissbrauch - Auch bei Rechtsmissbrauch ist der Ausstellerstaat eines EU-Führerscheins für die Rechtsmäßigkeit seiner Entscheidung allein verantwortlich

  • blutalkohol PDF, S. 95
  • Judicialis

    Richtlinie 91/439/EWG Art. 1; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 7; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 7 Abs. 1; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; ;... Richtlinie 91/439/EWG Art. 8; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 9; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 9 Abs. 1; ; StVG § 3; ; StVG § 3 Abs. 1; ; StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; FeV § 11; ; FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 28; ; FeV § 28 Abs. 1; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3; ; FeV § 28 Abs. 4; ; FeV § 28 Abs. 5; ; FeV § 46; ; FeV § 46 Abs. 5; ; FeV § 46 Abs. 5 Satz 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    EU-Führerschein - Fahrerlaubnisthemen - Nutzungsuntersagung - EU-FE-Rechtsprechung Rheinland-Pfalz

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Führerscheintourismus: Die EuGH-Rechtsprechung kommt bei den Verwaltungsgerichten an (Teil 2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Polnische Fahrerlaubnis muss anerkannt werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    In Polen erworbener EU-Führerschein gilt auch in Deutschland

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    EU-Führerschein: In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU-Führerschein: In Polen erteilte "Fahrerlaubnis" ist in Deutschland anzuerkennen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Führerscheintourismus: In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen - OVG Rheinland-Pfalz beruft sich auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

  • 123recht.net (Pressebericht, 3.12.2008)

    Polnische Fahrerlaubnis trotz Führerscheintourismus gültig

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Führerschein: In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 190
  • DÖV 2009, 297
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08
    Diese Grundsätze gelten gemäß der jüngsten Rechtsprechung des EuGH in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 - C-329/06 (Wiedemann u.a.) auch in Fällen eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs; insofern hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung zum "Führerscheintourismus" nicht mehr fest.

    Der Senat hält mit Blick auf die Weiterführung der diesbezüglichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in seinen jüngsten Urteilen vom 26. Juni 2008 - C-329/06 (Wiedemann), C-343/06 (Funk) sowie C-334/06 bis C-336/06 (Zerche u. a.) - (BA 2008, S. 255, DAR 2008, S. 459) an seiner bisherigen Rechtsprechung zum "Rechtsmissbrauch" in Fällen der vorliegenden Art nicht mehr fest.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08
    Soweit der Senat gemäß seinem grundlegenden Beschluss vom 21. Juni 2007 -10 B 10291/07.OVG - bisher davon ausgegangen ist, dass in Fällen der vorliegenden Art ein nicht schutzwürdiger Rechtsmissbrauch anzunehmen ist, weil sich der Fahrerlaubnisinhaber wegen der bei ihm nach inländischem Recht bestehenden Eignungszweifel offensichtlich - ohne jeglichen Zusammenhang mit einem gemeinschaftsrechtlichen Vorgang - nur deshalb an die Behörde eines Mitgliedstaates gewandt hat, um dort ohne weiteres eine Fahrerlaubnis zu erlangen, kann daran mit Blick auf die dargelegte Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht mehr festgehalten werden.
  • OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03

    Zur nachträglichen Befristung der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08
    Diese Sichtweise erklärt zudem, warum der Europäische Gerichtshof schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit den ihm vorgelegten Fragen nicht näher auf die Befugnisse des Aufnahmestaates, den in anderen Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen in Rechtsmissbrauchsfällen die Anerkennung zu versagen, eingegangen war und auch die seinen jüngsten Entscheidungen zu Grunde liegenden - gerade den Gedanken des Rechtsmissbrauchs ansprechenden - neuerlichen Vorlagefragen bereits dahin umformuliert hat, dass sie sich für ihn wiederum nur unter dem Blickwinkel dieser Kompetenzthematik beantworten ließen (vgl. Hailbronner, NJW 2007, S. 1089, Dauer, NJW 2008, S. 2381 sowie bereits Beschluss des 7. Senates des erkennenden Gerichts vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650, OVG Hamburg, DAR 2007, S. 106 und VGH München, DAR 2007, S. 535) .
  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08
    Diese Sichtweise erklärt zudem, warum der Europäische Gerichtshof schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit den ihm vorgelegten Fragen nicht näher auf die Befugnisse des Aufnahmestaates, den in anderen Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen in Rechtsmissbrauchsfällen die Anerkennung zu versagen, eingegangen war und auch die seinen jüngsten Entscheidungen zu Grunde liegenden - gerade den Gedanken des Rechtsmissbrauchs ansprechenden - neuerlichen Vorlagefragen bereits dahin umformuliert hat, dass sie sich für ihn wiederum nur unter dem Blickwinkel dieser Kompetenzthematik beantworten ließen (vgl. Hailbronner, NJW 2007, S. 1089, Dauer, NJW 2008, S. 2381 sowie bereits Beschluss des 7. Senates des erkennenden Gerichts vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650, OVG Hamburg, DAR 2007, S. 106 und VGH München, DAR 2007, S. 535) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08
    Diese Sichtweise erklärt zudem, warum der Europäische Gerichtshof schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit den ihm vorgelegten Fragen nicht näher auf die Befugnisse des Aufnahmestaates, den in anderen Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen in Rechtsmissbrauchsfällen die Anerkennung zu versagen, eingegangen war und auch die seinen jüngsten Entscheidungen zu Grunde liegenden - gerade den Gedanken des Rechtsmissbrauchs ansprechenden - neuerlichen Vorlagefragen bereits dahin umformuliert hat, dass sie sich für ihn wiederum nur unter dem Blickwinkel dieser Kompetenzthematik beantworten ließen (vgl. Hailbronner, NJW 2007, S. 1089, Dauer, NJW 2008, S. 2381 sowie bereits Beschluss des 7. Senates des erkennenden Gerichts vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650, OVG Hamburg, DAR 2007, S. 106 und VGH München, DAR 2007, S. 535) .
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08

    EU-Fahrerlaubnis bei fehlendem Wohnsitz des Inhabers in der Union; Feststellung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08
    Gleichfalls bedarf schließlich keiner Vertiefung, dass sich die angefochtene Verfügung auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV bzw. § 3 Abs. 2 Satz 3 StVG, § 47 Abs. 1 und 2 FeV jedenfalls insoweit als rechtmäßig erweist, als sie konkludent die Feststellung enthält, dass der Kläger von seiner polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet keinen Gebrauch machen darf, und als sie diesem deshalb die Vorlage seines polnischen Führerscheins zur Eintragung des Vermerks "Fahrerlaubnis gilt nicht in der Bundesrepublik Deutschland" aufgibt (vgl. dazu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 28 FeV, Rdnr. 12 sowie VGH Mannheim, Beschl. vom 17. Juli 2008 - 10 S 1688/08 -).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08
    Der Senat hält mit Blick auf die Weiterführung der diesbezüglichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in seinen jüngsten Urteilen vom 26. Juni 2008 - C-329/06 (Wiedemann), C-343/06 (Funk) sowie C-334/06 bis C-336/06 (Zerche u. a.) - (BA 2008, S. 255, DAR 2008, S. 459) an seiner bisherigen Rechtsprechung zum "Rechtsmissbrauch" in Fällen der vorliegenden Art nicht mehr fest.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07

    EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens

    Ähnlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.9.2008 - 10 S 2925/06 -, VRS 115 (2008), 392, für den Fall, dass auch dem Ausstellerstaat die vom Betroffenen angegebenen, gegen die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses sprechenden Erkenntnisse vorgelegen haben bzw. ihm bekannt waren oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätten bekannt sein müssen; vgl. auch den Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 23.9.2008 - 10 S 1037/07 -, DAR 2008, 718; VG Kassel, Urteil vom 3.11.2008 - 2 K 991/08.KS -, veröffentlicht unter www.fahrerlaubnisrecht.de; in erster Linie auf die Einlassungen des Fahrerlaubnisinhabers stellt auch der BGH im Urteil vom 11.9.2008 - III ZR 212/07 -, BGHZ 178, 51 = NJW 2008, 3558 = DAR 2008, 694, ab; anderer Ansicht OVG Rh.-Pf., Urteil vom 31.10.2008 - 10 A 10851/08 -, DAR 2009, 50.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    Ähnlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.9.2008 - 10 S 2925/06 -, Juris, für den Fall, dass auch dem Ausstellerstaat die vom Betroffenen angegebenen, gegen die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses sprechenden Erkenntnisse vorgelegen haben bzw. ihm bekannt waren oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätten bekannt sein müssen; vgl. auch den Vorlagebeschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23.9.2008 - 10 S 1037/08 -, Juris; VG Kassel, Urteil vom 3.11.2008 - 2 K 991/08.KS -, veröffentlicht unter www.fahrerlaubnisrecht.de; in erster Linie auf die Einlassungen des Fahrerlaubnisinhabers stellt auch der BGH im Urteil vom 11.9.2008 - III ZR 212/07 -, NJW 2008, 3558 = Blutalkohol 45 (2008), 395, ab; anderer Ansicht OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 31.10.2008 - 10 A 10851/08 -, Juris.
  • VG Trier, 08.12.2008 - 1 L 748/08

    Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen bei Wohnsitzverstoß; Vorlagepflicht des

    OVG - Urteil vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08.OVG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2008 - 10 S 1688/08 -).

    Die Möglichkeit, dem Antragsteller die Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bzw. die Anerkennung der tschechischen Fahrerlaubnis zu schaffen - (Zulässigkeit einer solchen Anerkennung offen gelassen im Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 31. Oktober 2008, a.a.O..) -, stellt entgegen der Auffassung des Antragstellers kein milderes Mittel dar, das die getroffene Feststellung als unverhältnismäßig erscheinen ließe.

    Die Befugnis des Antragsgegners, die Vorlage des Führerscheins zur Eintragung anzuordnen, folgt aus der entsprechenden Anwendung des § 3 Abs. 2 Satz 3 StVG i. V. m. § 47 Abs. 2 FEV in der Fassung des Art. 1 der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. 2008 I vom 29. Juli 2008, S. 1338; ebenso bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Oktober 2008, a.a.O..).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09

    Fahrerlaubnisrecht; Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis; Mindestanforderungen;

    Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis ist der Besitz eines von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellten Führerscheins zugleich als Nachweis dafür anzusehen, dass dessen Inhaber am Tag der Ausstellung die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt hat (vgl. Urteil des Senats vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08.OVG -, ESOVGRP).

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist zugleich als Nachweis dafür anzusehen, dass dessen Inhaber am Tag der Erteilung die im Gemeinschaftrecht aufgestellten Mindestanforderungen, insbesondere diejenigen hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllte (vgl. Urteil des Senats vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08 -, ESOVGRP, S. 11).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2009 - 10 B 11145/08

    Keine Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis bei Verletzung des

    Dabei geht der Senat auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs davon aus, dass die Ausstellung einer EU-Fahrerlaubnis für den Ausstellungsstaat die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung begründet und die übrigen Mitgliedstaaten auf diese Rechtmäßigkeit zu vertrauen haben (vgl. dazu Urt. des Senates vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08.OVG -).
  • OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08

    Zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet

    (Auch das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2008 - 10 A 10851/08.OVG -, DAR 2009, 50 ff., und der VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.11.2008 - 10 S 1064/07 -, haben ihre bisherige Rechtsprechung aufgegeben.).
  • VG Trier, 08.12.2008 - 1 L 768/08

    Tschechische Fahrerlaubnis

    OVG - Urteil vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08.OVG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2008 - 10 S 1688/08 -).

    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob diese Möglichkeit angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs überhaupt noch besteht (offen gelassen im Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 31. Oktober 2008, aaO.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 991/08

    EU-Führerschein und Wohnsitzprinzip

    Ähnlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. September 2008 - 10 S 2925/06 -, juris, für den Fall, dass auch dem Ausstellerstaat die vom Betroffenen angegebenen, gegen die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses sprechenden Erkenntnisse vorgelegen haben bzw. ihm bekannt waren oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätten bekannt sein müssen; vgl. auch den Vorlagebeschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23. September 2008 - 10 S 1037/08 -, juris; VG Kassel, Urteil vom 3. November 2008 - 2 K 991/08.KS -, veröffentlicht unter www.fahrerlaubnisrecht.de; in erster Linie auf die Einlassungen des Fahrerlaubnisinhabers stellt auch der BGH im Urteil vom 11. September 2008 - III ZR 212/07 - , NJW 2008, 3558 = Blutalkohol 45 (2008), 395, ab; anderer Ansicht OVG Rheinl.- Pfalz, Urteil vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08 -, juris.
  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09

    Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund

    im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2008 - 10 A 10851/08 -, DAR 2009, 50 ff., sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.5.2009 - 12 ME 324/08 -, zitiert nach juris.
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 12 ME 324/08

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

    Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz (Urteil v. 31.10.2008 - 10 A 10851/08 -, DVBl. 2009, S. 190) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Beschluss v. 21.01.2009 - 1 B 438/08 -, DAR 2009, S. 163) schätzt auch der erkennende Senat in Anbetracht der neueren Rechtsprechung die Wahrscheinlichkeit als gering ein, dass der EuGH in den Fällen, in denen sich allein aus nationalen Ermittlungen Anhaltspunkte für einen "Scheinwohnsitz" ergeben, eine Ausnahme vom Anerkennungsgrundsatz zulässt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 839/08

    EU-Führerschein - EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte - EU-FE-Rechtsprechung nach

  • AG Dachau, 13.04.2011 - 1 Cs 53 Js 504/11

    Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis, nachdem diese in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2009 - 16 A 1229/07

    Nachweis eines Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip durch die Einlassungen des

  • VG Koblenz, 22.09.2009 - 5 L 970/09

    Tschechische Fahrerlaubnis; Gebrauchmachen im Bundesgebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2009 - 10 A 11045/08
  • VG Braunschweig, 04.03.2009 - 6 A 128/08

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Anerkennung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis;

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