Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3052
OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG (https://dejure.org/2012,3052)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG (https://dejure.org/2012,3052)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - 10 A 11083/11.OVG (https://dejure.org/2012,3052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 11 Abs. 2 Satz 1, 38 Abs. 1 JAPO
    Keine Aufhebung der Bewertung und Wiederholung der mündlichen Prüfung im zweiten juristischen Staatsexamen, wenn der Prüfling "wahrscheinlich" getäuscht hat

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 2 S 1 JAPO RP, § 38 Abs 1 JAPO RP, § 108 Abs 1 VwGO
    Zum Nachweis der Täuschung mittels Anscheinsbeweises bei einer mündlichen Prüfung - zur richterlichen Überzeugung von einer Täuschungshandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Täuschung mittels Anscheinsbeweises in einer mündlichen Prüfung bei Bestehen von markanten Übereinstimmungen der Prüfungsleistung mit dem Lösungsmuster

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • rabüro.de

    Vermutung einer Täuschung für Aberkennung der zweiten juristischen Staatsprüfung nicht ausreichend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JAPO § 11 Abs. 2 S. 1; JAPO § 38 Abs. 1
    Nachweis der Täuschung mittels Anscheinsbeweises in einer mündlichen Prüfung bei Bestehen von markanten Übereinstimmungen der Prüfungsleistung mit dem Lösungsmuster

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Täuschung bei Prüfungen - Anscheinsbeweis bei mündlicher Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wahrscheinlich getäuscht

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Examen: Täuschung muss bewiesen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Juristenpfusch im Staatsexamen ?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Täuschung bei Zweiter juristischer Prüfung nicht nachgewiesen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Juristische Staatsprüfung - Bloßer Täuschungsverdacht rechtfertigt keine Wiederholung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Täuschung bei Zweiter juristischer Prüfung nicht nachgewiesen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 26.05.2014)

    Studentin klagt Prüfungsnote ein: Brillantes Examen nach Liaison mit Jura-Professor

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    16 Punkte im Juristischen Staatsexamen - so einfach kann’s gehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermutung einer Täuschung für Aberkennung der zweiten juristischen Staatsprüfung nicht ausreichend - Gutes Prüfungsergebnis kann auch auf herausragende Einzelleistung zurückzuführen sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3117
  • NVwZ-RR 2012, 476
  • DÖV 2012, 443
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 10 A 11083/11
    Dass die Abgrenzung der Werbungskosten von den Kosten der privaten Lebensführung möglicher Prüfungsstoff sein könnte, lag aufgrund des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2009 - GrS 1/06 - (BFHE 227, 1), nach welcher in Abkehr der bisherigen Rechtsprechung Aufwendungen für gemischt beruflich und privat veranlasste Reisen nicht mehr in jedem Fall als Einheit zu behandeln sind, sondern in Werbungskosten und Aufwendungen für die private Lebensführung aufgeteilt werden, nahe.
  • VG Karlsruhe, 24.03.2010 - 7 K 1873/09

    Verdacht der Täuschung bei Übereinstimmung mit Musterlösung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 10 A 11083/11
    Dass die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Täuschungshandlung in einer schriftlichen Prüfung durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden können, wenn sich aufgrund der feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, der Prüfungsteilnehmer habe getäuscht, und ein abweichender Geschehensablauf nicht ernsthaft in Betracht kommt, entspricht der gefestigten Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - und VG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2010 - 7 K 1873/09 -, beide Entscheidungen bei juris; sowie Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rdnr. 71).
  • VG Lüneburg, 08.12.2016 - 6 A 173/15

    Anscheinsbeweis; Gliederung; Prüfervermerk; Repetitor; Subsumtion;

    Nach den Regeln des Anscheinsbeweises kann - auch ohne Klärung der Frage, wie Musterlösungen beschafft wurden - ein Täuschungsversuch durch den Beweis des ersten Anscheins nachgewiesen werden, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (grundlegend BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, BayVBl 1984, 503, juris Rn. 5; dem folgend VG Karlsruhe U. v. 24.03.2010 - 7 K 1873/09 -, juris Rn. 14 ff., OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11 -, NVwZ-RR 2012, 476 ff., juris Rn. 26 ff. m.w.N.): "Typisch ist hier ... die - vom menschlichen Willen unabhängige - Verknüpfung von Grund und Folge eines Geschehens: Die in erheblichem Umfang wörtliche und im Übrigen sinngemäße Wiedergabe der schriftlichen Ausarbeitung einer anderen Person setzt typischerweise voraus, dass der Wiedergebende von dieser Ausarbeitung zuvor Kenntnis erhalten hat.
  • VG Mainz, 08.10.2014 - 6 L 925/14

    Ausschluss von der weiteren Abiturprüfung aufgrund eines schweren

    Allerdings können die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Täuschungsversuchs durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden, wenn sich aufgrund der feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, dass der Prüfungsteilnehmer getäuscht hat und ein abweichender Geschehensablauf nicht ernsthaft in Betracht kommt (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. Februar 2012 - 10 A 11083/11.OVG -, NVwZ-RR 2012, 476 = juris Rn. 27; OVG Sachsen, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 BS 40/03 -, juris Rn. 13).

    Hierauf ist in besonderem Maße ein Augenmerk zu richten, wenn - wie vorliegend -eine Täuschungshandlung in einer berufseröffnenden Prüfung in Rede steht und damit das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes berührt wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. Februar 2012, a.a.O. = juris Rn. 28).

  • VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17

    Anscheinsbeweis; Auswendiglernen; Beweislastumkehr; Fachkundeprüfung;

    Dies ist gegeben, wenn sich aufgrund von feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, dass der Prüfungsteilnehmer getäuscht hat und ein abweichender Geschehensablauf nicht ernsthaft in Betracht kommt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG -, juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2018 - 2 K 2519/18 -, juris Rn. 40; VG Mainz, B. v. 07.09.2015 - 1 L 1495/15.MZ -, juris Rn. 7; VG Köln, Urt. v. 11.10.2012 - 6 K 992/12 -, juris Rn. 17).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, juris).
  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 7 ZB 13.1402

    Übereinstimmung der Bearbeitung schriftlicher Prüfungsaufgaben mit der

    Vielmehr hätte der Kläger dartun müssen, dass ein solcher Geschehensablauf ernsthaft in Betracht kommt (vgl. OVG RhPf, U.v. 3.2.2012 - NVwZ-RR 2012, 476/477; OVG NW, B.v. 11.10.2011 - 14 A 2726.09 - juris Rn. 5; VG Karlsruhe, U.v. 24.3.2010 - 7 K 1873.09 - juris Rn. 14; BGH, U.v. 20.6.1978 - NJW 1978, 2032/2033).
  • VG Bayreuth, 25.03.2013 - B 3 K 12.206

    Täuschungsversuch; Ansehensbeweis (bejaht); Entkräftung des ersten Anscheins

    Nach den Regeln des Anscheinsbeweises kann indes - auch ohne Klärung der Frage, wie Musterlösungen beschafft wurden - ein Täuschungsversuch durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (grundlegend BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, BayVBl 1984, 503, juris Rn. 5; dem folgend VG Karlsruhe U. v. 24.03.2010 - 7 K 1873/09 -, juris Rn. 14 ff., OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11 -, NVwZ-RR 2012, 476 ff., juris Rn. 26 ff. m.w.N.): "Typisch ist hier ... die - vom menschlichen Willen unabhängige - Verknüpfung von Grund und Folge eines Geschehens: Die in erheblichem Umfang wörtliche und im Übrigen sinngemäße Wiedergabe der schriftlichen Ausarbeitung einer anderen Person setzt typischerweise voraus, dass der Wiedergebende von dieser Ausarbeitung zuvor Kenntnis erhalten hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht