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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09.OVG   

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https://dejure.org/2010,797
OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09.OVG (https://dejure.org/2010,797)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.03.2010 - 10 A 11244/09.OVG (https://dejure.org/2010,797)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09.OVG (https://dejure.org/2010,797)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Tschechischer Führerschein muss auch bei deutschem Wohnsitz anerkannt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis i.F.d. Verletzung des Wohnsitzerfordernisses; Grundsatz der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse zur Gewährleistung der Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit; Notwendigkeit einer ...

  • blutalkohol PDF, S. 298
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis i.F.d. Verletzung des Wohnsitzerfordernisses; Grundsatz der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse zur Gewährleistung der Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit; Notwendigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis eines Deutschen ist anzuerkennen - auch wenn sie in Tschechien erteilt wurde

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die nächste Runde bei der ausländischen Fahrerlaubnis ist eingeläutet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahren mit tschechischem Führerschein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    In Tschechien erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein tschechischer Führerschein ist in Deutschland anzuerkennen, auch wenn der Inhaber des Führerscheins hier seinen Wohnsitz hat

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Tschechischer Führerschein trotz Wohnsitz in Deutschland anzuerkennen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Tschechischer Führerschein eines Deutschen gültig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    In Tschechien erteilte Fahrerlaubnis muss in Deutschland anerkannt werden - Nicht Anerkennung des Führerscheins nur im Ausnahmefall nach Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland zulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ausländische Fahrerlaubnis (EU Führerschein) mit deutschem Wohnsitz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 728
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 11 C 09.296

    Prozesskostenhilfe; Offenheit der Erfolgsaussichten; Berücksichtigung einer im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09
    Zu dieser Rechtsauffassung tendiert auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2009 - 11 C 09.296 -, juris).
  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09
    Eingedenk der - insbesondere hier - gebotenen engen Auslegung hat der Europäische Gerichtshof dann entschieden, dass eine Nichtanerkennung nach Maßgabe dieser Ausnahmeregelung nur in Betracht kommt, wenn im Zeitpunkt der Führerscheinausstellung durch den anderen Mitgliedstaat aufgrund einer mit der in Rede stehenden Maßnahme im Aufnahmemitgliedstaat angeordneten Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dort noch keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden durfte (vgl. neben den Urteilen in den Rechtssachen Kapper und Wiedemann u. a. z. B. die Entscheidungen vom 6. April 2006 - C-227/05 -, Halbritter, und 28. September 2006 - C-340/05 -, Kremer) oder wenn die Führerscheinausstellung durch den anderen Mitgliedstaat während der Gültigkeitsdauer einer Aussetzung der im Aufnahmemitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis erfolgte und diese Fahrerlaubnis nach dem Führerscheinerwerb im Ausstellermitgliedstaat entzogen wurde (vgl. Urteil vom 20. November 2008 - C-1/07 -, Weber).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-408/02

    Da Silva Carvalho

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09
    Er hat sodann zunächst unter Heranziehung seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 10. Juli 2003 - C-246/00 -, Kommission/Niederlande; Beschluss vom 11. Dezember 2003 - C-408/02 -, Da Silva Carvalho) die ursprüngliche ihm vorgelegte Frage beantwortet.
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09
    Eingedenk der - insbesondere hier - gebotenen engen Auslegung hat der Europäische Gerichtshof dann entschieden, dass eine Nichtanerkennung nach Maßgabe dieser Ausnahmeregelung nur in Betracht kommt, wenn im Zeitpunkt der Führerscheinausstellung durch den anderen Mitgliedstaat aufgrund einer mit der in Rede stehenden Maßnahme im Aufnahmemitgliedstaat angeordneten Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dort noch keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden durfte (vgl. neben den Urteilen in den Rechtssachen Kapper und Wiedemann u. a. z. B. die Entscheidungen vom 6. April 2006 - C-227/05 -, Halbritter, und 28. September 2006 - C-340/05 -, Kremer) oder wenn die Führerscheinausstellung durch den anderen Mitgliedstaat während der Gültigkeitsdauer einer Aussetzung der im Aufnahmemitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis erfolgte und diese Fahrerlaubnis nach dem Führerscheinerwerb im Ausstellermitgliedstaat entzogen wurde (vgl. Urteil vom 20. November 2008 - C-1/07 -, Weber).
  • EuGH, 10.07.2003 - C-246/00

    NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09
    Er hat sodann zunächst unter Heranziehung seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 10. Juli 2003 - C-246/00 -, Kommission/Niederlande; Beschluss vom 11. Dezember 2003 - C-408/02 -, Da Silva Carvalho) die ursprüngliche ihm vorgelegte Frage beantwortet.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09
    Eingedenk der - insbesondere hier - gebotenen engen Auslegung hat der Europäische Gerichtshof dann entschieden, dass eine Nichtanerkennung nach Maßgabe dieser Ausnahmeregelung nur in Betracht kommt, wenn im Zeitpunkt der Führerscheinausstellung durch den anderen Mitgliedstaat aufgrund einer mit der in Rede stehenden Maßnahme im Aufnahmemitgliedstaat angeordneten Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dort noch keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden durfte (vgl. neben den Urteilen in den Rechtssachen Kapper und Wiedemann u. a. z. B. die Entscheidungen vom 6. April 2006 - C-227/05 -, Halbritter, und 28. September 2006 - C-340/05 -, Kremer) oder wenn die Führerscheinausstellung durch den anderen Mitgliedstaat während der Gültigkeitsdauer einer Aussetzung der im Aufnahmemitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis erfolgte und diese Fahrerlaubnis nach dem Führerscheinerwerb im Ausstellermitgliedstaat entzogen wurde (vgl. Urteil vom 20. November 2008 - C-1/07 -, Weber).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09
    Die Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten "eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen lässt, die zu ergreifen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen" (stRspr. des EuGH, z. B. Urteile vom 29. April 2004 - C-476/01 -, Kapper, und 26. Juni 2008 - C-329 und 343/06 -, Wiedemann u.a.).
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262

    Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    In der Auffassung, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) nicht so zu verstehen sein dürften, dass in ihnen - gleichsam im Weg richterlicher Rechtsfortbildung - in der Gestalt eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis eine selbständige und zusätzliche, in der Richtlinie 91/439/EWG als solche nicht angelegte Nichtanerkennungsbefugnis geschaffen wurde, die auch dann besteht, wenn gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis im Aufnahmestaat früher keine Maßnahme im Sinn von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG ergriffen wurde, sieht sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz vom 18. März 2010 (DVBl 2010, 728) bestätigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 10 S 1837/10

    Isolierte strafgerichtliche Sperre für Fahrerlaubniserteilung als entzugsähnliche

    Bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung kann nicht abschließend geklärt werden, ob § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV europarechtskonform ist (dies verneinend: Hess.VGH, Beschluss vom 18.06.2009 - 2 B 255/09 - Blutalkohol 46, 354; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2010 - 10 A 11244/09 - DVBl. 2010, 728 - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung; offen gelassen in: BayVGH, Beschluss vom 26.02.2009 - 11 C 09.296 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Feststellungsbescheid; polnische

    Mit der Beschwerde beruft sich der Antragsteller auf die von mehreren Oberverwaltungsgerichten vertretene Auffassung, nach der die verschärfte Rechtsfolge nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. Führerscheinrichtlinie unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Ausnahmen vom sog. Anerkennungsgrundsatz im Falle vorherigen Entzuges im Inland nur dann greifen könne, wenn auch die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV erfüllt seien, wenn nämlich ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsstaat herrührender unbestreitbarer Informationen feststeht, dass der Inhaber der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte (vgl. insbesondere HessVGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2009 - 2 B 255/09 - Blutalkohol 46, 354, und vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 - Blutalkohol 47, 154; OVG Saarland, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 - DAR 2010, 598; für den Fall der reinen Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV ohne vorherigen Entzug auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09 - DVBl. 2010, 728).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2010 - 10 A 11232/09

    Fahrerlaubnisrecht; Umdeutung einer Entziehungsverfügung; Nachweis der

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09.OVG - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung klargestellt hat, ist damit neben der im dargestellten Sinne "offensichtlichen" Außerachtlassung des Wohnsitzerfordernisses auch ein vorausgegangener Fahrerlaubnisentzug im Aufnahmemitgliedstaat zu fordern.
  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650

    Wiederholter Antrag nach § 123 VwGO

    Zutreffend verweist der Antragsteller der Sache nach ferner darauf, dass sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz dieser Auffassung mit Beschluss vom 18. März 2010 (DAR 2010, 343) angeschlossen hat.
  • OVG Sachsen, 26.09.2011 - 3 B 222/10

    EU-Fahrerlaubnis, 3. Führerscheinrichtlinie

    6 Ob dagegen die in der Rechtsprechung vertretene abweichende Auffassung, auf die sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung stützt (HessVGH, Beschl. v. 18. Juni 2009, Blutalkohol 46, 354, und v. 4. Dezember 2009, Blutalkohol 47, 154; OVG Saarland, Beschl. v. 16. Juni 2010, DAR 2010, 598; OVG Rheinland- Pfalz, Urt. v. 18. März 2010, DVBl. 2010, 728) zutrifft oder nicht, ist letztlich vom Europäischen Gerichtshof zu entscheiden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 1 S 10.11

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Feststellungsbescheid; polnische

    Mit seiner Beschwerde beruft sich der Antragsteller auf die von mehreren Oberverwaltungsgerichten vertretene Auffassung, nach der die verschärfte Rechtsfolge nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. Führerscheinrichtlinie unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Ausnahmen vom sog. Anerkennungsgrundsatz im Falle vorherigen Entzuges im Inland nur dann greifen könne, wenn auch die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV erfüllt seien, wenn nämlich ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsstaat herrührender unbestreitbarer Informationen feststeht, dass der Inhaber der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte (vgl. insbesondere HessVGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2009 - 2 B 255/09 - Blutalkohol 46, 354, und vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 - Blutalkohol 47, 154; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 - DAR 2010, 598; für den Fall der reinen Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV ohne vorherigen Entzug auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09 - DVBl. 2010, 728).
  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2010 - 7 L 1309/10

    Umschreibung, Fahrerlaubnis

    Auf Grund der Bestandskraft dieser Verfügung kommt es auch nicht darauf an, ob sie im Übrigen rechtmäßig ist, insbesondere ob - wie der Antragsteller unter Bezugnahme auf neuere Rechtsprechung vgl.: VGH München, Vorlagebeschluss an den EuGH vom 16. März 2010 - 11 BV 09.2752 -, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09 - (jeweils juris).
  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480

    Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie

    Ergänzend bezieht sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. März 2010 (DAR 2010, 343).
  • VG Neustadt, 14.10.2010 - 6 L 953/10

    Anordnung einer isolierten Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Die weitere Voraussetzung, dass vor der Fahrerlaubniserteilung durch die tschechischen Behörden dem Antragseller in dem Aufnahmemitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen oder ihm gegenüber eine andere der in Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der 2. Führerscheinrichtlinie aufgeführten Maßnahmen ergriffen worden war, ist ebenfalls erfüllt (vgl. zu diesem Erfordernis OVG RP, Urteil vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09.OVG -, juris).
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