Rechtsprechung
   VG Hannover, 14.07.2014 - 10 A 226/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16707
VG Hannover, 14.07.2014 - 10 A 226/13 (https://dejure.org/2014,16707)
VG Hannover, Entscheidung vom 14.07.2014 - 10 A 226/13 (https://dejure.org/2014,16707)
VG Hannover, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 10 A 226/13 (https://dejure.org/2014,16707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zvr-online.com

    Art. 8 Abs. 1 GG, § 12 VersG Nds.
    "Einsatz von Mastkameras auf Versammlungen"

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beweissicherungs- und Dokumentationstrupp; Bild- und Tonaufzeichnung; Bild- und Tonübertragung; Echtzeitübertragung; Mastkamera; Versammlung; unübersichtliche Versammlung; innere Versammlungsfreiheit; Videobeobachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Schutz der Grundrechtsbetätigung gegenüber vorbeugender polizeilicher Gefahrenabwehr gestärkt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Mastkamera muss eingefahren bleiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bereithalten einer Beobachtungskamera bei einer Versammlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mastkameras zur Beobachtung von Demonstrationen und Versammlungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bildaufnahmen bei Demo - Polizei benötigt Grund für Kameraeinsatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schutz der Grundrechtsbetätigung gegenüber vorbeugender polizeilicher Gefahrenabwehr gestärkt

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Bereithalten einer ausgefahrenen Beobachtungskamera ohne konkreten Anlass verletzt die Versammlungsfreiheit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Videokamera-Beobachtung einer Demo durch Polizei nur bei konkretem Anlass

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Polizei darf nur bei konkreter Gefahr filmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausgefahrene Polizeikamera bei Demo verletzt Versammlungsfreiheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizei darf bei Versammlungen ohne konkreten Anlass keine Beobachtungskameras einsetzen - Grundloses Bereithalten einer ausgefahrenen Beobachtungskamera verletzt die Versammlungsfreiheit

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darf die Polizei bei Kundgebungen eine sogenannte Mastkamera einsatzbereit vorhalten?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 5 A 2288/09

    Polizei darf friedliche Demonstration nicht filmen

    Auszug aus VG Hannover, 14.07.2014 - 10 A 226/13
    Daher verletzt auch das Richten einer aufnahmebereiten Kamera auf Demonstrationsteilnehmer nebst Übertragung der Bilder auf einen Monitor Versammlungsteilnehmer in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (so auch OVG Münster, Beschl. v. 23.11.2010 - 5 A 2288/09 - juris; VG Berlin, Urt. v. 26.04.2012 - VG 1 K 818.09 -, juris).

    Soweit ersichtlich, gibt es bislang höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit einer anlasslosen Übersichtsaufzeichnung von Versammlungen (BVerfG, Beschl. v. 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 - juris) sowie obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Beobachtung und Übertragung von Bildern in Echtzeit im sog. Kamera-Monitor-Prinzip (OVG NRW, Beschl. v. 23.11.2010 - 5 A 2288/09 - juris).

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus VG Hannover, 14.07.2014 - 10 A 226/13
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur anlasslosen Bildaufzeichnung nach dem Bayrischen Versammlungsgesetz (Beschl. v. 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 - juris) Folgendes ausgeführt:.

    Soweit ersichtlich, gibt es bislang höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit einer anlasslosen Übersichtsaufzeichnung von Versammlungen (BVerfG, Beschl. v. 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 - juris) sowie obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Beobachtung und Übertragung von Bildern in Echtzeit im sog. Kamera-Monitor-Prinzip (OVG NRW, Beschl. v. 23.11.2010 - 5 A 2288/09 - juris).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Hannover, 14.07.2014 - 10 A 226/13
    Artikel 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen und ist - als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe, die auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt - für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris).
  • VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 1403/08

    Darf die Polizei bei Demonstrationen filmen?

    Auszug aus VG Hannover, 14.07.2014 - 10 A 226/13
    Die Videobeobachtung eines Versammlungsteilnehmers bzw. der entsprechende Eindruck eines Versammlungsteilnehmers, der Videobeobachtung zu unterliegen, stellt einen Realakt dar, der Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann (so auch VG Münster, Urt. v. 21.08.2009 - 1 K 1403/08 -, juris).
  • VG Berlin, 26.04.2012 - 1 K 818.09

    Frage der Rechtmäßigkeit von anlasslosen Filmaufnahmen auf einer Demonstration

    Auszug aus VG Hannover, 14.07.2014 - 10 A 226/13
    Daher verletzt auch das Richten einer aufnahmebereiten Kamera auf Demonstrationsteilnehmer nebst Übertragung der Bilder auf einen Monitor Versammlungsteilnehmer in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (so auch OVG Münster, Beschl. v. 23.11.2010 - 5 A 2288/09 - juris; VG Berlin, Urt. v. 26.04.2012 - VG 1 K 818.09 -, juris).
  • VG Hannover, 09.06.2016 - 10 A 4629/11

    Begehung terroristischer Straftaten; Bildaufzeichnung; Bildübertragung;

    In diesem Sinne hatte die Kammer bereits in dem Verfahren 10 A 226/13, das das Vorhalten einer Mastkamera zur Beobachtung einer Versammlung zum Gegenstand hatte, mit Urteil vom 14. Juli 2014 festgestellt, dass jedenfalls in den Fällen, in denen (für Versammlungsteilnehmer) nicht ersichtlich ist, ob eine (teil-)ausgefahrene Kamera in Betrieb genommen war oder nicht, unabhängig vom tatsächlichen Einsatz der Kamera das Gefühl entstehen kann, beobachtet und gefilmt zu werden, und Personen potenziell von der Ausübung ihres Versammlungsrechts abgehalten werden, weil sie nicht übersehen konnten, ob ihnen daraus Risiken entstehen.
  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2020 - 14 K 5442/18

    Videografie, Kamerabeobachtung, Videoaufzeichnung, Versammlung, Nichtstörer,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. November 2010 - 5 A 2288/09 - OVG Lüneburg, Urteil vom 24. September 2015 - 11 LC 215/14 - vgl. auch VG Leipzig, Urteil vom 17. Juni 2016 - 1 K 259/12 - und VG Hannover, Urteil vom 14. Kuli 2014 - 10 A 226/13 - sämtlich juris.
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