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   BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16 (F)   

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https://dejure.org/2017,3039
BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16 (F) (https://dejure.org/2017,3039)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2017 - 10 ABR 81/16 (F) (https://dejure.org/2017,3039)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 10 ABR 81/16 (F) (https://dejure.org/2017,3039)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78a Abs 1 ArbGG, § 78a Abs 2 ArbGG, § 78a Abs 8 ArbGG, § 139 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Anhörungsrüge - Hinweispflicht - rechtliches Gehör - Entscheidungserheblichkeit

  • IWW

    § 78a Abs. 1, 2, 8 ArbGG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 98 Abs. 3, § 92 Abs. 2 ArbGG, § 559 ZPO, § 139 ZPO, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Anhörungsrüge

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG, § 139 ZPO, § 78a ArbGG
    Gericht muss grundsätzlich nicht auf seine Rechtsansicht hinweisen

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG, § 139 ZPO, § 78a ArbGG
    Gericht muss grundsätzlich nicht auf seine Rechtsansicht hinweisen

  • rewis.io

    Anhörungsrüge - Hinweispflicht - rechtliches Gehör - Entscheidungserheblichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs als Voraussetzung einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge - Hinweispflicht - rechtliches Gehör - Entscheidungserheblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Hinweispflicht des Gerichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2017, 561
  • AnwBl Online 2017, 283
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16
    Daher bedarf es bei der Verletzung solcher Vorschriften im Einzelfall der Prüfung, ob dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt worden ist (BVerfG 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 - Rn. 19, BVerfGK 19, 377) .
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16
    Im Übrigen ist nicht jeder Verstoß gegen die Hinweispflicht nach § 139 ZPO zugleich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG 15. Mai 1984 - 1 BvR 967/83 - zu II 2 c der Gründe, BVerfGE 67, 90) .
  • BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (BVerfG 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 - Rn. 7) .
  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16
    Ferner muss ein Prozessbeteiligter schon in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht als Rechtsbeschwerdegericht den Bindungen des Rechtsbeschwerderechts unterliegt und neuer Sachvortrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach § 98 Abs. 3, § 92 Abs. 2 ArbGG iVm. § 559 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3 mwN [zum Revisionsverfahren]) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16
    gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16
    Im Rügeverfahren - 10 ABR 78/16 (F) - hat der Referent in der Abteilung Justiziariat des Beteiligten zu 7., Herr Z, an Eides statt versichert, dass die Auswertung nach dem 21. September 2016 sofort in die Wege geleitet wurde und zum Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung am 16. Dezember 2016 noch nicht abgeschlossen war.
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Dort hat er eidesstattliche Versicherungen vorgelegt, wonach Mitarbeiter erst ab dem 22. September 2016 mit der nachträglichen Auswertung von Akten beauftragt worden seien, diese aber auch Mitte Dezember 2016 noch nicht abgeschlossen gewesen sei (vgl. dazu BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 81/16 (F) - Rn. 14) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16

    Anhörungsrüge

    im Verfahren - 10 ABR 81/16 (F) - ergänzend Bezug genommen.
  • BAG, 20.09.2017 - 10 ABR 42/16

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Kleine Zahl - Schätzung

    Zum Zeitpunkt der Entscheidung für die AVE lagen diese Daten nicht vor und können deshalb im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der AVE nicht - auch nicht zur bloßen Plausibilitätskontrolle - verwendet werden (vgl. BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 81/16 (F) - Rn. 13; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 190, BAGE 156, 289) .
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