Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - L 10 AS 123/12 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Übernahme der Unterkunftskosten bei nur gelegentlich selbst genutztem Wohnraum
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 86b Abs 2 S 2 SGG, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2
Einstweiliger Rechtschutz - Kosten der Unterkunft und Heizung - Folgenabwägung - tatsächliche Nutzung - Hinweistatsachen - Rückzugsmöglichkeiten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 16.01.2012 - S 131 AS 28467/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - L 10 AS 123/12 B ER
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangswohnheim bzw …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - L 10 AS 123/12
Über den Schutz physischer Bedürfnisse ("Schutz vor den Unbilden des Wetters") hinaus umfasst die gesetzliche Gewährleistung einen Raum für Privatheit - einen persönlichen Lebensbereich (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 1/08 R, RdNr 13ff; BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R, RdNr 28, dort: Wohnungslosigkeit entfällt nicht, wenn eine Unterbringung in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft möglich ist, beide zitiert nach juris).Im Rahmen des § 22 SGB II werden dagegen immer nur die tatsächlich anfallenden Aufwendungen (angemessenen Umfangs) für eine Wohnung (zur Abspaltung der Funktion Aufbewahrung von Hab und Gut vgl BSG Urteil vom 16. Dezember 2008 aaO) gedeckt, sofern sie durch das Objekt verursacht werden, das inne zu haben den Unterkunftsbedarfs befriedigt (dies aber - wie oben dargelegt -, ohne dass eine intensive Nutzung des Objekts Voraussetzung wäre).
- BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - L 10 AS 123/12
Über den Schutz physischer Bedürfnisse ("Schutz vor den Unbilden des Wetters") hinaus umfasst die gesetzliche Gewährleistung einen Raum für Privatheit - einen persönlichen Lebensbereich (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 1/08 R, RdNr 13ff; BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R, RdNr 28, dort: Wohnungslosigkeit entfällt nicht, wenn eine Unterbringung in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft möglich ist, beide zitiert nach juris). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - L 10 AS 123/12
Das BVerfG formuliert, die Wohnung bilde die räumliche Sphäre, in der sich Privatleben entfalte und verbürge dem Einzelnen mit Blick auf die Menschenwürde sowie im Interesse der Entfaltung der Persönlichkeit einen elementaren Lebensraum (vgl BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, zitiert nach juris). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - L 10 AS 123/12
Die folgende Begründung ist an den Maßstäben ausgerichtet, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dem Beschluss vom 12. Mai 2005 (1 BvR 569/05 - 3. Kammer des Ersten Senats - info also 2005, 166 und juris) entwickelt hat.
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 29 AS 1852/16
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Nichtbenutzung der angemieteten …
Nach der Rechtsprechung des 10. Senates des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 9. März 2012, L 10 AS 123/12 B ER) stehe es dem Leistungsempfänger zudem frei, das innehaben einer Wohnung von der Nutzung derselben zu entkoppeln und die Deckung des Wohnbedarfs beliebig aufzuspalten.Nach der Rechtsprechung des 10. Senates des Landessozialgerichts im Beschluss vom 9. März 2012 (L 10 AS 123/12 B ER) käme es nicht auf den Umfang einer Nutzung der Wohnung an.
Soweit der Kläger und auch das Sozialgericht Berlin in dem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz demgegenüber unter Hinweis auf den Beschluss des 10. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. März 2012 (L 10 AS 123/12 B ER, zitiert nach juris) die Ansicht vertreten, es könne gegebenenfalls auch für mehrere Wohnungen ein (Teil-) Bedarf entstehen, der über § 22 SGB II zu decken sei, führt dies nicht zu einer anderen Einschätzung.
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2020 - L 32 AS 323/20
Anforderungen an das Bestehen einer Unterkunft als Voraussetzung der Bewilligung …
Wie bereits das Sozialgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. März 2012 - L 10 AS 123/12 B ER (…Rdnr. 7, zitiert nach juris) ausgeführt hat, geht die Bestimmung des Begriffs der Unterkunft nicht vom Umfang der Nutzung einer Wohnung aus, soweit sie jedenfalls nicht gänzlich entfällt. - LSG Sachsen-Anhalt, 16.08.2016 - L 4 AS 225/16
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …
Bei den vom Antragsteller angemieteten Räumlichkeiten in der G. 76 in G. handelt es sich ohne Weiteres um eine Wohnung im Sinne einer nach ihrer Beschaffenheit zu Wohnzwecken aktuell geeigneten Baulichkeit (vgl. hierzu auch Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2012 - 10 AS 123/12 B ER, juris). - LSG Baden-Württemberg, 17.09.2015 - L 12 AS 2546/15 Auf die keineswegs eindeutig zu beurteilende Frage, ob das Bewohnen des Zimmers bei der Pflegefamilie in Schorndorf eine vollwertige Unterkunft darstellt, die den Aufbau oder Erhalt einer Privatsphäre ermöglicht, selbstbestimmtes Wohnen gewährleistet und faktisch und/oder rechtlich gesichert ist und daher die Übernahme weiterer Unterkunftskosten in G. ausschließt (vgl. zur Problematik: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2012 - L 10 AS 123/12 B ER -, juris), kommt es für den vorliegend streitigen Zeitraum bis 31.07.2015 nicht entscheidungserheblich an.