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   BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13   

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https://dejure.org/2013,42617
BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13 (https://dejure.org/2013,42617)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13 (https://dejure.org/2013,42617)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 (https://dejure.org/2013,42617)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach bereits erfolgter Abberufung als Organ und fristgerechter Kündigung

  • openjur.de

    Rechtsweg; Abberufung als Geschäftsführer; nachgeschobene fristlose Kündigung; fristgerechte Kündigung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rechtsweg - Abberufung als Geschäftsführer - nachgeschobene fristlose Kündigung - fristgerechte Kündigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG, § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst b ArbGG, § 5 Abs 1 S 1 ArbGG, § 5 Abs 1 S 3 ArbGG
    Rechtsweg - Abberufung als Geschäftsführer - nachgeschobene fristlose Kündigung - fristgerechte Kündigung

  • IWW
  • bag-urteil.com

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach bereits erfolgter Abberufung als Organ und fristgerechter Kündigung

  • rewis.io

    Rechtsweg - Abberufung als Geschäftsführer - nachgeschobene fristlose Kündigung - fristgerechte Kündigung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Rechtsweg - Abberufung als Geschäftsführer - nachgeschobene fristlose Kündigung - fristgerechte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigungsschutzklage des bereits abberufenen GmbH-Geschäftsführers

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Fristgerechte und nachgeschobene fristlose Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages: Kein einheitlicher Rechtsweg für die Klage des gekündigten Geschäftsführers?

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführer: Rechtsweg bei nachgeschobener fristlosen Kündigung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer zwischen Arbeitsgericht und Landgericht: Kein einheitlicher Rechtsweg für Klagen bei Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 32/10

    Rechtsweg für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer

    Auszug aus BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13
    Auch wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Mitglied des Vertretungsorgans wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und deshalb materielles Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, sind zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus dieser Rechtsbeziehung die ordentlichen Gerichte berufen (BAG 29. Mai 2012 - 10 AZB 3/12 - Rn. 11 mwN; 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 12 mwN, BAGE 139, 63; 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11 mwN) .

    Insoweit greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht (BAG 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 13 mwN, BAGE 139, 63; 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11 mwN) .

    Zum anderen bleibt der Arbeitsvertrag bestehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer formlosen Abrede zum Geschäftsführer der GmbH bestellt wird, da eine wirksame Aufhebung des früheren Arbeitsverhältnisses die Einhaltung der Schriftform des § 623 BGB voraussetzt (vgl. BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 12; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8) .

  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13
    Auch wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Mitglied des Vertretungsorgans wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und deshalb materielles Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, sind zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus dieser Rechtsbeziehung die ordentlichen Gerichte berufen (BAG 29. Mai 2012 - 10 AZB 3/12 - Rn. 11 mwN; 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 12 mwN, BAGE 139, 63; 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11 mwN) .

    Insoweit greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht (BAG 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 13 mwN, BAGE 139, 63; 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11 mwN) .

    Dies gilt auch für die während der Zeit der Geschäftsführerbestellung auf dieser arbeitsvertraglichen Basis entstandenen Ansprüche (BAG 29. Mai 2012 - 10 AZB 3/12 - Rn. 13; 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 14, BAGE 139, 63) .

  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13
    An der Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte ändert es nichts, wenn zwischen den Prozessparteien streitig ist, wie das Anstellungsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 b der Gründe) und der Geschäftsführer geltend macht, er sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (BAG 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 16, BAGE 118, 278) .

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Organvertreter Rechte auch mit der Begründung geltend macht, nach der Abberufung als Geschäftsführer habe sich das nicht gekündigte Anstellungsverhältnis - wieder - in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt (BAG 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 c der Gründe) .

  • BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08

    Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13
    Zwar liegt der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführer-Dienstvertrag zu qualifizieren ist und mit der das Arbeitsverhältnis grundsätzlich aufgehoben wird (vgl. zB BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294) .

    Zum anderen bleibt der Arbeitsvertrag bestehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer formlosen Abrede zum Geschäftsführer der GmbH bestellt wird, da eine wirksame Aufhebung des früheren Arbeitsverhältnisses die Einhaltung der Schriftform des § 623 BGB voraussetzt (vgl. BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 12; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8) .

  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13
    Durch den Abberufungsakt wird das Anstellungsverhältnis nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - zu II 1 b aa der Gründe; 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - zu II 3 b bb der Gründe) .
  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13
    Durch den Abberufungsakt wird das Anstellungsverhältnis nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - zu II 1 b aa der Gründe; 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - zu II 3 b bb der Gründe) .
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Auszug aus BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13
    Zwar liegt der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführer-Dienstvertrag zu qualifizieren ist und mit der das Arbeitsverhältnis grundsätzlich aufgehoben wird (vgl. zB BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294) .
  • BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00

    Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

    Auszug aus BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13
    In diesen Fällen (sic-non-Fälle) eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (BVerfG 31. August 1999 - 1 BvR 1389/97 - zu II 1 b der Gründe; BAG 29. Mai 2012 - 10 AZB 3/12 - Rn. 16; 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 -) .
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13
    Zwar liegt der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführer-Dienstvertrag zu qualifizieren ist und mit der das Arbeitsverhältnis grundsätzlich aufgehoben wird (vgl. zB BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294) .
  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 55/12

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Bestellung eines Arbeitnehmers zum

    Auszug aus BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Zustellung der Klage am 21. Juni 2012 (vgl. dazu BAG 26. Oktober 2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 23; 4. Februar 2013 - 10 AZB 78/12 - Rn. 15) war der Kläger noch Geschäftsführer der Beklagten und durch diese noch nicht abberufen worden.
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

  • BAG, 20.05.1998 - 5 AZB 3/98
  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

  • BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Das Anstellungsverhältnis wird durch den Abberufungsakt nicht zum Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 16; 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - zu II 1 b aa der Gründe; 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - zu II 3 b bb der Gründe) und der Organvertreter nicht zur arbeitnehmerähnlichen Person.

    In diesem Fall eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (BAG 3. Dezember 2014 - 10 AZB 98/14 - Rn. 17; 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

    In diesen Fällen (sic-non-Fälle) eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 21 mwN) .

    Ist ein Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam abberufen, ist und bleibt für die Klage der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten zulässig (BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 23 mwN) .

    (2) Soweit der Senat die Auffassung vertreten hat, es komme für das Eingreifen der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausschließlich auf die Umstände zum Zeitpunkt der Klageerhebung an (vgl. BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 23; 26. Oktober 2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 23) , wird hieran nicht festgehalten (kritisch auch Pröpper GmbHR 2013, 255 ff.) .

  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    In diesen Fällen (sic-non-Fälle) eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 21 mwN) .

    (2) Soweit der Senat die Auffassung vertreten hatte, es komme für das Eingreifen der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausschließlich auf die Umstände zum Zeitpunkt der Klageerhebung an (vgl. BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 23; 26. Oktober 2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 23) , hat er hieran nicht mehr festgehalten (BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 28) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2014 - 21 Ta 1244/14

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Beendigung der Organmitgliedschaft -

    Auch wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Mitglied des Vertretungsorgans wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und deshalb materielles Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, sind zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus dieser Rechtsbeziehung die ordentlichen Gerichte berufen (st. Rspr. des BAG, siehe zuletzt BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 16, GmbHR 2014, 137 m. w. N.).

    An der Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte ändert es nichts, wenn zwischen den Prozessparteien streitig ist, wie das Anstellungsverhältnis zu qualifizieren ist und der Geschäftsführer geltend macht, er sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 16, a. a. O.).

    (BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 16 m. w. N., a. a. O.).

    Insoweit greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (vgl. BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 17 m. w. N., a. a. O.).

    Durch den Abberufungsakt wird das Anstellungsverhältnis nicht zum Arbeitsverhältnis (vgl. BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 16 und 18 m. w. N., a. a. O.).

    Ebenso kann, wenn man letzterer Ansicht folgt, offen bleiben, welcher Zeitpunkt für den Eintritt der Fiktionswirkung maßgeblich ist, der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, wobei auch eine erst einige Zeit nach der Beendigung der Organstellung ausgesprochene Kündigung die Fiktionswirkung unberührt lassen soll (so Natter/Gross-Perschke, § 5 Rn. 52), oder der Zeitpunkt der Zustellung der Klage (so BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 23, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 05.03.2018 - 2 Ta 451/17

    Arbeitsrechtsweg für Kündigungsschutzklage des stellvertretenden Geschäftsführers

    Dementsprechende ändert sich Rechtsnatur des der Organstellung zugrundeliegenden eines Vertragsverhältnisses weder durch die Bestellung eines Arbeitnehmers zu einem Organvertreter noch durch seine Abberufung, weil diese gesellschaftsrechtliche Akte keine Auswirkungen auf das der Bestellung zugrunde liegende Vertragsverhältnis haben (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, GmbHR 2014, 137; Beschl. v. 20.08.2003 - 5 AZB 79/02,  NZA 2003, 1108; LAG Hamm,  Beschl. v. 07.06.2016 - 2 Ta 492/15, juris)).

    Denn bei einem solchen Fall streiten die Parteien über das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses, das ursprünglich begründet und auch in der Folgezeit nicht wirksam durch einen der Form des § 623 BGB entsprechenden Anstellungsvertrag aufgelöst wurde (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, GmbHR 2014, 137; Urt. v. 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, NZA 2013, 54; Beschl. v. 23.08.2011  - 10 AZB 51/10, ZIP 2011, 2175).

  • ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16

    Fremdgeschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - außerordentliche Kündigung

    Durch den Abberufungsakt wird das Anstellungsverhältnis grundsätzlich nicht zum Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 16, GmbHR 2014, 137; 26. August 2009 - 5 AZR 522/08 - Rn. 32, BAGE 132, 27; 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 24, aaO; BGH 23. Januar 2003 - IX ZR 39/02 - zu II 1 a der Gründe, NZA 2003, 439) .
  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

    Werden zusätzlich zu einem Feststellungsantrag, der - wie der vom Kläger gegen die Wirksamkeit der Kündigung der Landeshauptstadt München gerichtete - einen Sic-non-Fall darstellt (vgl. zum Begriffsverständnis: BAG 24. April 2018 - 9 AZB 62/17 - Rn. 14; 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 21 f.) , weitere Anträge gestellt, muss für diese die sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 Abs. 1 ArbGG gesondert festgestellt werden (vgl. hierzu im Einzelnen: BAG 15. Februar 2005 - 5 AZB 13/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 308; 11. Juni 2003 - 5 AZB 43/02 - zu B I 2 und 3 der Gründe, BAGE 106, 273) .
  • LAG Düsseldorf, 12.11.2019 - 3 Ta 377/19

    Behauptung der Arbeitnehmereigenschaft begründet keine Rechtswegzuständigkeit

    Durch die Abberufung wird ein bisheriges Dienstverhältnis des Geschäftsführers nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 17; BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 16).

    Nach der bisherigen, auch für gegen außerordentliche Kündigungen gerichtete Kündigungsschutzanträge geltenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründete allerdings eine Antragstellung, mit der die Feststellung der Nichtbeendigung "des Arbeitsverhältnisses" durch eine bestimmte Kündigung geltend gemacht wird, in der Regel einen "sic-non"-Fall (BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 11, 21 f.; BAG vom 11.06.2003 - 5 AZB 43/02, juris, Rz. 15, 23; BAG vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00, juris, Rz. 6, 15 f.).

    Denn dann enthalte der Feststellungsantrag zwei Feststellungen, über die das Gericht mit entsprechender Rechtskraftwirkung zu befinden habe: Zum einen die, dass bei Zugang der Kündigung ein Arbeitsverhältnis - und nicht ein anderes Vertragsverhältnis - zwischen den Parteien vorgelegen hat und zum anderen, dass dieses durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist (vgl. BAG vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, juris, Rz. 17; BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 21).

  • LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18

    Rechtswegzuständigkeit; außerordentliche und ordentliche Kündigung eines

    a) Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH ist regelmäßig ein auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramtes gerichteter freier Dienstvertrag (BAG, Beschluss vom 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 -, Rn. 18, juris), der nachrangig zum gesellschaftsrechtlichen Organverhältnis diejenigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft regelt, welche nicht bereits durch die organschaftliche Stellung des Geschäftsführers vorgegeben sind (BGH, Urteil vom 10. Mai 2010 - II ZR 70/09 -, Rn. 7, juris).

    Als körperschaftliche Rechtsakte haben die Bestellung zum Organ und die Beendigung der Organstellung für sich allein keinen Einfluss auf den Fortbestand und die Rechtsnatur des der Organbestellung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (BAG, Beschluss vom 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 -, Rn. 16, 18, juris).

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der ehemalige Organvertreter Ansprüche aus einem während der Zeit als Geschäftsführer nicht aufgehobenen Arbeitsverhältnis geltend macht (BAG, Beschluss vom 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 -, Rn. 18, juris).

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2019 - 3 Ta 402/19

    Rechtsweg; Fremdgeschäftsführer; Kündigung; sic-non; Vertragstypenwah

    Durch die Abberufung wird ein bisheriges Dienstverhältnis des Geschäftsführers nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 17; BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 16).

    Nach der bisherigen, auch für gegen außerordentliche Kündigungen gerichtete Kündigungsschutzanträge geltenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründete allerdings eine Antragstellung, mit der die Feststellung der Nichtbeendigung "des Arbeitsverhältnisses" durch eine bestimmte Kündigung geltend gemacht wird, in der Regel einen "sic-non"-Fall (BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 11, 21 f.; BAG vom 11.06.2003 - 5 AZB 43/02, juris, Rz. 15, 23; BAG vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00, juris, Rz. 6, 15 f.).

    Denn dann enthalte der Feststellungsantrag zwei Feststellungen, über die das Gericht mit entsprechender Rechtskraftwirkung zu befinden habe: Zum einen die, dass bei Zugang der Kündigung ein Arbeitsverhältnis - und nicht ein anderes Vertragsverhältnis - zwischen den Parteien vorgelegen hat und zum anderen, dass dieses durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist (vgl. BAG vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, juris, Rz. 17; BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 21).

  • LAG Köln, 28.10.2019 - 9 Ta 158/19

    Rechtsweg - Geschäftsführer nach Abberufung und Kündigung des ruhenden

  • LAG Köln, 06.02.2018 - 9 Ta 3/18

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche des abgerufenen Geschäftsführers

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2023 - 3 Ta 273/23

    Fremdgeschäftsführer im Arbeitsverhältnis; Unternehmensumwaldung

  • LAG Köln, 13.12.2019 - 9 Ta 186/19

    Rechtsweg - Geschäftsführer nach Abberufung - sic-non-Fall (hier abgelehnt)

  • OLG München, 27.10.2014 - 7 W 2097/14

    Arbeitnehmereigenschaft des abberufenen GmbH-Geschäftsführers

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22

    Rechtsweg für Zahlungsklage eines abberufenen Geschäftsführers; formwirksame

  • OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17

    Zulässiger Rechtsweg für die Klage des früheren Geschäftsführers einer GmbH

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 3 Ta 157/20

    Rechtswegbeschwerde; Keine Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung und

  • LAG Köln, 11.01.2019 - 9 Ta 219/18

    Rechtsweg; Geschäftsführer nach Abberufung; Vergütungsansprüche

  • ArbG Düsseldorf, 23.09.2021 - 12 Ca 8032/20
  • LAG Köln, 11.01.2019 - 9 Ta 220/18

    Rechtsweg; Geschäftsführer nach Abberufung; Schmerzensgeld

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2022 - 12 Ta 8/22

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Sic-non-Fall - Geschäftsführer - ordentliche

  • LAG Düsseldorf, 05.10.2022 - 3 Ta 132/22

    Rechtsaeg; Fremdgeschäftsführer werden durch eine gesellschaftsrechtlich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2022 - 26 Ta 1171/21

    Kündigung eines Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters in der Insolvenz -

  • LAG Köln, 03.09.2021 - 9 Ta 115/21

    Prozesskostenhilfeantrag keine Rechtsanhängigkeit begründend; Zuständigkeit des

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.07.2019 - 6 Ta 51/19

    Rechtsweg, Fremdgeschäftsführer

  • LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 337/15

    Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Begründung eines

  • ArbG Hagen, 14.07.2016 - 4 Ca 2175/15

    Soziale Rechtfertigung der ordentlichen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 Sa 157/22

    Abberufung - Geschäftsführer - Kündigungserklärungsfrist - außerordentliche

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2018 - 10 Ca 6426/17

    - Hamburg-Mannheimer 14 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Möglichkeit

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