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   BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03   

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BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03 (https://dejure.org/2003,3795)
BAG, Entscheidung vom 03.12.2003 - 10 AZR 107/03 (https://dejure.org/2003,3795)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 (https://dejure.org/2003,3795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialkassen des Baugewerbes - Sanierung von eigenen Gebäuden zum Zwecke der Vermietung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht eines Baubetriebes an die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes; Führung eines Betriebes im Tarifsinne; Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen; Umfang des betrieblichen Geltungsbereichs des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Sozialkassen des Baugewerbes; Sanierung von eigenen Gebäuden zum Zwecke der Vermietung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Sanierung und Vermietung sind baugewerbliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierung, Instandhaltung und Vermietung von Gebäuden ist baugewerbliche Tätigkeit! (IBR 2004, 286)

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 17/89

    Tarifvertrag: Auslegung - Begriff des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03
    aa) Unter einem Betrieb iSd. § 1 Abs. 2 VTV ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG 26. April 1989 - 4 AZR 17/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 115).

    Einen Betrieb des Baugewerbes hat das Bundesarbeitsgericht auch dann angenommen, wenn nachhaltig für mehr als zwei Jahre ein Wohnhaus für 18 Mietparteien mit einem dafür angemeldeten Gewerbe saniert wird (BAG 26. April 1989 - 4 AZR 17/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 115).

  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

    Auszug aus BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03
    Aus den von der Beklagten gemachten Angaben zu den Arbeitszeitanteilen der einzelnen Tätigkeiten lässt sich nicht erkennen, dass zu mehr als der Hälfte der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Arbeiten des Maler- oder Tischlerhandwerks einschließlich sog. "sowohl-als-auch-Tätigkeiten" ausgeführt wurden, erst recht nicht, dass zu mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Arbeiten, die für das jeweilige Handwerk typisch sind, ausgeführt bzw. von Fachkräften des jeweiligen Handwerks wahrgenommen oder beaufsichtigt worden wären (BAG 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - BAGE 85, 15; 19. Juli 2000 - 10 AZR 918/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 232 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 98).
  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 376/96

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03
    Aus den von der Beklagten gemachten Angaben zu den Arbeitszeitanteilen der einzelnen Tätigkeiten lässt sich nicht erkennen, dass zu mehr als der Hälfte der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Arbeiten des Maler- oder Tischlerhandwerks einschließlich sog. "sowohl-als-auch-Tätigkeiten" ausgeführt wurden, erst recht nicht, dass zu mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Arbeiten, die für das jeweilige Handwerk typisch sind, ausgeführt bzw. von Fachkräften des jeweiligen Handwerks wahrgenommen oder beaufsichtigt worden wären (BAG 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - BAGE 85, 15; 19. Juli 2000 - 10 AZR 918/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 232 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 98).
  • BAG, 20.09.2000 - 4 ABR 63/98

    Fertigbauarbeiten als baugewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03
    Auch für diesen Fall sind die von den Malern und Tischlern erbrachten Leistungen in dem dargestellten Umfang bauliche Leistungen iSv. § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV, weil sie der Instandhaltung von Bauwerken dienten und der Tätigkeit der Beklagten zugerechnet werden (BAG 20. September 2000 - 4 ABR 63/98 - BAGE 95, 339 mwN).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03
    Dabei ist der unterbliebene Vortrag vollständig nachzuholen und darzulegen, dass hierdurch die Entscheidung beeinflusst worden wäre (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72 mwN).
  • LAG Berlin, 20.08.2002 - 5 Sa 2469/01

    Vorliegen eines Baubetriebes und Beitragspflicht im Sinne der

    Auszug aus BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 20. August 2002 - 5 Sa 2469/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 177/91

    Beschichtung von Industriefußböden als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03
    Der betriebliche Geltungsbereich des VTV erstreckt sich danach grundsätzlich auch auf das gesamte Ausbaugewerbe und nimmt nur dessen in Abschnitt VII des § 1 Abs. 2 VTV genannte Betriebe von seinem Geltungsbereich aus (vgl. BAG 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - AP TVG Tarifverträge: Maler Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 67; 18. August 1993 - 10 AZR 177/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 166).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03
    Die Tarifvertragsparteien haben nicht nur das sog. Bauhauptgewerbe erfassen wollen, sondern auch das sog. Baunebengewerbe (BAG 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 135).
  • BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00

    Abgrenzung: Baugewerbe - Dachdeckerhandwerk

    Auszug aus BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03
    a) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien wie zB die Eintragung in das Handelsregister oder in eine Handwerksrolle mit einem bestimmten Inhalt abzustellen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106).
  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 163/90

    Anfechtung der Zulassung in erster Instanz zurückgewiesener Angriffs- und

    Auszug aus BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03
    Grundsätzlich kann nämlich die Zulassung verspäteten Vorbringens durch das Berufungsgericht nicht mit der Revision angegriffen werden (BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244; 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP TVAL II § 42 Nr. 3; BGH 26. Februar 1991 - XI ZR 163/90 - LM ZPO § 528 Nr. 43).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97

    Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 604/82

    Tarifliches Überbrückungsgeld - Anrechnung von Beamtenpensionen - Tarifauslegung

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90

    Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks - Bodenbeschichtung

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Auch die Arbeiten an den eigenen Immobilienobjekten erschöpften sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf, sondern hatten im Wesentlichen die Vermietung auf dem Immobilienmarkt zum Ziel (vgl. Senat 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 -), selbst wenn man den Vortrag des Beklagten als wahr unterstellt, er nutze zwei der 48 Wohneinheiten selbst als Ferienwohnungen.

    Der Beklagte hat selbst vorgetragen, dass diese Tätigkeiten dazu dienen sollten, für ihn eine Alterssicherung aufzubauen (vgl. BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 -).

    Die Tarifvertragsparteien haben nicht nur das sogenannte Bauhauptgewerbe erfassen wollen, sondern auch das sogenannte Baunebengewerbe (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 -).

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 180/05

    Baugewerbebetrieb - Bau von Wohnungen zur Vermietung

    a) Unter einem Betrieb iSd. § 1 Abs. 2 VTV ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 a aa der Gründe; 26. April 1989 - 4 AZR 17/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 115).

    Nur bei Ausübung einer baugewerblichen Tätigkeit wird ein Betrieb deshalb vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 561/04 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 268, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - 12. August 1998 - 10 AZR 600/97 - 7. April 1993 - 10 AZR 506/91 -).

    b) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 561/04 - 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 88; 12. August 1998 - 10 AZR 600/97 - 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116).

    c) Ob Zweck einer Tätigkeit eine nachhaltige Gewinnerzielung ist und die Tätigkeit damit in Erwerbsabsicht ausgeübt wird, ist unter Beachtung der jeweiligen subjektiven Absicht und Motivation des Betreibers festzustellen (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 -).

  • LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18

    1. Restaurationsarbeiten an Steinwerken unterfallen grundsätzlich § 1 Ziff. 2.1

    a) Die Tarifvertragsparteien haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. für das Baugewerbe BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204) .

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (z.B. der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art) sowie des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 12, NJW 2013, 2214 ).

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Betrieb in diesem Sinne ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 -).
  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
    a) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204) .

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (z.B. der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien sowie des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris ) .

    Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn die Verwaltung des Bauwerks eine besonders umfangreiche, berufsmäßige Tätigkeit erfordert, so dass nach dem Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit auch die zur Schaffung dieser Erwerbsquelle notwendigen baulichen Leistungen als gewerblich einzustufen sind (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 19, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; ohne die letztgenannte Einschränkung für die Errichtung und Vermietung von Gebäuden allerdings BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris).

    Für eine Erwerbsabsicht kann auch die Anzahl der eingesetzten Arbeitnehmer sprechen sowie der Umstand, dass der Eigentümer selbst einen Gewerbebetrieb angemeldet hat (vgl. BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b bb der Gründe, Juris).

    Nicht entscheidend ist, ob bauliche Leistungen allgemein auf dem freien Markt angeboten werden oder ob diese nur gegenüber einem bestimmten Kunden in Auftrag gegeben wurden ( vgl. BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b aa der Gründe, Juris).

  • LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
    a) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204; vgl. zuletzt Hess. LAG 29. Mai 2015 - 10 Sa 1444/14 - n.v.) .

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (z.B. der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien Berufe sowie des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris ) .

    Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn die Verwaltung des Bauwerks eine besonders umfangreiche, berufsmäßige Tätigkeit erfordert, so dass nach dem Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit auch die zur Schaffung dieser Erwerbsquelle notwendigen baulichen Leistungen als gewerblich einzustufen sind (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 19, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; ohne die letztgenannte Einschränkung für die Errichtung und Vermietung von Gebäuden allerdings BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris).

    Nicht entscheidend ist, ob bauliche Leistungen allgemein auf dem freien Markt angeboten werden oder ob diese nur gegenüber einem bestimmten Kunden in Auftrag gegeben wurden ( vgl. BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b aa der Gründe, Juris).

  • LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 250/14
    a) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204; vgl. zuletzt Hess. LAG 29. Mai 2015 - 10 Sa 1444/14 - n.v.) .

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (z.B. der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien Berufe sowie des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris ) .

    Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn die Verwaltung des Bauwerks eine besonders umfangreiche, berufsmäßige Tätigkeit erfordert, so dass nach dem Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit auch die zur Schaffung dieser Erwerbsquelle notwendigen baulichen Leistungen als gewerblich einzustufen sind (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 19, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; ohne die letztgenannte Einschränkung für die Errichtung und Vermietung von Gebäuden allerdings BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris).

    Nicht entscheidend ist, ob bauliche Leistungen allgemein auf dem freien Markt angeboten werden oder ob diese nur gegenüber einem bestimmten Kunden in Auftrag gegeben wurden ( vgl. BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b aa der Gründe, Juris).

  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

    So sind zB Maurer- und Fassadenbauarbeiten, die der Sanierung dienen, Arbeiten, die ebenfalls § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 23 und Nr. 12 VTV unterfallen (vgl. BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 3 e der Gründe).
  • BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19

    Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien

    Auch die über mehrere Jahre andauernde Sanierung, Instandsetzung und Instandhaltung von Gebäuden unter Einsatz von durchschnittlich 41 gewerblichen Arbeitnehmern mit dem Ziel der Vermietung an Dritte hat der Senat wegen der darin zum Ausdruck kommenden Gewinnerzielungsabsicht als (bau-)gewerbliche Tätigkeit angesehen (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

    Die Tarifvertragsparteien haben nicht nur das Bauhauptgewerbe erfassen wollen, sondern auch das sog. Baunebengewerbe (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 3 d der Gründe) .
  • LAG Hessen, 28.06.2019 - 10 Sa 158/19

    1. Werden baugewerbliche Arbeiten durch eine GmbH an Grundstücken erbracht, die

  • LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 931/18

    § 7 SokaSiG, § 1 Abs. 2 VTV-Bau

  • LAG Hessen, 17.09.2021 - 10 Sa 1088/20
  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 819/17

    Der Begriff der Bohrarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6 VTV ist weit zu

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 28/05

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 18 Sa 208/14

    Installation von Leckwarnsystemen

  • LAG Hessen, 06.12.2004 - 16 Sa 727/04
  • LAG Hessen, 22.01.2016 - 10 Sa 804/15

    Die Tätigkeit eines Restaurators ist als baugewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 1 Abs.

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 587/04

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 561/04

    Baugewerbe - Bohrarbeiten zur Durchführung von Sprengungen in Steinbrüchen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Vorliegen eines Baugewerbes -

  • BAG, 18.10.2023 - 10 AZR 71/23

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Zusammenhangstätigkeiten -

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 154/04

    Bauwirtschaft - Urlaubskassenverfahren - Betrieblicher Geltungsbereich

  • LAG Hessen, 14.10.2022 - 10 Sa 586/22

    Arbeitgeber i.S.d. Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes; Schlüssige Begründung

  • LAG Hessen, 10.12.2007 - 16 Sa 970/07

    Arbeitnehmerentsendung - Unternehmenssitz im Ausland - Einschränkung der

  • LAG Hessen, 13.06.2008 - 10 Sa 1888/06

    Sozialkassenverfahren - Geltungsbereich VTV - bauliche Tätigkeit - Antennenbau

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 15 Sa 1274/09

    Keine zwingende bauliche Prägung beim Ausbaugewerbe

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