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   BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95   

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BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95 (https://dejure.org/1995,1094)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1995 - 10 AZR 123/95 (https://dejure.org/1995,1094)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 (https://dejure.org/1995,1094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines 13. Monatseinkommens - Sonderzahlung aufgrund betrieblicher Übung - Leistungen aufgrund einer Betriebsvereinbarung - Freiwilligkeits- und Rückzahlungsvorbehalt - Kürzung des 13. Monatseinkommens für krankheitsbedingte Fehlzeiten - Verstoß gegen den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 611; BetrVG § 75
    13. Monatseinkommen - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242, § 611; BetrVG § 75
    Kürzung des 13. Monatseinkommens wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten: Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei unterschiedlicher Behandlung von Arbeitern und Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 928
  • NZA 1996, 531
  • BB 1996, 1383
  • BB 1996, 540
  • DB 1996, 2342
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 136/94

    Kürzung einer Sonderzahlung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95
    "Differenziert eine tarifliche Regelung über die Zahlung eines 13. Monatseinkommens zwischen Arbeitern und Angestellten, indem sie nur für die Arbeiter eine Kürzung des 13. Monatseinkommens bei Fehltagen vorsieht, so verstößt eine Betriebsvereinbarung, die diese Unterscheidung aufnimmt, nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (Fortführung der Entscheidung des Senats vom 19. April 1995 - 10 AZR 136/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).«.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 19. April 1995 (- 10 AZR 136/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgesprochen, daß es sachlich gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitgeber aufgrund erheblicher Unterschiede in den krankheitsbedingten Ausfallzeiten - und daraus folgend auch der Kosten für die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle - die Berücksichtigung der krankheitsbedingten Fehlzeiten bei der Jahressonderzahlung in unterschiedlicher Weise vornimmt.

  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95
    Der Sechste Senat hat in seiner Entscheidung vom 15. Februar 1990 (BAGE 64, 179 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) schon eine Regelung für interessengerecht angesehen, nach der die Sonderzahlung für jeden Fehltag um 1/60 gekürzt wird.
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 251/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwehrt der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (BAGE 49, 346 = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 86 = AP Nr. 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95
    Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip Leistungen, so muß er die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, daß kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt (BAG Urteile vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 450/92 - AP Nr. 107 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 6/93 - AP Nr. 112 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95
    Der hier geregelte Tarifvorbehalt gilt nicht für Betriebsvereinbarungen über Angelegenheiten, die nach § 87 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen (BAG Beschluß vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwehrt der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (BAGE 49, 346 = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 86 = AP Nr. 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 450/92

    Sonderzuwendung für wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95
    Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip Leistungen, so muß er die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, daß kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt (BAG Urteile vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 450/92 - AP Nr. 107 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 6/93 - AP Nr. 112 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 1994 (- 10 AZR 482/93 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) entschieden, daß eine Betriebsvereinbarung wirksam ist, nach der eine vom Arbeitgeber freiwillig gewährte Gratifikation durch Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und sonstige Fehlzeiten gemindert werden kann, und zwar auch dann, wenn krankheitsbedingte Fehlzeiten berücksichtigt werden, für die dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00

    Sondervergütung - Kürzung bei Krankheit

    Ein völliger Wegfall einer die Anwesenheit steuernden Prämie im Fall kürzerer Krankheitszeiten wurde als unbillig und die Grenze der Vertragsfreiheit überschreitend erachtet (BAG 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - BAGE 64, 179; 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - BAGE 78, 174; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 186 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 68).
  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09

    Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

    Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15, BAGE 118, 16; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 186 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 68).
  • LAG München, 17.04.2018 - 7 Sa 752/17

    Aktienoptionen; Bindungsfrist

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (vgl. zB. BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95; LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11).
  • LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14

    Tarifsozialplan, Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft

    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (vgl. BAG v. 06.12.1995 - 10 AZR 123/95 - AP Nr. 186 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG München, 23.07.2014 - 5 Sa 168/14

    Tarifsozialplan, Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft

    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (vgl. BAG v. 06.12.1995 - 10 AZR 123/95 - AP Nr. 186 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Hamm, 19.08.2002 - 19 (11) Sa 835/01

    Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten; Gleichbehandlungsgrundsatz;

    Gewährt der Arbeitgeber den Beschäftigten nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip Leistungen, so hat er die Leistungsvoraussetzungen so abzugrenzen, dass kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt (BAG, Urteil vom 06.12.1995 - 10 AZR 123/95 -, NZA 1996, 531; LAG Hamburg, Urteil vom 15.11.2000 - 4 Sa 32/00 -, NZA 2001, 562).
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98

    Weihnachtszuwendung bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Sachliche

    Zu diesen Grundsätzen gehört auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, der es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 14; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 186 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 68; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 11. September 1985 - 7 AZR 371/83 - BAGE 49, 346).
  • LAG Nürnberg, 10.01.2006 - 7 Sa 226/05

    TV Bundeswehr - Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Erhöhung

    Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip Leistungen, so muss er die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, dass kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. Urteil vom 06.12.1995 - 10 AZR 123/95 - DB 96, 2342 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 15.11.2000 - 4 Sa 32/00

    Arbeitsvertrag: Bezugnahme auf Tarifvertrag - Auslegung- Tariflohnerhöhung

    Gewährt eine Arbeitgeberin den Beschäftigten nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip Leistungen, so muss sie die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, dass kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt (BAG, Urteil vom 06. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 68).
  • LAG München, 01.03.1999 - 1 Sa 1191/98

    Urlaub: Anrechnung auf Kur - Gleichbehandlungsgebot bei Arbeitern und

    I.ü. läßt sich die vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene Entscheidung des Bundesarbeitsgericht zur differenzierten Kürzungsbefugnis bei Gratifikationen (BAG v.6.12.1995, 10 AZR 123/95) schon deshalb nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, weil es dort um den Anspruch auf Gratifikationen ging, hier jedoch um die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Kur, also einem Regelungsbereich, der eine Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten im Tarifbereich gerade nicht verträgt.
  • LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11

    Unangemessene Benachteiligung, Stichtagsklausel, Sonderzahlung

  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.1998 - 15 Sa 105/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • LAG Hamburg, 15.11.2000 - 4 Sa 46/00

    Konstitutive und dynamische Wirkung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG Hamburg, 11.10.2000 - 5 Sa 48/00

    Anspruch auf Zahlung der tariflichen Entgelterhöhung; Vereinbarung des jeweils

  • LAG München, 10.02.2015 - 9 Sa 663/14

    Mangels Gewerkschaftsmitgliedschaft keinen Anspruch auf Berechnung des

  • LAG München, 26.11.2014 - 10 Sa 804/13

    Wirksame Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern in

  • LAG München, 05.08.2014 - 9 Sa 335/14

    Koalitionsfreiheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Auslegung, Kurzarbeitergeld,

  • LAG München, 08.04.2014 - 9 Sa 81/14

    Differenzierungsklausel Tarifvertrag

  • LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13

    Differenzierungsklausel Tarifvertrag

  • BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung unständig Beschäftigter mit

  • LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 554/13

    Differenzierungsklausel Tarifvertrag

  • LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 553/13

    Differenzierungsklausel Tarifvertrag

  • ArbG Dortmund, 18.02.2016 - 4 Ca 4164/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer monatlichen Besitzstandzulage bis

  • LAG Köln, 29.07.2009 - 8 Sa 184/09

    Systemgastronomie, überwiegende Tätigkeit im Rotationsprinzip

  • ArbG Wiesbaden, 07.01.2002 - 3 Ca 8/00

    Arbeit & Soziales - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

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