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   BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 136/17   

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https://dejure.org/2017,30646
BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 136/17 (https://dejure.org/2017,30646)
BAG, Entscheidung vom 23.08.2017 - 10 AZR 136/17 (https://dejure.org/2017,30646)
BAG, Entscheidung vom 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 (https://dejure.org/2017,30646)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 315 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage im deutschen Arbeitsrecht

  • bag-urteil.com

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • Betriebs-Berater

    Ausübung des dem Arbeitgeber zukommenden billigen Ermessens bei der Festsetzung der Höhe einer Sonderzahlung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157
    Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage im deutschen Arbeitsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mögliche Anspruchsgrundlagen bei der Änderung von betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weihnachtsgeld - aufgrund betrieblicher Übung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weihnachtsgeld - und die Mitbestimmung beim betrieblichen Entlohnungssystem

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausübung des dem Arbeitgeber zukommenden billigen Ermessens bei der Festsetzung der Höhe einer Sonderzahlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 44
  • BB 2017, 2996
  • DB 2018, 390
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 136/17
    Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach der Berufungseinlegung und deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 136/17
    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 774/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Widerrufsvorbehalt in Allgemeinen

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 136/17
    Hierbei handelt es sich um drei voneinander zu unterscheidende Lebenssachverhalte und damit drei Streitgegenstände iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, deren Begründung nicht denknotwendig voneinander abhängt (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 774/14 - Rn. 12) .
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 136/17
    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43 mwN) .
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 88/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 136/17
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 88/15 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 136/17
    Sie dokumentieren den konkret abgerechneten Lohn, bestimmen aber nicht den Anspruch (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 19 zur Bezeichnung einer Vergütung als "Tariflohn") .
  • LAG Bremen, 08.12.2016 - 2 Sa 42/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Jahresgratifikation

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 136/17
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 8. Dezember 2016 - 2 Sa 42/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende

    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (st. Rspr., zB BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - Rn. 39; 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 52 mwN, BAGE 170, 172; 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 18) .

    Nach der Konzeption des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hängt das Mitbestimmungsrecht nicht vom Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern nur vom Vorliegen eines kollektiven Tatbestands ab (BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 37 mwN, BAGE 158, 44; vgl. auch BAG 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 26 ff.) .

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und ob er auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (vgl. BAG 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

    Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich (st. Rspr., vgl. nur BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 29 mwN; 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 18) .
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