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   BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04   

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BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04 (https://dejure.org/2004,2911)
BAG, Entscheidung vom 27.10.2004 - 10 AZR 138/04 (https://dejure.org/2004,2911)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 (https://dejure.org/2004,2911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 611; ; TV über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie in Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 1996 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld bei uneingeschränkter Verweisung auf Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04
    Da die Auslegung nicht mehr von der Feststellung besonderer Umstände des Einzelfalls abhängt, sondern sie lediglich aus der Vertragsurkunde selbst und der allgemeinen Stellung der Vertragsparteien zueinander im Hinblick auf das abgeschlossene Rechtsgeschäft zu entnehmen ist, kann der Senat die Auslegung selbst vornehmen (BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3; 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP ZPO § 550 Nr. 6 mit zustimmender Anmerkung von Wieczorek).
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04
    c) Mangels ausdrücklicher anderer Regelung ist von einer dynamischen Verweisung auf die jeweils geltenden Tarifverträge auszugehen (BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 124 mwN; Annuß BB 1999, 2558, 2561; Bauschke ZTR 1993, 416, 417; Seibert NZA 1985, 730, 731).
  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90

    Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterläge nur, ob bei der Auslegung eines solchen Vertrags die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (ständige Rechtsprechung des BAG zB 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 98).
  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 268/89

    Zuwendung - Wechsel vom DRK zum öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04
    a) Da zwischen den Parteien nicht die Auslegung der in Bezug genommenen tariflichen Vorschriften, sondern der Umfang der arbeitsvertraglichen Inbezugnahme streitig ist, sind nicht die Grundsätze der Tarif-, sondern die der Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) heranzuziehen (BAG 6. Dezember 1990 - 6 AZR 268/89 - BAGE 66, 322).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04
    Das Landesarbeitsgericht hat diese Anspruchsgrundlage nicht geprüft, obwohl eine betriebliche Übung nur entstehen kann, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Anspruchsgrundlage für die Leistungsgewährung fehlt (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252; 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 - BAGE 61, 87; 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151).
  • LAG Hamm, 12.01.1993 - 2 Sa 1099/92

    Tarifbindung; Bezugnahme auf Tarifvertrag; Tarifliche Ausschlußfrist;

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04
    Schon die Erklärung des Arbeitgebers, in seinem Betrieb werde ohne Einschränkung "der Tarifvertrag" angewandt, wird als Bezugnahme auf das gesamte geltende einschlägige Tarifwerk verstanden (so LAG Hamm 12. Januar 1993 - 2 Sa 1099/92 - LAGE TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 3).
  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87

    Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04
    Das Landesarbeitsgericht hat diese Anspruchsgrundlage nicht geprüft, obwohl eine betriebliche Übung nur entstehen kann, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Anspruchsgrundlage für die Leistungsgewährung fehlt (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252; 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 - BAGE 61, 87; 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151).
  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04
    Da die Auslegung nicht mehr von der Feststellung besonderer Umstände des Einzelfalls abhängt, sondern sie lediglich aus der Vertragsurkunde selbst und der allgemeinen Stellung der Vertragsparteien zueinander im Hinblick auf das abgeschlossene Rechtsgeschäft zu entnehmen ist, kann der Senat die Auslegung selbst vornehmen (BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3; 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP ZPO § 550 Nr. 6 mit zustimmender Anmerkung von Wieczorek).
  • LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03

    Sonderzahlung / Weihnachtsgeld / Betriebsübung / negative Betriebsübung /

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Dezember 2003 - 8 Sa 1204/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04
    Das Landesarbeitsgericht hat diese Anspruchsgrundlage nicht geprüft, obwohl eine betriebliche Übung nur entstehen kann, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Anspruchsgrundlage für die Leistungsgewährung fehlt (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252; 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 - BAGE 61, 87; 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt (zB BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

    Da die Auslegung nicht mehr von der Feststellung besonderer Umstände des Einzelfalls abhängt, sondern sie lediglich aus der Vertragsurkunde selbst und der allgemeinen Stellung der Vertragsparteien zueinander im Hinblick auf das abgeschlossene Rechtsgeschäft zu entnehmen ist, kann der Senat die Auslegung selbst vornehmen (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt (BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - zu II 3 c bb (3) der Gründe, BAGE 113, 29; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - zu II 1 der Gründe, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28) .
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 393/08

    Zahlung einer außertariflichen Weihnachtszuwendung nach den Grundsätzen der

    Allerdings konnte ein Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlte (st. Rspr., vgl. BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06 - NZA 2007, 1293; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29, 39; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -).
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06

    Anspruch auf Weihnachtsgeld

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte ein Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung jedoch nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlte (24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29, 39; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.2009 - 15 Sa 26/09

    Paraphe - Schriftformerfordernis - Betriebsvereinbarung nebst Anlagen ohne

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt (BAG 20.06.2007 - 10 AZR 410/06 - NZA 2007, 1293; BAG 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29; BAG 27.10.2004 - 10 AZR 138/04 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28).
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 395/08

    Betriebliche Übung; Sondervergütung

    Allerdings konnte ein Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlte (st. Rspr., vgl. BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06 - NZA 2007, 1293; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29, 39; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - EZA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -).
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 394/08

    Betriebliche Übung; Sondervergütung

    Allerdings konnte ein Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlte (st. Rspr., vgl. BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06 - NZA 2007, 1293; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29, 39; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -).
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 658/10

    Geänderte Bezugnahmeklausel - Tarifwechselklausel

    Da eine Auslegung dieses Vertrages nicht mehr von der Feststellung besonderer Umstände des Einzelfalls abhängt, konnte der Senat - nach erfolgtem rechtlichen Hinweis im Vorfeld der mündlichen Verhandlung - ihn selbst auslegen (vgl. auch BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - mwN, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28) .
  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 750/10

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung - Tarifgebundenheit - Abschluss eines

    Nach erfolgtem rechtlichen Hinweis konnte der Senat die Auslegung des Vertrages selbst vornehmen, weil diese nicht von der Feststellung besonderer Umstände des Einzelfalls abhängt, sondern sich aus der Vertragsurkunde selbst ergibt (vgl. auch BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - mwN, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28) .
  • LAG Düsseldorf, 17.09.2007 - 14 Sa 349/07

    Unbegründete Entgeltforderung bei arbeitsvertraglicher Gleichstellungsabrede und

  • LSG Hessen, 27.06.2008 - L 7 AL 66/05

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltansprüche - tarifliche Ausschlussfrist -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1900/10

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung - Kenntnisnahme eines Aushangs -

  • LAG München, 27.09.2007 - 4 Sa 467/07

    Lohnerhöhung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2006 - 6 Sa 724/05

    Vertragsinhalt bei Arbeitgeberwechsel

  • LAG München, 20.12.2007 - 4 Sa 688/07

    Sondervergütungsansprüche

  • ArbG Stuttgart, 08.09.2005 - 35 Ca 2814/05

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Anpassungsklausel in einem

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