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   BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 207/91   

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BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 207/91 (https://dejure.org/1993,1148)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1993 - 10 AZR 207/91 (https://dejure.org/1993,1148)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91 (https://dejure.org/1993,1148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf tarifliche Sonderzuwendungen - Voraussetzung für eine tarifliche Sonderzuwendung - Anrechnungsfähigkeit von betrieblichem Treuegeld auf tarifliche Sonderleistung - Gewährung einer Sonderzuwendung während des Erziehungsurlaubs - Erfordernis eines Mindestmaß ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Sonderzuwendung - Erziehungsurlaub

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; Tarifvertrag über Urlaubsgeld und Sonderzuwendung für die Arbeitnehmer im Hessischen Einzelhandel v. 10./11.7.1989 § 4
    Tarifliche Sonderzuwendung: Kein Mindestmaß an Arbeitsleistung erforderlich - Einfluß des Erziehungsurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 803
  • BB 1993, 1088
  • BB 1993, 1147
  • DB 1993, 1291
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 207/91
    Die Rechtsprechung des Fünften und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation) - von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht -, wonach im Zweifel bei einer Sonderzahlung mit Mischcharakter im Bezugszeitraum eine nicht unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung zu fordern sei, hat der Senat mit Urteil vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - DB 1992, 2348 [BAG 05.08.1992 - 10 AZR 88/90] = BB 1992, 2218, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) aufgegeben.

    Auch ist die Annahme eines allgemeinen Rechtsprinzips, wonach eine Sonderzahlung stets nach dem Maß der jährlichen Arbeitsleistung zu quoteln sei, nicht gerechtfertigt (vgl. BAG Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - aaO).

  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 207/91
    Die Rechtsprechung des Fünften und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation) - von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht -, wonach im Zweifel bei einer Sonderzahlung mit Mischcharakter im Bezugszeitraum eine nicht unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung zu fordern sei, hat der Senat mit Urteil vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - DB 1992, 2348 [BAG 05.08.1992 - 10 AZR 88/90] = BB 1992, 2218, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) aufgegeben.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 207/91
    Weder dem Wortlaut noch dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen sind (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), läßt sich entnehmen, daß die Sonderzuwendung nur anteilig zu gewähren ist, wenn das Arbeitsverhältnis im Bezugszeitraum ganz oder teilweise geruht hat oder der Anspruch auf die Sonderzuwendung davon abhängig ist, in welchem Umfang im Bezugszeitraum eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wurde.
  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 207/91
    Die Rechtsprechung des Fünften und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation) - von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht -, wonach im Zweifel bei einer Sonderzahlung mit Mischcharakter im Bezugszeitraum eine nicht unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung zu fordern sei, hat der Senat mit Urteil vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - DB 1992, 2348 [BAG 05.08.1992 - 10 AZR 88/90] = BB 1992, 2218, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) aufgegeben.
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 511/79

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 207/91
    Die Rechtsprechung des Fünften und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation) - von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht -, wonach im Zweifel bei einer Sonderzahlung mit Mischcharakter im Bezugszeitraum eine nicht unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung zu fordern sei, hat der Senat mit Urteil vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - DB 1992, 2348 [BAG 05.08.1992 - 10 AZR 88/90] = BB 1992, 2218, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) aufgegeben.
  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 618/95

    Jubiläumszuwendung - Teilzeitbeschäftigte

    a) Die Zahlung einer Zuwendung durch den Arbeitgeber nach Vollendung einer bestimmten Dienstzeit stellt grundsätzlich eine einmalige Leistung des Arbeitgebers im Hinblick auf die erbrachte Betriebstreue dar (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91 - AP Nr. 149 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 216/08

    Anwesenheitsprämie - Anrechenbarkeit auf eine tarifliche Sonderzahlung

    Davon unterscheide sich das betriebliche Treuegeld wegen zehnjähriger Betriebszugehörigkeit grundlegend, da sich dieses gerade nicht auf das laufende Kalenderjahr beziehe (BAG 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 149 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 96).
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

    Die Parteien streiten, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10. Februar 1993 (- 10 AZR 207/91 -) bereits über den Anspruch auf die tarifliche "Sonderzuwendung" entschieden hat, über das tarifliche Urlaubsgeld für 1989.
  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92

    Verrechnung einer tariflichen Jahressonderzahlung mit betrieblichen Leistungen -

    Sie ist daher trotz ihrer Bezeichnung und trotz ihrer Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit kein "Jubiläumsgeld", das einmalig anläßlich der Erfüllung einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit gezahlt wird und daher nach § 3 Nr. 1 TV nicht angerechnet werden dürfte (vgl. Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hamm, 04.04.2019 - 15 Sa 1094/18

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei Jubiläumszuwendung

    Eine Jubiläumszuwendung stellt grundsätzlich nicht eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers für erbrachte Arbeitsleistung dar, sondern will eine besondere Betriebstreue des Arbeitnehmers anerkennen (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 497/12, juris; BAG 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91, NZA 1993, 803; BAG 26.September 2007 - 10 AZR 657/06, NZA 2007, 1426) .
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 125/93

    Arbeitsentgelt: Anrechnung der betrieblichen Weihnachtsgratifikation auf

    Eine solche Klausel ist rechtlich zulässig (vgl. BAG Urteil vom 14. Mai 1975 - 5 AZR 197/74 - AP Nr. 85 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. März 1981 - 5 AZR 952/78 - AP Nr. 107 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 43, 188, 193 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskasse; BAG Urteile vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91 - und vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP Nrn. 149 und 151 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Wie das Landesarbeitsgericht mit Recht ausführt, wird eine Jubiläumszuwendung grundsätzlich aus einem einmaligen Anlaß gewährt und ist deshalb keine dem wiederkehrend zu gewährenden tariflichen Weihnachtsgeld ähnliche Leistung (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91 - AP Nr. 149 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 8 Sa 95/93

    Anrechnung freiwilliger Sonderzahlungen des Arbeitgebers auf tarifvertraglich

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  • LAG Düsseldorf, 31.01.2008 - 11 Sa 1521/07

    Berechnung der tariflichen Altersversorgungsbeihilfe eines

    Jahressondervergütungen mit Mischcharakter (zum Begriff z. B. BAG 10.02.1993 - 10 AZR 207/91 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 96) sollen sowohl die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung als auch die in der Vergangenheit und/oder Zukunft erwiesene Betriebstreue bzw. Betriebszugehörigkeit belohnen (BAG 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 21).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 8 Sa 105/93

    Tarifvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf eine betriebliche

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  • LAG Hessen, 28.06.2005 - 15 Sa 1041/03

    Tarifverträge: Bau - sonstige bauliche Leistungen - Tarifkonkurrenz

    Die Arbeitnehmer der Beklagten haben danach arbeitszeitlich ganz deutlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt, die der Zeuge A. als "minderwertige Malerarbeiten" bezeichnet hat: Es wurden insbesondere Decken gespachtelt und grundiert, Tapeten abgekratzt und Fugen/Fugenschlitze geschlossen sowie Wände geglättet und vorgestrichen (vgl. dazu BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 10 AZR 207/91 - ; Hess. Landesarbeitsgericht Urteil vom 25. Oktober 1993 - 16 Sa 809/93 - sowie Urteil vom 08. Juni 1998 - 10 Sa 1716/97 -).
  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95

    Sonderzuwendungen: tarifliche Sonderzahlung - Anrechnung eines 13. Monatsgehalts

  • ArbG Dortmund, 06.09.2018 - 4 Ca 2054/18
  • LAG Hamburg, 05.03.1998 - 5 Sa 69/97

    Verhinderung des Eintritts einer Bedingung durch Treu und Glauben; Verlust des

  • LAG Niedersachsen, 25.08.1994 - 7 Sa 1864/93

    Anspruch auf eine tarifliche Jahressonderzahlung ; Auslegung von Tarifverträgen ;

  • BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 532/94

    Höhe einer tariflichen Sonderzahlung - Anrechnung "ähnlicher Leistungen" des

  • LAG Thüringen, 29.01.1997 - 9 Sa 445/95

    Begriff der vollbeschäftigten Arbeitnehmer im tarifrechtlichen Sinne; Anspruch

  • BAG, 22.02.1996 - 10 AZR 867/95

    Arbeitsentgelt: Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 65/92

    Einmalige betriebliche Leistungen i.S.d. Einheitlichen Manteltarifvertrags für

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 64/92

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine einmalige betriebliche Leistung -

  • LAG Niedersachsen, 04.05.1995 - 7 Sa 508/94

    Auslegung der Leistungsbestimmung bei Bezeichnung einer bislang als "Urlaubsgeld"

  • ArbG Freiburg, 10.01.2002 - 10 Ca 232/01

    Kein Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs -

  • ArbG Bremen, 29.10.1998 - 8 Ca 8108/98

    Zahlung einer Jubiläumszuwendung; Berücksichtigung der Zeit in der man als

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